Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als Vmax ab 2018

  • Bei deiner neuen ist laut CoC aber nur V erforderlich. Das reicht auch in Deutschland aus.

    Das habe ich vom TÜV-Süd schriftlich bestätigt bekommen. Man darf Reifen fahren, die entweder laut Schein oder laut CoC erlaubt sind.


    Mir ist aber völlig schleierhaft, warum KTM in den Fahrzeugschein höhere Anforderungen rein schreibt, als in die CoC.

    Ob das wirklich so ist? Bei meiner 2016 er SA ist in der COC keinerlei Typ Bindung, in der Zulassungsbescheinigung steht aber der CTA 2.

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Ich habe auf den Beitrag von Kradreisender geantwortet, der die gleiche Maschine wie ich fährt. Bei der 1090 R von 2018 sind keine Reifenbindungen eingetragen.


    Meine Anfrage an den TÜV-Süd bezog sich auf meine Maschine, ist m.M.n. auf deine Situation übertragbar, aber das kann ich juristisch nicht wirklich beurteilen.


    VG
    Michael

  • Na ja, ich kauf mir auch eine Hose mit Größenangabe 52, probiere..., eine neue..., noch eine und die passt. Zuhause stelle ich irgendwann fest: heute, ist ja 54 statt 52. Mist, habe es nicht beim Kauf resp. Zulassung geprüft. Hinkt etwas ja, aber passt auch, denke ich. ?


    Also, wenn "hausgemacht", dann von KTM. Für mich eindeutig deren Fehler (sofern es nicht andere Gründe gibt) !

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Es ist ein systematisch bundesweit wiederkehrender Fehler und liegt daher nicht an den einzelnen Sachbearbeitern in den Zulassungsstellen. Die Daten werden offensichtlich nicht direkt aus dem coc- Dok. gezogen, sondern wohl aus einer Datenbank. Von wem kommen die Angaben in der Datenbank? Vermutlich doch vom Hersteller, also KTM. Oder?


    Unabhängig von der Fehlerursache kann man aber nur jedem Betroffenen raten, und da kann man @Huskycrosser Recht geben, sich zu kümmern und mit seinem COC aufs Amt zu gehen, und den Sachverhalt korrigieren zu lassen (in der Hoffnung, dass man dort nicht mit dem Bearbeiter diskutieren muss, der dann u.U. sagt, ... na aber in meinem Computer steht das aber anders drin, da weiß ich jetzt nicht, in ich das ändern darf..." - alles ist denkbar).

    2 Mal editiert, zuletzt von rallibert ()

  • ....Wer dann zum TÜV rennt und das für Geld dort ändern läßt , anschließend zur Zulassung und dort auch noch einmal bezahlt, hat dann nach meinem Empfinden

    Zu viel Geld ....

    Huskycrosser: Es gibt hier leider einige, bei denen in den Papieren inkl. der COC die Schwachsinnsregel drin steht. Denen bleibt gar nix anderes übrig als zu versuchen den Kram umschreiben zu lassen.

    Was Deinen Fall angeht - in der Theorie magst Du recht haben, trotzdem viel Freude auf den Behördengängen bzw. bei den Gerichtsverfahren.

  • Dann wären also alle Zulassungsbescheinigung in denen eine Reifenbindung steht falsch. Bei meiner 2016er nix in der COC aber in der Zulassungsbescheinigung, das gleiche bei meiner Triumph!

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Du bleibst wahrscheinlich auch die ganze Nacht vor einer roten Ampel stehen obwohl weit und breit kein Auto kommt ...

    Da genehmige ich mir meinen persönlichen Ermessensspielraum....

    Ansonsten - was soll das eigentlich?

  • Die können auf der Zulassung sehr wohl nach eigenem Ermessen Daten aus dem COC in die Zulassungsbescheinigung übernehmen.

    Ich habe letzte Woche eine Romet zugelassen. Ist genau das gleiche wie eine Mash. Damit kam die Gute überhaupt nicht klar und ich habe jetzt 10 verschiedene Hersteller in meiner Zulassungsbescheinigung.

