Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als Vmax ab 2018

  • kurze Frage in die Runde:


    wo ist eigentlich vermerkt, dass der olle TKC auf meiner 2018er 1090 R gefahren werden darf. Bei dem redet KTM ja vom Werkstreifen weshalb da alles i.o. sein soll.

    Gibt es irgendwo a Stückla Papier was des im Diskussionsfall beweist?


    Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit wie ich es in der CoC von der 790R gesehen habe, dass man sich R Reifen mit M+S einträgt?

    Ich hätte sooo Lust auf die Mitas E-09.

  • Moin Husky,


    könntest du das Dokument bitte verlinken? Ich finde den Anhang nicht, bei mir gehts bis Anhang 8 ?

    :wheelie: S50 >> CBR125RR (JC39) >> CBR600RR (PC40) >> CBR1000RR (SC59) >> CRF1000 Africa Twin (SD04) >>

    CB1000R (SC60) >> KTM 1290 SAR >> Africa Twin Adventure Sports (SD06) :wheelie:

    Motomänner.de

  • Habe ich das korrekt verstanden...? Würde das bedeuten, dass ich meine SAS weiterhin mit Reifen geringeren Reifengeschwindigkeitsindexes fahren darf (z.B. Heidenau Scout bis 190 km/h und 190 Aufkleber), da die SAS eine EU-Zulassung hat und das Thema ´Reifen Herstellungs-Datum bis 2017 hergestellt und Max 2024 zu nutzen´ nicht gilt?

    Das würde dann nicht dem Inhalt der Reifenfreigabe von Heidenau entsprechen: "Die Aufgeführte "M+S"-Bereifung ist nur zulässig bis zum 30.09.2024 und nur, wenn die Reifen vor dem 01.01.2018 produziert worden sind"

  • Dann kannst du erst mal alles fahren was dieser Größe und dem Traglastindex entspricht .

    Liegt die V Max weit unter der eingetragenen, kann man auch einen Geschwindigkeits Index niedriger vom TÜV eintragen lassen .

    Beispiel W Reifen 270 bei V Max 210 eingetragen.

    Hier geht dann eine V Eintragung , wurde auch schon hier meine ich geschrieben .

    Theoretisch ginge es sogar mit H Reifen .

    Die 1090 R hat 228 im Schein, ergo geht V. Das ist richtig - und genau das habe ich ja oben auch geschrieben zu haben.

    Darum ging es mir jetzt gar nicht. H (210 km/h) geht definitiv nicht.



    Mir geht es aber um was anderes (3. Szenario unten):


    es gibt meiner Meinung nach 3 Szenarien an meiner 1090 R:



    Szenario 1:

    Ich fahre Reifen mit mindestens 69er Traglast, V Geschwindigkeit und passender Dimension


    --> Alle sind Glücklich, außer ich, weil der "extremste" Reifen mit V nur der Scorpion Rally STR ist.



    Szenario 2:

    Ich fahre Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als V, (passende Traglast und passende Dimension) und klebe mir ein z.b. 160 km/h Bapperl ins Sichtfeld.


    Hier kollidiert EU-Recht mit nationalem Recht.


    laut dt. Recht nur noch mit Dot 2017 (oder älter) bis Ende 2024 fahrbar.

    Italien macht soweitichweiß auch Probleme




    Szenario 3:

    Ich fahre den Werksreifen. Nämlich den TKC 80. Dot 2018. Hinten Q (160km/h). Passende Traglast und natürlich passende Dimension - ist ja der Werksreifen. (mit 160km/h Aufkleber)


    Jetzt möchte ich mit meinem Mopped und genau dem Werksreifen (oder wenn der runter ist, einem neu aufgezogenem (DOT 2019)) legal rumfahren.


    Meine Hoffnung ist, dass es irgendwo einen Schrieb gibt, der bestätigt: Ja, der TKC 80 ist der Serienreifen und der darf gefahren werden.



    Wie gehe ich vor, damit wenigstens Szenario 3 legal möglich ist?

  • Noch einmal

    Eu recht steht über nationalem recht und kann nicht kollidieren ..........

    Ich bin kein Jurist. Aber folgendes steht in der STVZO (das wichtigste in Orange):


    § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen


    (1) 1Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.


    ...


    (4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

    1. 1.

      durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

    2. 2.

      die mit dem Alpine-Symbol Symbol als Pdf (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

    (4a) 1Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die

    1. 1.

      die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und

    2. 2.

      nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

    2Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.


    ...


    (5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung "POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

    1. 1.

      die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

      1. a)

        für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

      2. b)

        durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

      im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

    2. 2.

      diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.



