Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als Vmax ab 2018

  • Über das dünne Eis würd ich nicht gehen

    Berichte dazu gibts genug wo das dann eingebrochen ist ...

    Vielleicht hast Du es überlesen, aber ich hätte da gern ein paar Beispiele :)
    Mir wäre noch kein Fall bekannt geworden, wo es wegen der Winterreifengeschichte/Speedindex Schwierigkeiten gegeben hätte.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Stiefel dreckig, zack, schon musste den Lappen abgeben...

    Nierengurt verkehrt herum angelegt, zack, Lappen weg, Karre beschlagnahmt....

    Tank halb leer, zack, Lappen auch weg....

    :achtung ironie::achtung ironie::achtung ironie:
    man, man, man.... wenn du dir soviel Gedanken über mögliche Kontrollen/Strafen usw. machst, hast du überhaupt noch Zeit, das Hobby Motorrad fahren zu genießen?

    Einfach mal locker durch die Hose atmen...

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?


    MZ ETZ 150

    Triumph Trident 750

    KTM 990 SM-T

    Kawasaki Z1000J (BJ‘83)

    KTM 1290 Super Adventure S


  • Deine "Quellengabe" ist eine Diskussionsrunde mit dem Thema:

    "ich habe gehört.. ..

    ...der Freund von der Nichte meines Schwagers hat erzählt, dass.."

    ..von 2013....:staun:


    Wenn alles so heiß gekocht würde wie es einzelne meinen,würden wir ja seitdem ständig Berichte aus 1. Hand darüber lesen...:Kürbis:


    Ich kann mich nicht daran erinnern.


    In einem Land indem 120 bis 130 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind ,

    werden ganz bestimmt alle Touri-Motorräder kontrolliert, ob sie die vorgeschrieben Reifen mit "W" oder "Z" Kennung über 240 km/h montiert haben...:Tempo::grins:


    In der Realität interessiert sich allerdings niemanden in den genannten Ländern dort dafür.....:nein:

  • mal ganz unabhängig von Deinem Segen.. :-)


    Ist hier ein Auszug aus einem ADAC Dokument

    ( den ADAC hast Du ja als allgem. Quelle weiter oben genannt)


    https://www.google.de/url?sa=t…Vaw2DY99C6sycygP-T3iuTZUK



    "...

    Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999)

    ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in

    den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie

    97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften

    die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der

    StVZO § 36 greifen nicht...."



    Mal abgesehen davon was nun EU Recht und deutsches Recht aussagen,...


    Glaubst Du allen Ernstes,

    dass in Slowenien,

    Italien, Montenegro oder ähnl.

    ein KTM 1290 SAS Fahrer der "V" Reifen mit MS Kennung und einem kleinen Aufkleber Vmax 240 km/h im Cockpit bewegt

    (statt "W" Reifen laut KFZ Schein) irgendwelche Probleme bekommt....????


    Dann bitte ich nochmal um konkrete Quellenangabe um das mit dem

    Glauben, dem Segen und dem

    "Ich habe gehört/gelesen.."

    wegzulassen und uns die Möglichkeit zu geben

    über Fakten zu diskutieren....

  • Du behauptest, das es Erfahungsberichte zur Reifenproblematik im Ausland gibt. Aber kannst dann nicht liefern, schwurbelst rum, das man das ja ganz einfach selber finden kann und irgendwie hat der ADAC da auch was. Als ITler bin ich jetzt leider zu doof, da was zu finden, oder google hält mich in einer (De-)Informationsblase gefangen.
    Der einzige Link, den Du einstellst, ist ein Bericht über ein falsch montiertes Kennzeichen. Dann folgen noch ein paar Regeln, die im Ausland gelten sollen (und auch eher für Autos sind, wie will ich denn beim Motorrad aussteigen?), aber auch wieder nichts mit der Threadthematik zu tun haben.

    Sag halt einfach, okay, bisher gibts noch keine Erfahrungen, MIR wäre das einfach zu riskant, deshalb fahr ich nur Reifen, die alle Kriterien erfüllen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Berichte dazu gibts genug wo das dann eingebrochen ist ...

    die würde ich auch gern sehen,alles kalter Kaffee


    Sag halt einfach, okay, bisher gibts noch keine Erfahrungen, MIR wäre das einfach zu riskant, deshalb fahr ich nur Reifen, die alle Kriterien erfüllen.

    das wäre ´ne sinnvolle Aussage gewesen



    in Italien gibt es diese Winterreifenregelung schon länger,die sind aber damals bei den Zweirädern ganz schnell zurückgerudert,die hatten Sie einfach auch nicht auf dem Schirm,genau wie in D.


    Ich habe es in 25 Jahren Auslandserfahrung auch noch nicht erlebt das bei einer Polizeikontrolle(und die gab´s von Monaco über Tunesien bis Bosnien) auch nur ein Beamter auf die Reifen gekuckt hat.

    Ich würde unbedenklich mit dem Reifen meiner Wahl ins Ausland fahren und gut ist.

    Weltanschauung kommt von Welt anschauen

  • eine Quellenangabe / Link der zeigt wie abstrus etwas geregelt sein kann ..

