Also - bei 1m Begrenzung würden ja fast alle Systeme , z.B. aus dem Koffer-Thread ausscheiden....
DerGerry
Also - bei 1m Begrenzung würden ja fast alle Systeme , z.B. aus dem Koffer-Thread ausscheiden....
DerGerry
In meiner StVZO steht
Hotte hat recht: Krad 2m, m. Gepäck 2,55m, Kleinkraftrad 1m, Kradanhänger 1m
Manche nutzen die Breite von 2m aus, indem die Kurve gedrifftet wird .
Das ist jetzt der Klassiker an Internetinfos: Soviel Mist hab ich hier noch nicht gelesen. Wenn die Herrschaften die Rechtslage nicht kennen, dann bitte das auch verdeutlichen und die Behauptung nicht als Fakten darstellen.
Aha. Wer lesen kann... " Also angeschraubte Koffer dürfen nicht breiter als der Lenker sein und hinten nicht überstehen. " 1m Baubreite? Was wollen uns denn die Herren alles erzählen?
Um es nochmal zu verdeutlichen: es ging um anschrauben. Wenn Koffer nicht breiter als der Lenker sind, dürfen sie angeschraubt werden. Also die Fahrzeugmaße nicht überschreiten.
Anschrauben (wenn Werkzeug nötig) kannst rechtlich gesehen eh vergessen. Egal wie breit. Und eintragen wird dir das wohl kein Graukittel.