Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als Vmax ab 2018

  • Also für den Trail Attack2 gibt's die Freigabe für die 1090 R doch direkt über KTM. Wofür braucht`s da noch eine von Conti???


    Für den Bridgestone A41 und den Dunlop Trailsmart gibt es inzwischen Freigaben für die 1090 R. Für den Pirelli Scorpion STR und den Metzler Karoo Street sind Fahrversuche angesetzt. Info auf der Messe DO.

  • KTM ist schon ganz schön durcheinander...Vorn "V" und Hinten "W", aber das eigentlich dumme daran, Begrenzung der "R" bei <210, im Schein 228 km/h, theoretisch ein Reifen mit "H" möglich, aber da die Geschwindigkeit im Schein "228" hat, muss ich den "V" Index fahren. Die sind doch alle verwirrt :denk: ....



    Vorne V müssen sie reinschreiben, weils in 21"nix "schnelleres" gibt. :zwinker:


    "H" reicht nicht, wegen dem Sicherheitszuschlag... :nein:


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • Ist doch EINFACH! ABE oder E Prüfzeichen haben einen Genehmigung bei der die Fahrzeug ABE nicht berührt wird.
    Bei Eintragungen wird ja durch die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis neu erteilt! Steht ja dann auch so in den Papieren!

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Das diese neu erteilt wird stimmt schon. Aber das is der punkt. Es ändert sich die eg betriebserlaubniss nicht. Auch bei einer 19.3 eintragung nicht. Erst bei einer vollabnahme ist das der fall. Und wie auch der mitarbeiter von pirelli gesagt hat. Orginalzustand ist orginalzustand. Da fällt auch ein auspuff mit abe aus dem ganzen raus. Wobei sich da keiner dran aufhängen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von docc ()

  • Wir sollten so langsam einen Anwalt für Verkehrsrecht engagieren........ich finde es war noch nie so verwirrend, wie das, was sie uns z.Zt. zumuten. Ob Diesel oder Reifenfreigaben...etc......zu ätzend alles! Aber tröstet Euch, das was ich an Behörden-Wahnsinn in meiner Zeit in Griechenland erleben durfte, das ist wahrlich nicht zu toppen....... :kotz: .....zumindest durfte ich dort die Reifen fahren, die gerade zu bekommen waren, Hauptsache Größe und Profil stimmten.......

  • Da geb ich dir recht. Das was hier abgeht is mittlerweile echt nicht mehr feierlich. Du wirst hier in alle richtungen so krass limitiert das mir das was jetz zumindest reifen angeht bald alles egal is und ich fahr worauf ich bock hab wenn ich ja jetz eh schon trotz freigabe illegal unterwegs bin. Großer vorteil wir sind auf unserem enduros glücklicherweise net die hauptzielgruppe der grünen. Da gibt ja zum glück noch genügend krawalbüchsenfahrer. Wenn jetz die m+s geschichte auch noch fallen sollte dann können die mich langsam mal.

  • Die sind doch blau kostümiert, nicht grün :polizei:
    Ihr steigert euch da gerade ordentlich rein :motzki:
    Ist ein Problem, das geklärt werden soll, ja, aber ist jetzt auch in guter Gesellschaft mit vielen kruden Vorschriften, die letztlich nicht lebensnotwendig sind.
    Wer hat denn schonmal individuell im Einklang mit allen Vorschriften gebaut?
    Laut unserem guten Architektenfreund gebs das schon lang nimmer, da sich im Baurecht häufig Vorschriften widersprechen. Gebaut wird zum Glück trotzdem, im Zweifel mit :amen:
    Nun sind wir als Randgruppe der Gesellschaft also auch von der erodierenden Gesetzessystematik betroffen :sehe sterne:
    Damit Leben lernen ist nicht einfach, aber unverzichtbar :zwinker:
    Übrigens durfte ich mich beruflich im Steuerrecht schon daran gewöhnen :willkommen:

    Viele Grüße von der Ostsee :winke:
    Henning

  • ..., als sich für das Reifenproblem zu engagieren, das wirklich uns alle betrifft und ein riesen Eingriff in die Freiheit des Motorradfahrens bedeutet.