    Gerade in deiner ersten Quelle, dem Thread im GS-Forum, steht doch dann auch irgendwo, dass es von Italien eine offizielle Aussage gibt, dass diese Regelung für 2-Räder nicht gilt.

    Die "neue Quelle", der ÖAMTC schreibt das auch für die 99%-Automobil-Mitglieder und erwähnt nur nicht, dass die 1%-Motorrad-Mitglieder nicht davon betroffen sind.

  • zum Thema

    Reifenfakten in Italien steht hier eine aktuelle Information (Oktober 2019 ) :


    Quelle ADAC:

    https://www.adac.de/verkehr/re…nterreifenverbot-italien/


    Auszug:

    "....nach aufwändiger Recherche der ADAC-Juristen und darauf erfolgter Klarstellung des Landesamtes für Kfz der Provinz Bozen lässt sich feststellen, dass in Italien jeweils ab dem 16. Mai spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden dürfen.

    ==> Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger.
    ==> Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen
    . <==

    Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen......... "

  • Das es hin und wieder Fälle gibt, wo etwas abstrus geregelt ist, keine Frage. Aber der Thread geht ja nicht um abstruse Regelungen im Ausland, der Thread geht um die Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als VMAX. Insofern ist der Link als Beweis für Deine Aussage kompletter Unfug ;)

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Wie ich im anderen Reifen Thema schon geschrieben habe, war ich heute beim TÜV.


    Zitat


    In der Übereinstimmungsbescheibigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen.
    Verwendet wird ein Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher
    Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z.B. Tragfähigkeitskennzahl,
    Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

    Damit sind zwar jetzt Reifenbindungen und dadurch benötigte Reifenfreigaben vom Tisch, dafür ist es aber jetzt auf keinen
    Fall mehr möglich (legal) Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex als eingetragen zu fahren.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
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    :wheelie:

  • Aber doch mit höheren!


    Bei meiner 1290 ist in den Homolgationsunterlagen neben den W Reifen auch der TKC 80 mit Q genannt.


    Wohl gemerkt in den Homolgationsunterlagen. In der COC ist nur W Bereifung mit CTA2.


    Und jetzt?

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Das ist schon klar!


    Bloß wie wäre es mit einen T statt Q auch wie der TKC als "B" Reifen?

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

  • Ja, mit höheren, mit niedrigeren nicht.
    Bei mir steht der TKC 80 auch in den Unterlagen, ich hatte eine (mittlerweile ungültige) Freigabe von Conti, aber in den Papieren ist nur der TA2 eingetragen.
    Der eingetragene Reifen (egal ob TKC80, TA2 oder sonst irgendwas) spielt keine Rolle mehr.
    Es Zählt einzig uns alleine was unter 15.1 und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.
    DAS muss eingehalten werden. Alles andere führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • Ja, mit höheren, mit niedrigeren nicht.
    Bei mir steht der TKC 80 auch in den Unterlagen, ich hatte eine (mittlerweile ungültige) Freigabe von Conti, aber in den Papieren ist nur der TA2 eingetragen.
    Der eingetragene Reifen (egal ob TKC80, TA2 oder sonst irgendwas) spielt keine Rolle mehr.
    Es Zählt einzig uns alleine was unter 15.1 und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.
    DAS muss eingehalten werden. Alles andere führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

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  • Das ist nicht von einem Zeitungskritzler, sondern steht im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr.
    Deswegen gehe ich jetzt schon von einer gewissen Richtigkeit aus...


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  • Ich kann nur das sagen, was mir der TÜV-Süd gesagt hat.

    Im VkBl. Heft 16-2019 ausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur steht das schwarz auf weiß und kann
    beim TÜV oder jeder Polizeidienststelle eingesehen werden.
    Auf Grundlage dieses Schriftstücks werden Hauptuntersuchungen und Verkehrskontrollen durchgeführt.




    Edit: Gerade nochmal mit dem TÜV telefoniert. Q-Reifen sind zulässig wenn damit der Geschwindigkeitsindex der bei 15.1 und 15.2 in den Papieren angegeben ist erreicht oder überschritten wird.


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    3 Mal editiert, zuletzt von Werwolfi () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ja, mit höheren, mit niedrigeren nicht.
    Bei mir steht der TKC 80 auch in den Unterlagen, ich hatte eine (mittlerweile ungültige) Freigabe von Conti, aber in den Papieren ist nur der TA2 eingetragen.
    Der eingetragene Reifen (egal ob TKC80, TA2 oder sonst irgendwas) spielt keine Rolle mehr.
    Es Zählt einzig uns alleine was unter 15.1 und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.
    DAS muss eingehalten werden. Alles andere führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Leider eine "Never Ending Story".... Wenn ich Dich richtig verstanden habe, steht bei Dir im Kfz-Schein das berühmte "W" drin (TA2). Was hast Du denn in den CoC - auch nur die TA2 oder auch die TKC80?

  • Man muss nicht alles können oder exakt auswendig wissen, allerdings schon wo es steht .........

    Ich hab den Thread nochmal schnell überflogen aber das betreffende nicht gefunden...
    Hast du nen link/text dazu?


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