Eingetragene Höchstgeschwindigkeit

  • Kann erst an KTM schreiben, wenn ich einen Nachweis habe, das die Höchstgeschwindigkeit bei dem 2018er Modell eingeregelt ist und nicht mehr 250km/h etc...beträgt! Hab auch im LC8 Forum um einen fotographischen Nachweis gebeten.
    Wenn da keine Lösung von KTM angeboten wird, wie z.B. einen Dongel der abriegelt (das man auch im Brief eintragen kann!), dann brauche ich keine (Reise-) Enduro mehr, da würde es ein Tourensportler genauso bringen. Was ist ne Enduro ohne die (legale) Möglichkeit einen Grobstöller aufzuziehen.....so ein Nonsense..... :rolleyes: ....
    Bei der 1190 "R" bleibt nur noch der Conti TA2.......was soll das??????


    Im LC8 Forum hat mir jemand mit ner 1090iger "R" geschrieben, das seine mit 207km/h abgeriegelt wird.

    Gerade hat mich ein kundiger User im LC8 Forum darauf aufmerksam gemacht, dass die Einregulierung auf 220km/h wahrscheinlich nur bei den Euro 4 Modellen möglich ist, denn die Software ist eine andere als bei den 1190igern und den ersten 1290igern (T). So wie es auschaut, können wir mit der Euro 3 einen Dongel, oder eine Software Änderung zur Einregelung vergessen.....

  • Auf der KTM Seite steht:


    Zitat von KTM


    Alle Fahrzeuge sind auf freiwilliger Basis auf 200 km/h Höchstgeschwindigkeit limitiert. Der autorisierte KTM-Händler kann die Höchstgeschwindigkeit bis zur homologiert erlaubten Grenze erhöhen.


    Hier:


    http://www.ktm.com/de/travel/1…-adventure-r/color=ORANGE


    rechts neben dem Foto der 1290 R das "Kleingedruckte"...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Zitat von »Kreta«




    Kann erst an KTM schreiben, wenn ich einen Nachweis habe, das die Höchstgeschwindigkeit bei dem 2018er Modell eingeregelt ist und nicht mehr 250km/h etc...beträgt! Hab auch im LC8 Forum um einen fotographischen Nachweis gebeten.
    Wenn da keine Lösung von KTM angeboten wird, wie z.B. einen Dongel der abriegelt (das man auch im Brief eintragen kann!), dann brauche ich keine (Reise-) Enduro mehr, da würde es ein Tourensportler genauso bringen. Was ist ne Enduro ohne die (legale) Möglichkeit einen Grobstöller aufzuziehen.....so ein Nonsense..... :rolleyes: ....
    Bei der 1190 "R" bleibt nur noch der Conti TA2.......was soll das??????


    Im LC8 Forum hat mir jemand mit ner 1090iger "R" geschrieben, das seine mit 207km/h abgeriegelt wird.




    Guten Morgen, das mit der abgeregelten Geschwindigkeit kommt von mir, ich hatte echt nicht gewusst, dass die "freiwillig" bei 200 km/h abgeregelt wird, hat mir der Händler damals auch nicht mitgeteilt, lt. Schein darf sie 228 km/h laufen. Aber schön dass über dieses Forum zu erfahren. Ich werde das bei der nächsten Gelegenheit vom Händler mal ändern lassen. Vielen Dank für diesen Fred...

    Der Weg ist das Ziel....

  • Am Montag mit dem Softwareupdate mal eben 275 lt. Tacho unterwegs gewesen. Ich habe das Gefühl das mein Bike nach dem Update auf 0024 oben besser geht. Nach Rückfrage sagte KTM das die Software für die Einspritzanlage optimiert wurde. :Daumen hoch:

  • Hallo zusammen :winke: ,
    habe meinem :Kürbis: Händler auf das Thema angesprochen und folgendes kam dabei bei mir an:
    "...ich habe grade schon Antwort von KTM bekommen!
    Kopiere ich dir einfach mal...
    Korrekt - die 1290 Super Adventure R ist ab Modelljahr 2018 auf eine Höchstgeschwindigkeit von 228km/h begrenzt.

