Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Fuzz« (23. Januar 2012, 20:55)
Ich hab den hier, bin zufrieden damit und hatte noch nie Probleme (hällt jetzt schon ca. 6000km) ;)
Und wo steht bitte das es nicht erlaubt ist den Neigungswinkel zu verstellen?? So lang der Winkel nicht zu steil is und Blinker dabei sin juckts eh keinen^^
mfg
zumindest in AT. und wenn sie dich mit dem prüfbus erwischen und du hast einen verstellbaren kzh dann gehts auf zur landesregierung. ist nur ein kleiner mangel, strafe liegt bei 50.- und weiterfahren lässt er dich. aber du musst vorführen und die schauen sich deine kiste genauestens an. das ist mühsam. spreche aus erfahrung
, oder biste da dem
bissel blöde entgegengekommen?hm dachte ich mir das du aus Erfahrung sprichst...nur hier in Kärnten hab ich sowas wie einen Prüfbus noch nie in meinem Leben gesehn xDDD ...srry^^
wobei ich die Logik dahinter echt nicht verstehe, also wegen dem Verstellen. Und dafür gleich vorführen is doch übertrieben, oder biste da dem
bissel blöde entgegengekommen?
Kenne aber eigentlich keine KZH die nicht zu verstellen is, außer halt die US-Halterung bzw. was du noch bei der originalen EU-Halterung machen kannst is das untere Teil wegmachen und das obere Teil leicht erwärmen (mit Heißluftföhn), dann nach unten in den gewünschten Winkel biegen und KZ draufschrauben.
mfg
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Weasel92« (24. Januar 2012, 09:31)
@Steve: Was mir grad eingefallen ist, wenn wir ganz genau sind musst du ja die originale oben lassen weil sonst hast ja keinen "Spritzschutz"....
Zitat
wurde schon mal wer mit dem EVO aufgehalten??? und wurde was dazu gesagt?
...i lasss meins auf jedenfall drauf....
...dann setzt man ein kleines Schweisspünktchen und schon is fix....![]()
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