Verwendung von Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als Vmax ab 2018

  • [...]


    wonach es jedoch nur den Tatbestand dafür gibt, dass man den entsprechenden Aufkleber nicht im Tachobereich hatte, der einen auf die Reifenbedingte Höchstgeschwindigkeit hinweist(5€), oder selbigen verschärften Tatbestand wonach man damit die Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich überschritten hat(25€).


    [...]


    Da es ja die Reifenbindung laut EU-Recht nicht mehr gibt....heißt das dann im Umkehrschluss das ich jeden Reifen in der passenden Größe fahren darf wenn
    ich den zum Speedindex des Reifen passenden Höchstgeschwindigkeits-Aufkleber im Tachobereich habe? :denk:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Was willst Du denn dann fahren, auf der "R", außer dem Conti Trail Attack? Für die meisten Reifen gibt es keine Freigaben!


    Lustig wirds wohl auch für die Käufer/ Besitzer der 1090ig "R". Haben die nicht als Orginalbereifung den TKC 80???? Die dürfen dann überhaupt nicht mehr unterwegs sein......Schienen-Fahrzeug?


    Was für ne üble :kacke: wiedermal.......Deutschland Deine abgefuckten Vorschriften...... :kotz:......das wird den Spaßfaktor ziemlich einschränken. Gut das ich schon so reif an Jahren bin :staun: und altersabhängig bald eh aufgeben muß.......

  • Zitat

    Da es ja die Reifenbindung laut EU-Recht nicht mehr gibt....heißt das dann im Umkehrschluss das ich jeden Reifen in der passenden Größe fahren darf wenn
    ich den zum Speedindex des Reifen passenden Höchstgeschwindigkeits-Aufkleber im Tachobereich habe? :denk:


    Nicht ganz. Ich meinte damit nur, dass es unsererseits da keine weiteren als die genannten Sanktionen gibt(weil eben der Tatbestandskatalog nicht an diese Änderung der StVZO angepasst wurde). Es sei denn man ändert noch was.


    Kreta:
    Weiß auch nicht wie die sich das vorstellen. Ich hoffe nur das noch irgendeine Ausnahmegenehmigung kommt - was ich aber auch auf der anderen Seite nicht glaube :-D


    Warten wir mal den Verkehrsgerichtstag ab, vielleicht kommt dann noch was.


    Was mich aber auch stutzig macht: es gibt ja die von mir genannte Pflicht, diesen komischen Aufkleber ins sichtfeld zu kleben - das müsste ja dann aber auch für Motorräder gegolten haben- hab ich noch nie gesehen und mir noch ne einen Kopf drüber gemacht ....


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    Grüße
    André :wheelie:

  • Da es ja die Reifenbindung laut EU-Recht nicht mehr gibt....heißt das dann im Umkehrschluss das ich jeden Reifen in der passenden Größe fahren darf wenn
    ich den zum Speedindex des Reifen passenden Höchstgeschwindigkeits-Aufkleber im Tachobereich habe? :denk:

    Bitte den obigen Text einszueins als Gesetzestext übernehmen. Bitteeee!!

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • .......................
    Was mich aber auch stutzig macht: es gibt ja die von mir genannte Pflicht, diesen komischen Aufkleber ins sichtfeld zu kleben - das müsste ja dann aber auch für Motorräder gegolten haben- hab ich noch nie gesehen und mir noch ne einen Kopf drüber gemacht ....
    .........................

    Doch, den Aufkleber habe ich am Lenker kleben, zwischen den Brücken-Schrauben! 190km/h für den K60 Scout :ja: .


    Wer Interesse hat (Anhang)....ausdrucken, ausschneiden und mit Klarsicht-Klebeband an/ um den Lenker pappen........

  • Was willst Du denn dann fahren, auf der "R", außer dem Conti Trail Attack? Für die meisten Reifen gibt es keine Freigaben!



    Genau das ist der Punkt.
    Wenn man nur auf die richtigen Größen achten müsste und nur den richtigen Höchsgeschwindigkeits-Warnaufkleber bräuchte, dann kömmte man alles fahren was man will. :zwinker:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Das heist laut dieser aussage is es bis 2024 erstmal so wie bisher?

  • Das heist laut dieser aussage is es bis 2024 erstmal so wie bisher?

    Nein, Du darfst nur noch Zubehör-Reifen fahren, die dem Speedindex entsprechen. Alle Reifen die unter dem Speedindex liegen, aber eine Freigabe bisher hatten (z.B. wie den Heidenau K60 Scout, alle Mitas etc.....mit einem entsprechenden Aufkleber im Sichtfeld), dürfen nur noch gefahren werden (bis 2024), wenn sie bis Ende (!!!) 2017 produziert wurden.......erstmal! Wir hoffen auf die Rücknahme dieser schwachsinnigen Änderung..... :zorn:

  • Ja hoffen wir mal das beste. Wollte mir auf meine auch noch stolle montieren. Und das nicht nur in nem übergangszeitraum.
    Und auf lager legen will ich mir auch nix

  • Ich finde Grauzone (auch Eisbär) goil. da ist dann nix richtig verboten.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Zitat

    ....heute die Email von Heidenau................