    Wie Ihr Kunde ganz richtig vermutet, wird dadurch die Reifenauswahl größer.

    Eine nachträgliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h der 1290 Super Adventure R Modelljahr 2017 auf 228km/h ist allerdings nicht möglich.

    Für diese „Umrüstung“ existiert kein Teilegutachten, welches die Änderung der Fahrzeugpapiere erlaubt.

    An der 1290 Super Adventure S hat sich nichts geändert. Diese ist weiterhin mit 250km/h homologiert..."


    Soviel dazu :denk:



    Grüße :wheelie:

  • ........................................
    Korrekt - die 1290 Super Adventure R ist ab Modelljahr 2018 auf eine Höchstgeschwindigkeit von 228km/h begrenzt.


    Wie Ihr Kunde ganz richtig vermutet, wird dadurch die Reifenauswahl größer.
    .......................

    Im Prospekt steht 200km/h.......siehe auf # 67. Und die anderen Modelle? Arschkarte? Eine Unterstützung durch KTM hätte mich auch gewundert, um ehrlich zu sein. Dennoch, mal sehen was sie mir schreiben....!
    Die wohl einzige Chance besteht nach wie vor, das die Reifenfirmen sich Gehör verschaffen. Die werden längerfristig ziemliche Einbußen haben, sollte sich der Gesetztgeber nicht doch noch zu unseren Gunsten bewegen.


    Hai:
    Danke!

  • ......
    Eine nachträgliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h der 1290 Super Adventure R Modelljahr 2017 auf 228km/h ist allerdings nicht möglich.


    Für diese „Umrüstung“ existiert kein Teilegutachten, welches die Änderung der Fahrzeugpapiere erlaubt.
    ...................

    Warum kein Teilegutachten für die 2017er, warum keines für die älteren Modelle? Die Doofen, so wie ich einer bin, Kunde seit 10 Jahren........ würden sicherlich dafür bezahlen!


    Klar, logo, Mr.KTM.......die 2017er sind ja alle schon verkauft, bzw, stehen bei den Händlern...........sie wollen ja Umsatz machen und die hohlen Kunden sollen sich ne 2018er kaufen! Hab ich recht? Ätzend :Daumen runter: !

  • Es werden auch wieder 18er übrig bleiben. Die 1090er hatten schon 2017 die 228km/h in Schein, was ihnen aber bekannter Maßen nur wenig geholfen hat. Sie 1290er sind einfach to much (obwohl geil) und der 1090 würden ein paar Gimmicks (QS+) gut tuen, wenn schon äußerlich nur altes Layout. Eine 1090R im Layout der 1290R und im Schein Vmax 215km/h mit V-Reifen und alles wäre supi. Die wollen einfach nicht!

  • Mit so einer ausführlichen Antwort hätte ich jetzt nicht gerechnet.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Na ja, sie wußten, das habe ich in meinem Anfrage bekannt gegeben, dass ich die Antwort in beiden Foren veröffentlichen würde.........sie haben auch nicht explizit verboten, ihre Antwort nicht zu veröffentlichen.
    Ich denke die Antwort hilft erstmal....es ist klar das nix klar ist...... :grins: .......warten, das Gebot der Stunde.... :zwinker:

  • Also für mich heißt das, "scheiss drauf und weiter wie bisher".

    Wofür eigentlich 4-Zylindermotoren? Am Motorrad sind es 2 zu viel und im Auto 2 zu wenig....

  • Guten Morgen zusammen, was mich hier mal interessieren würde, und ich glaube auch schon mehrfach angesprochen wurde, ist, wenn das "EU-Recht" über dem "DE-Recht", spricht STVO steht, warum dann die ganze Diskussion???


    Hat schon jemand tatsächlich Erfahrung mit unseren Kontroll Behörden, bzgl. dieser Auslegung? Was würden die Grün/Weißen machen, wenn man sie darauf hinweist, dass hier das EU Recht greift? Das würde mich mal interessieren...

    Der Weg ist das Ziel....