Wer fährt von euch auf der 1290 ein 45er Kettenrad?

  • Wenn ich mich recht erinnere gibt es eine Toleranz von 8%. Nach meiner Rechnung liegt eine Umrüstung auf das große Kettenblatt bei 8,irgendwas Prozent.


    Ich habe es so verstanden: Würde die Änderung der Übersetzung unter 8% liegen ist es erlaubt und keine Eintragung erforderlich. Über der besagten 8% trägt auch ein Graukittel ohne weitere Prüfverfahren nix ein (Abgas, Vmax, db...).
    Jetzt bräuchte ich hier nur noch einen Rechtsanwalt, der mein Halbwissen bestätigt.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • sorry - steh ich auf dem Schlauch?
    von 42 auf 45 Zähne sind knapp 7% mehr. Wie errechnet man denn dann, um wieviel die Übersetzung kürzer ist?
    Weiß das zufällig Jemand?
    Übrigens klebt auf meinem Kettenblatt ein kleiner KTM-Aufkleber. zählen von mir aus - ablesen ist zu billig......


    DerGerry

  • Wenn ich mich recht erinnere gibt es eine Toleranz von 8%. Nach meiner Rechnung liegt eine Umrüstung auf das große Kettenblatt bei 8,irgendwas Prozent.


    Ich habe es so verstanden: Würde die Änderung der Übersetzung unter 8% liegen ist es erlaubt und keine Eintragung erforderlich. Über der besagten 8% trägt auch ein Graukittel ohne weitere Prüfverfahren nix ein (Abgas, Vmax, db...).
    Jetzt bräuchte ich hier nur noch einen Rechtsanwalt, der mein Halbwissen bestätigt.



    Laut der EG Richtlinie 97/24/EG Kap. 5 und 9 ( in der die Abgas und Geräuschwerte behandelt werden) ist es so, daß bei einer Abweichung von mehr als 5% der Höchstgeschwindigkeit,
    verglichen mit der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit, davon ausgegangen werden kann, daß Abgas und Geräuschwerte nicht mehr mit dem Original übereinstimmen.


    Also bis 5% ist eine Eintragung möglich, alles was drüber geht, geht nicht ohne die genannten Gutachten.



    Edit: Die 8% Regel gilt (bzw galt :denk: ) für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor ´89 oder ´87. Das genaue Datum weis ich jetzt grad nicht 100%ig.


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    Einmal editiert, zuletzt von Werwolfi () aus folgendem Grund: Edit

  • Wie errechnet man denn dann, um wieviel die Übersetzung kürzer ist?

    42/17= 2,47
    45/17= 2,65


    2,47 entspricht 100%
    2,65 entspricht somit 107,3%


    Diff.: 7,3% Somit alles im grünen Bereich.


    Und Sorry, ich hatte irgendwas mit acht-komma-irgendwas in Erinnerung. War falsch.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Bleibt aber die Frage, ob bei einer Änderung des Ü.-Verhältnisses unter 8% eine Eintragung (hier dann ohne weitere Gutachten) nötig ist oder nicht.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • :grins:


    Siehe oben... :zwinker:
    Der TÜVer hat mir die 5% Grenze als Grenze für ohne Gutachten genannt.
    Eingetragen werden muss jede Übersetzungsänderung, weil das eine Änderung ist die das Fahrverhalten verändert.


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  • :grins:


    Siehe oben... :zwinker:
    Der TÜVer hat mir die 5% Grenze als Grenze für ohne Gutachten genannt.
    Eingetragen werden muss jede Übersetzungsänderung, weil das eine Änderung ist die das Fahrverhalten verändert.


    Aber 5% der Endgeschwindigkeit und nicht 5% der Übersetzung.
    Bleibt die Frage, wie diese Abweichung der Endgeschwindigkeit nachzuweisen wäre.

  • Aber 5% der Endgeschwindigkeit und nicht 5% der Übersetzung.
    Bleibt die Frage, wie diese Abweichung der Endgeschwindigkeit nachzuweisen wäre.



    Die Frage hab ich auch gestellt.
    Bei Fahrzeugen mit Tachosignalabnahme an der Getriebeausgangswelle ist es generell nicht möglich, weil da der Tacho dann automatisch falsch geht.
    Bei anderen Signalabnehmern ist ein Fahrversuch vorher/nachher erforderlich.


    Deswegen hab ich das gelassen....


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  • Ich denke beim kürzer Übersetzen wird es nicht so viel ausmachen da man eigentlich seine Höchstgeschwindigkeit verlangsamt. Beim länger Übersetzen wird’s anders aussehen.

  • Es geht nicht um schneller oder langsamer.


    Es geht um die Veränderung der Abgas- und Geräuschwerte...



    Zitat


    bei einer Abweichung von mehr als 5% der Höchstgeschwindigkeit, verglichen mit der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit, davon ausgegangen werden kann,
    daß Abgas und Geräuschwerte nicht mehr mit dem Original übereinstimmen



    Weil sich bei der gleichen Geschwindigkeit (zb 50) die Drehzahl im Vergleich zum original ändert....


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  • Habe auch das 45er drauf gemacht einfach ein schöneres fahren mit Sozius deutlich besser