ZitatIst vielleicht die Lösung
Ein Freund hat ne alte Kawa mit Reifenbindung. Den Reifen gibts natürlich nicht mehr. Ist zum TÜV, der hat nachgesehen und daraufhin die Reifenbindung rausgeschmissen. (Kommentar von Ihm: war eh ein scheiß Reifen...)
Das hilft gar nichts. Die Reifeneintragung im Schein ist deklaratorisch; ohne Eintragung besteht immer noch die Bindung, die in der Homologation steht. Das Thema hatten wir hier schon. Wenn überhaupt braucht's eine Eintragung "Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis entfallen".
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