    Das Reifenproblem betrifft nur eine Randgruppe, du nimmst dich da etwas wichtig. Es gibt auch Adventure-Fahrer, die keine 90/90-21er-Trennscheibe auf dem Vorderrad haben, die nur auf der Straße unterwegs sind und denen ein Geschwindigkeitsindex V genügt.

  • Naja eigentlich betrifft das bis auf die 17er und 18er alle ab 1190 mit net höchstgeschwindigkeit von 250. Die brauchen in der regel sogar nen w reifen. Also ohne m+s is sense mit geländebereifung.

    Das Reifenproblem betrifft nur eine Randgruppe, du nimmst dich da etwas wichtig. Es gibt auch Adventure-Fahrer, die keine 90/90-21er-Trennscheibe auf dem Vorderrad haben, die nur auf der Straße unterwegs sind und denen ein Geschwindigkeitsindex V genügt.

  • Naja eigentlich betrifft das bis auf die 17er und 18er alle ab 1190 mit net höchstgeschwindigkeit von 250. Die brauchen in der regel sogar nen w reifen. Also ohne m+s is sense mit geländebereifung.

    Genau so isses! Leider gibts, trotz diesem wirklich ausführlich informierenden Thread (danke an alle, immer wieder!!!), scheinbar immer noch Leute unter den ADV-Fahrern, die das Problem nicht ganz kapiert haben. Scheißegal ob "T" oder "R" Modelle, wenn der Index nicht mehr stimmt, darf man diese Zubehör-Reifen, auch wenn es Freigaben gibt, nicht mehr fahren, sollte sie in 2018 produziert sein. Und sag mir nicht, das es unter den "T"-Fahrern nicht welche gibt, die den K60 Scout oder den TKC 80 und andere....fahren, oder auch von den 990iger Fahrern. Also was?????


    Wenn Du aber alle Biker als Randgruppe siehst, dann hast Du recht, denn wir werden mit System verunglimpft (speziell in Deutschland und auch in Österreich) und gesellschaftlich als eine Randgruppe gehandelt....man beachte nur den "positiven" Journalismus gegenüber Bikern und die Reportagen im TV etc..........UND? Deswegen weiter unterbuttern lassen, Fake-news diesbezüglich weiterhin zu akzeptieren.....oder für doof erklären lassen, als Randgruppe diskriminiert zu werden....selbst auch von Bikern, so wie von Dir gerade eben in Deinem Text dazu ("du nimmst dich da etwas wichtig....")? Von Solidarität will ich erst gar nicht sprechen! Neee! Jetzt bin ich sauer.... :motzki: :zorn:

    Einmal editiert, zuletzt von Kreta ()

  • Die Schweizer haben offensichtlich vorher nachgedacht und den Gesetzestext passender formuliert:

    Zitat von "Schweizer StVO"

    741.41 Art. 59 Ersatzräder, Noträder, Winterreifen
    Winterreifen, die sich nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen, müssen:
    a.bei Motorwagen: mit dem Schneeflockenzeichen nach Anhang 7 Anlage 1 des UNECE-Reglements Nr. 117 gekennzeichnet sein und für mindestens 160 km/h geeignet sein;b.bei Motorrädern, Klein- oder dreirädrigen Motorfahrzeugen: die Zusatzbezeichnung M+S tragen und für mindestens 130 km/h geeignet sein.2
    4 Für Winterreifen nach Absatz 3 muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben, die auf die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist.

  • Damit könnte man super leben.


    Aber das wird für Dschörmenie wohl wunschdenken bleiben... :nein:


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    :wheelie:

  • Tja...wer hat's erfunden???? :Daumen hoch:


    Die Schweizer...und das in einem Land, das dich steinigt, wenn du zu schnell, naja, viel zu schnell fährst...

    Der Weg ist das Ziel....

  • Alternativ bräuchte es ja nur eine Prüfvorschrift für das Alpinsymbol für Motorradreifen und das machen die Hersteller auf den Reifen und gut ist - also so wie vorher.

  • Warum sollten die Hersteller sowas aufwendiges machen, wenn es keine Winterreifenpflicht mehr für Zweiräder gibt?


    Weil es die Pflicht nicht mehr gibt wird auch niemand eine Notwendigkeit darin sehen eine Prüfvorschrift dafür zu erstellen...


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