    Ich vertraue auf das was ich von unserem Prof gehört hab - der sitzt regelmäßig in Tagungen wo u.a. Gesetze erarbeitet werden und ist auf dem Gebiet Verkehrsrecht eine Koryphäe.


    Will mich aber nicht um Kleinigkeiten streiten - lässt sich ja in der Praxis eh nicht kontrollieren wann der Reifen erworben wurde.


    Ich habe ihn auch auf eine Rücknahme der Regel bzw einer Ausnahmeregelung angesprochen, seine Antwort war: wohl kaum - es geht immerhin um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und Deutschland zahlt schon genug Strafgebühren für nicht eingehaltene EU-Richtlinien.m - siehe Führerschein A2...


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    Grüße
    André :wheelie:

  • ...............Ich habe ihn auch auf eine Rücknahme der Regel bzw einer Ausnahmeregelung angesprochen, seine Antwort war: wohl kaum - es geht immerhin um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und Deutschland zahlt schon genug Strafgebühren für nicht eingehaltene EU-Richtlinien.m - siehe Führerschein A2...
    .....................

    Ich glaube das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Eine Reglung wie dieser Blödsinn, das kostet die Reifenfirmen ganz viel Geld, solllte es dabei bleiben. Firmen wie Heidenau würden am Rande eines Bankrotts stehen....die produzieren ja so gut wie keine Erstbereifung, die von Anfang an in den Papieren stehen. Auch Metzeler und andere hätten stark dran zu knappern (alle die auch Stollenreifen produzieren).
    Und wenn es eine EU-Reglung ist, dann trifft es auch EU-weit zu...also auch in Österreich und sonstwo........ :ja:

  • Ich hoffe ja auch noch auf eine Ausnahmeregelung! Ich bin gespannt. Aber wegen Wegbruch der Wirtschaft: man erinnere sich an das Verbot der Zweitakter. Oder jetzt mit dem Euro4 Kram, Aprillia hat fast das ganze Sortiment begraben... hat auch niemanden gejuckt in Brüssel.


    Letztendlich kann man wohl nur Abwarten und Tee trinken- oder besser: Motorrad fahren ;-)


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    Grüße
    André :wheelie:

  • Auch interessant:


    Ich war gerade beim KTM Händler und fragte, ob
    die 1290R wahlweise ab Werk mit den TKC80 ausgeliefert werden. Antwort:
    Nein, nur eben mit den Conti TA2.
    Aber die 1090R wird mit den TKC80
    ausgeliefert wobei dann hier der Topspeed elektronisch auf den Vmax Wert
    der TKC eingeregelt ist. Nix mit M/S Papperl und so...
    So die die Aussage des Herren hinterm Tresen.


    Somit
    könnte es doch möglich sein, etwas von der Vmax zu kappen (per
    Software), eintragen zu lassen und auf eine größere Reifenvielfalt
    zugreifen. Von unseren 250km/h kann man schon etwas opfern, oder?!

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • `Scherz von Dir, Harald?????
    Also, sei ma ned bäs....was ist das für ein Mist :motzki: ? Muß ich dann zum Freundlichen und mir für 100€ ein neues Mapping aufspielen lassen, wenn ich mir einen Conti drauf machen lasse?


    Das glaube ich nicht und wenn das so ist........werde ich mir nie nicht ne 1090iger "R" kaufen :nein: , denn das ist eine Frechheit. Das alles wegen dieser beschissenen EU-Reglung? Was hat der TKC80 als Index........160km/h???

  • Mein lieber Alexander, diesmal ist es kein Scherz von mir - vorausgesetzt, der Herr hinterm Tresen hat keinen Blödsinn verzapft.


    Mit der eingetragenen Beschränkung der Vmax könnten die Ösis den M+S Wirrwar umgehen.


    Der Bezug auf unsere 1190erR ist allerdingens Wunschdenken meinerseits.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Hallo,


    habe heute in der Motorrad Abenteuer gelesen, dass große Reiseenduros ab 2018 keine M+S Reifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die V-Max des Motorrades, nicht mehr gefahren werden dürfen. Betrifft Heidenau K60..., Mitas E09..., Conti TKC80 usw. Es gibt eine Frist bis 2024, in der Reifen mit DOT 2017 noch gefahren werden dürfen.
    Was soll der Scheiß...????!!! Da es nur eine Regelung im tollen Deutschland ist, fragen sich EU, Motorrad- und Reifenhersteller was das soll.
    Es wäre noch nicht einmal wirklich rechtskräftig da EU Recht wohl höher anzusiedeln ist. Zumindest in diesem Fall.


    Hat jemand genauere Infos zu dem Unfug?


    Danke und Grüße
    Schnitte