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wonach es jedoch nur den Tatbestand dafür gibt, dass man den entsprechenden Aufkleber nicht im Tachobereich hatte, der einen auf die Reifenbedingte Höchstgeschwindigkeit hinweist(5€), oder selbigen verschärften Tatbestand wonach man damit die Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich überschritten hat(25€).
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Da es ja die Reifenbindung laut EU-Recht nicht mehr gibt....heißt das dann im Umkehrschluss das ich jeden Reifen in der passenden Größe fahren darf wenn
ich den zum Speedindex des Reifen passenden Höchstgeschwindigkeits-Aufkleber im Tachobereich habe?