Ich habe mir kurz die Mühe gemacht, die Kernaussagen zusammenzufassen:
Ausgangslage
- Keine Reifenbindung für das betroffene Motorrad!
- Reifenhersteller rät von dem betreffenden, trotzdem montierten Reifen ab!
2:40 - Rein rechtlich ist es zulässig, Reifen zu montieren, die keine Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzen, wenn die technischen Angaben des Reifens mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen
4:16 - Es kann allgemein nicht ausgeschlossen werden, dass der Halter bei Fremdschaden in Haftung genommen wird.
6:20 - Auch wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden ist, kann die Polizei / TÜV keine Einwände erheben.
7:50 - Wer bei Fremdschaden haftet, ist noch nicht richterlich geklärt
9:00 - Ausgangslage dieses Videos ist, dass der Reifenhersteller für den Reifen eine Unbedenklichkeitsfahrt durchgeführt hat und explizit sagt, der Reifen passt nicht.
10:10 - Empfehlung des Reifenherstellers / Mopedreifen.de ist, nur Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fahren
Subjektive Eindrücke, Erkenntnisse:
- Es wird hauptsächlich von Kickback / Höchgeschwindigkeitsstabilität gesprochen
- Wenn wir auf Autobahnen 130 km/h einführen würden, dann hätten wir das Problem (wie die anderen EU-Länder) nicht.
- In diesem Video geht es primär darum, wenn der Reifenhersteller den Reifen getestet hat und gesagt hat das passt nicht bzw. es offensichtlich ist, dass es nicht funktionieren kann (Beispiel BMW K1600 GT und Dunlop D212 Racer)
Beispielfazit für mich (Beispiel Conti Road Attack 3 - SuperAdventure 1290 S):
- Für diesen Reifen wurde und wird keine Unbedenklichkeitsfahrt durchgeführt, also wird von Seiten Continental nicht explizit von diesem Reifen abgeraten
- Der Conti Road Attack 3 ist für die BMW R1200 GS freigegeben - ja, anderes Motorrad - aber sehr ähnliche / bis gleiche Gewichtsspezifikationen
- Ich donnere weder mit Gepäck, noch Solo >200km/h irgendwo rum