    --> d.h. M+S Stollenreifen gehen nicht mehr, wenn 2018 hergestellt.



    Szenario 2: du kannst auch 2018 er Reifen montieren

    Ich habe Dot 2019 er bereits montiert .:grins:


    Soweitichweiß hat die 790 R in der CoC auch M+S Reifen mit R Geschwindigkeitsindex drin. Dann ist das ganze ja wieder völlig i.O.




    wie ich weiter oben bereits geschrieben habe:


    es steht ein V in der CoC, genauso wie im Schein und werksseitig ist ein Q Reifen montiert. --> Datenbankabfrage wäre das eine. Aber ggf. gibts ja was "Kopierbares" für mich, was die Verwendung meiner TKC80 in Europa für jeden verständlich, ohne Diskussion als legal ausweist.

  • clekilein:

    Diese Diskussion 1090R und Frage nach der dot-nr. für TKC80 gab es in diesem Forum schon mal. Es gab die Aussage, dass die 1090R mit dem TKC80 homologisiert wurde (Erstausrüster-Reifen). Dieses Motorrad darf daher immer mit diesen Reifen gefahren werden, unabhängig von der Regel nach nationalem Recht mit den M+S-Reifen + Dot-Nr. Würde für mich auch erstmal logisch klingen.


    Ich kann aber nicht sagen, ob dies so in den coc-Papieren steht, vermutlich nicht(?) Bzw. wo dies nun genau steht. Aber es gibt dazu auf jeden Fall eine Aussage.


    In Zweifel über den KTM-Händler anfragen. Der soll sich zur Not nochmal mit KTM in Verbindung setzen. Der Schlüssel zur Lösung ist die Homologation dieses Fahrzeugs. Viel Erfolg!

  • @Huskycrosser:

    Also ich lese hier nur noch sporadisch Mal mit. Es dreht sich seit einem Jahr im Kreis. Was nützt deine Aussage jetzt den Fragesteller? Die DB ist für'n Pops.


    Es geht um ein Schreiben, welche alle Zweifel bezüglich dieses einen speziellen Reifens TKC80 ausräumt. Und dieses bekommt man nur, wenn überhaupt, vom Hersteller.


    Der einfachste Weg wäre natürlich, der Bundestag schafft es, ausdrückliche Klarheit bezüglich M+S und Motorrad herzustellen und den Wiederspruch zw. nationalem Recht und EU-Recht aufzuheben. Was in Italien nun evtl. gilt, ist wieder eine andere Frage.

  • @Huskycrosser:

    Im Zweifel gerätst du an einem Polizisten, der nur nationales Recht kennt. Viel Spaß in diesem Fall.

    Genau so ist es und so wird es nicht nur bei uns sondern auch beim Tüv gehandhabt. Nur weil ein graukittel das mal durchgehen lässt, heißt es noch nicht dass es erlaubt ist. Fakt ist eins, bei uns gilt eben erstmal nationales Recht, darauf ist ja zb auch der Bußgeldkatalog aufgebaut. Nur weil man als Otto normal Verbraucher nix gleich in der StVZO finden mag, heißt es nicht dass man alles darf. Da gibts teils seitenweise Ausführungsbestimmungen zu bestimmten Gesetzen die dann erläutern wie was gemeint/gewollt ist.

    Die Reifenfreigabe hat schon ihren Sinn. dazu gibt es ein schönes Video von moppedreifen.de, was das Ganze recht gut erklärt...


    Fakt ist, die M+S Änderung hat wie ich oben schon schrieb, auch ihren Grund gehabt. Jedoch hat man da nicht an die Motorräder gedacht. Wobei man dazu sagen muss, dass die Reifenhersteller eben diese M+S "Lücke" ausgenutzt haben.

    Grüße
    André :wheelie:

  • Ok, soweit habe ich mich durchgearbeitet.


    hier die EU Verordnung:

    (Anhang XV ist der wichtige)


    https://www.bundesanzeiger-ver…ds/Amtsblatt_L_7_2014.pdf



    was ist ´ne Verordnung?:


    "Verordnungen

    Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern." Quelle: https://ec.europa.eu/info/law/…g-process/types-eu-law_de


    Das heißt die EU Verordnung gilt erstmal.



    Dann schreibt die Wikipedia folgendes zu unserer STVZO (ACHTUNG!: wikipedia!)