    Zudem gab es im COC eine Reifenluftdruckempfehlung mit der Einheit kPa. Dreimal dürft ihr raten....

    Ach ja... die genaue Felgengröße steht jetzt auch drin

  • Der TÜV (bzw ein Ing-Büro) zeigte mir ein internes Schreiben mit den neuesten Vorschriften (Ende Juni)


    - Reifenbindung ist nicht mehr, auch wenn's in den Papieren steht. Voraussetzung ist aber eine Freigabe des Reifenherstellers.

    - Man darf jetzt sogar Reifen von zwei unterschiedlichen Hersteller aufziehen. Es wird aber dringend davon abgeraten.

    - Auch das Thema 55er anstatt 50er Profilhöhe (auf meiner MT z.B.) ist entschäft; Hauptsache der Tacho stimmt.

    - Und nein, meinen Pirelli mit V-Speed-Index darf ich nicht auf die SAS draufmachen (wäre übrig von meiner GS)


    Es wurden da viele Dinge vereinfacht und entschäft. Leider rückte der mir keine Kopie raus, da intern.



    Yamaha MT-01

    Ducati Mulitstrada V4S

  • Alles ja voll toll, aber hilft bei der aktuellen Misere genau 0.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Was davon ist neu? Bei Reifenbindung darf ein anderer freigegebener Reifen montiert werden!? Das war noch nie anders.

    Reifen unterschiedlicher Hersteller durfte man immer schon montieren, wenn keine Reifenbindung besteht. Beim Auto sogar vier verschiedene.

    Der Speed-Index musste auch schon immer passen.


    Das Papier würde ich auch nicht rausrücken wollen :sensationell:

    VG
    Michael

  • Die 50/55 Geschichte hat nichts mit dem Tacho zu tun, da geht's um den Regelintervall von ABS!

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Doppel

    Einmal editiert, zuletzt von Huskycrosser ()

  • Welche Misere ?

    Es gibt und gab keine

    Huskycrosser: Du scheinst mit Deiner Argumentation richtig zu liegen. Habe eine Information von Heidenau erhalten, wg. der K60 Scouts für die 1090R:


    "Da die KTM 1090R eine EG-Typengenehmigung besitzt ist für die Maschine auch das aktuell gültige EU-Recht anwendbar. Darin ist die Verwendung von M+S Reifen auf Fahrzeugen möglich, deren Höchstgeschwindigkeit über dem Speedindex des Reifens liegt. Sie können also den K60Scout auf dem Fahrzeug einsetzen".


    Das ist immerhin ein weiterer Anhaltspunkt.


    Auf deren Homepage wurden in den meisten KTM betreffenden Freigaben der alte Satz, wonach diese bis 2024 und auch nur für Reifen bis Bj. 2017 gelten, gestrichen :Daumen hoch:. Nur bei der 1290R steht der komischerweise noch drin - die haben wohl vergessen, das bei der auch zu ändern.

    Einmal editiert, zuletzt von TerryX ()

  • Danke! Bei der „S“ steht die Einschränkung auch nicht mehr dabei:Daumen hoch:

    Diskutiere nie mit einem Idioten! Er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da durch Erfahrung...

  • KÜS! Das ist der Verein, welcher dachte er könne mir die Plakette für fast abgenutzte Bremsbeläge verweigern. Die Bremsbeläge hatten an besagter Hinterradbremse jeweils noch 2mm:lautlach:. Vielleicht ein Einzelfall, aber für mich auf jedenfall gestorben.

    Die sind nicht KÜS, sind nur der Organisation angeschlossen.

    Da gibt's - wie überall - kleinkarrierte und großzügige Prüfer. Hängt von der Person ab.

    Ich hab das Gegenteil erlebt, sowohl beim Mopped als auch beim Bürgerkäfig.

    Die pingelichsten Erbsenzähler waren beim TÜV Süd.


    Sorry für OT.



    Yamaha MT-01

    Ducati Mulitstrada V4S

  • Was noch interessant wäre:

    Braucht's nach EU-Recht den Vmax-Papper im Cockpit oder is das überflüssig?

    (also im Falle der Verwendung von M&S-Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als in den Papieren)