    "Die Vorschriften zur Bauart von Kraftfahrzeugen in den §§ 32–62 StVZO sind sehr detailliert, jedoch durch konkurrierende EG-Richtlinien für die meisten Fahrzeugarten (PKW, LKW) oft nicht mehr anzuwenden. Auch die Bauartvorschriften für andere Fahrzeuge – insbesondere für Fahrräder –, §§ 63–67 StVZO, werden wegen Regelungen kritisiert, die den technischen Fortschritt behindern."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


    §36 ist der, der uns nervt.




    also wäre meine völlig unjuristische Einschätzung:

    Bei Diskussionen muss ich dem Gegenüber sagen: "Durch die konkurrierende EU-Verordnung --> DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 3/2014 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2013 <-- ist die STVZO hier nicht anzuwenden."




    Ein mulmiges Gefühl hab´ ich dennoch.

    Einmal editiert, zuletzt von clekilein ()

  • Ja, so ist es wohl mit der Rechtslage.


    Aber Recht haben und (sofort vor Ort) Recht bekommen sind halt zwei verschiedene Dinge. Hängt eben vom Wissen deines Gegenübers oder seiner Bereitschaft sich von dir über diesen Sachverhalt belehren zu lassen ab.

  • Erstmal danke für die Recherche die ziemlich gut das Dilemma der konkurrierenden Verordnungen zeigt.

    Ich befürchte, dass im Zweifel die StVZO gilt. Zumal dort ja auch ausdrücklich auf das auslaufen der M+S Regelung eingegangen wird.

  • @Huskycrosser:

    Inhaltlich hast du Recht, was EU-Recht angeht. Dieses Fazit gab es hier schon vor einem halben Jahr.


    Es kommt in diesem Moment dann trotzdem auf deinen gegenüber an. Während du meinst, sachlich einen Fakt darzulegen, kann der Herr Polizist dies dennoch als Belehrung empfinden - je nachdem wie der Typ drauf ist, kannst du damit Glück oder Pech haben.


    Da ich aber z.Z. 17/17 fahre, bin ich zumindest bei diesem Thema völlig entspannt.

  • Ich habe ein Update und eine Stellung von KTM bekommen:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Als Anlage fügen wir Ihnen den Auszug aus der Typgenehmigung (1090 Adventure = Variante A2) bei. Alle Reifen, die dort unter "A2" aufgeführt sind, dürfen montiert und gefahren werden. Nach wie vor steht das EU-Recht über nationalem Recht - sprich, es dürfen weiterhin Reifen mit M+S-Kennzeichnung gefahren werden, sofern diese die Dimensionen laut Typgenehmigung erfüllen und im Sichtbereich des Fahrers auf die maximale Höchstgeschwindigkeit hingewiesen wird. Der nationale Vorstoß Deutschlands, die Regelung bezüglich M+S-Reifen an Motorrädern zu ändern, wird noch nicht exekutiert. Ob die EU über kurz oder lang dieser Forderung nachkommt und das Gesetz ändert, bleibt abzuwarten.


    Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt näher gebracht zu haben und verbleiben"


    Interessante Formulierung.



    Im übrigen steht da nirgends was vom TKC 80. Außer in der Bedienungsanleitung. Dort ist er genannt. Ansonsten weder in der Homo, in der CoC oder im Schein.
    D.h. es ist völlig wurscht, welcher M+S Reifen drauf ist, Hauptsache mindestens Q und Bapperl im Sichtfeld.

  • Vielleicht kannst ja deine Anfrage Mal einstellen, wäre interessant was bei der 1290/T/S/R in der Typgenehmigung steht.

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Tja, wie schon mehrfach erwähnt - kommt drauf an wie das die freundlichen Herren in grün, blau oder grau sehen. Das es da einigen Ermessensspielraum gibt, zeigen ja schon die unterschiedlichen Erfahrungen bei der Umschreibung von Reifenindizes im Kfz-Schein durch TÜV bzw DEKRA.

    Im Disputfall bleibt dann nur der Klageweg.

  • " (1090 Adventure = Variante A2) bei. Alle Reifen, die dort unter "A2" aufgeführt sind, dürfen montiert und gefahren werden. "


    Also "V" !


    Ich frage mich dann nur -warum steht in der CoC und im Schein ein "W" Reifen- ?

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Das hab ich bei der Reifensuche letztens auch mit Erstaunen gesehen. Hinten ist ein W-Reifen nötig laut Schein.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Bei deiner neuen ist laut CoC aber nur V erforderlich. Das reicht auch in Deutschland aus.

    Das habe ich vom TÜV-Süd schriftlich bestätigt bekommen. Man darf Reifen fahren, die entweder laut Schein oder laut CoC erlaubt sind.


    Mir ist aber völlig schleierhaft, warum KTM in den Fahrzeugschein höhere Anforderungen rein schreibt, als in die CoC.

    VG
    Michael