1090 Adv. R Höchstgeschwindigkeit abgeregelt ??

  • Hinten Trailsmart Max und vorne den Vorgänger Trailsmart ohne Max. Den gab/gibt es noch nicht im Verkauf.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Moin Moin,


    der Fred ist zwar schon sehr alt, aber vielleicht liest es ja doch einer :D


    Ich bin seit kurzem Besitzer einer 1090 Adv R, aufgrund eines unglaublich guten Angebots und ich fand die Karre schon immer geil !


    Hätte nicht gedacht, dass diese ganze V-max / Reifenthematik so komplex ist, insbesondere bei den R Modellen, da ich vorher ne 690 Duke gefahren bin.


    Nun meine Frage: Wäre es eventuell möglich die V-max weiter zu reduzieren über die Software als nur auf 208 Km/H, da ich es erstens nicht brauche und eventuell so Reifen fahren könnte, die den Speedindex T haben.


    Dadurch wäre man echt "Geländegängiger" bei der Reifenauswahl..


    Vielleicht kennt sich ja jemand aus :knie nieder:


    Grüße !:Kürbis::Kürbis::Kürbis:

  • Nun meine Frage: Wäre es eventuell möglich die V-max weiter zu reduzieren ...

    Ich meine, das ist eine ziemlich wilde Idee. Das Tempo steuerst du doch über die Gashand.

    Wenn du z.B. beim PKW Winterreifen bis 180 km/h aufziehst, dann machen sie dir ins Cockpit einen kleinen Sticker "bis 180" und das wars.

  • Wenn du z.B. beim PKW Winterreifen bis 180 km/h aufziehst, dann machen sie dir ins Cockpit einen kleinen Sticker "bis 180" und das wars.

    Genau da liegt der Hund begraben....der Sticker ist nur zulässig in Verbindung mit Winterreifen.....


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Nun meine Frage: Wäre es eventuell möglich die V-max weiter zu reduzieren über die Software als nur auf 208 Km/H, da ich es erstens nicht brauche und eventuell so Reifen fahren könnte, die den Speedindex T haben.

    ...das ist so, wie von Dir gedacht, leider aus mehreren Gründen nicht machbar. Alle Reifen werden für das jeweilige Motorrad-Modell freigegeben. Eine Änderung der Leistung bzw. eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit würde nicht automatisch eine Reifenfreigabe von unerlaubten Herstellern mit sich bringen. :nein:

  • ...das ist so, wie von Dir gedacht, leider aus mehreren Gründen nicht machbar. Alle Reifen werden für das jeweilige Motorrad-Modell freigegeben. Eine Änderung der Leistung bzw. eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit würde nicht automatisch eine Reifenfreigabe von unerlaubten Herstellern mit sich bringen. :nein:

    Reifenfreigaben gibt´s nicht mehr. :zwinker:

    Ich hatte das Thema "Höchstgeschwindigkeit durch Übersetzungsänderung reduzieren" genau wegen dem Reifenthema schon mit meinem TÜVer durchgekaut.
    Bei der 1190R ist das Reifenthema ja noch ein bisschen schwieriger.
    Aussage vom TÜV: Grundsätzlich machbar, es müsste aber ein Abgas- und Geräuschgutachten gemacht werden.
    Das war mir aber dann doch zu teuer...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Genau da liegt der Hund begraben....der Sticker ist nur zulässig in Verbindung mit Winterreifen.....

    Ist das so? Höre ich zum ersten Mal. Hast du eine Quelle dafür?

  • Ist das so? Höre ich zum ersten Mal. Hast du eine Quelle dafür?




    Quellen gibt es genug...


    In der zum 01.06.2017 geänderten Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist in § 36 Absatz 1 festgelegt, dass „Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen […] den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen" müssen.

    Ausnahmen für „Reifen für winterliche Wetterverhältnisse" sind in Absatz 5 beschrieben. Danach dürfen auch Reifen verwendet werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.

    So können beispielsweise Winterreifen, die laut Geschwindigkeitsindex „T" bis zu 190 km/h zugelassen sind, auch an einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h montiert werden.

    Voraussetzung dafür ist, dass die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein Schild, einen Aufkleber oder eine Anzeige „im Blickfeld des Fahrzeugführers" angegeben oder angezeigt wird. Selbstverständlich darf diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden.




    Bei Winterreifen an Geschwindigkeits-Aufkleber denken!


    Das war ja jahrelang der Ausweg für Großenduros.
    Reifen mit M+S-Kennzeichnung drauf, Aufkleber ins Sichtfeld und fertig....völlig legal Grobstöller fahren....
    Deswegen ging ja vor nicht allzulanger Zeit ein Aufschrei durch die Massen, weil ja genau das verboten werden sollte.....


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Wieso muss man denn alles überall und jedem 5 mal erklären...

    Die "Aufkleber ins sichtfeld und gut ist" -regelung gilt immer noch!

    Hier mal ausführlicher erklärt: #3

    klick

    Wer durch die Hölle will, muss fahren wie der Teufel. :amen:

  • Was bitte soll dieser Spruch?

    Mir hast du´s noch nie erklärt.

    Also komm mal runter und halt dich zurück!

  • Was bitte soll dieser Spruch?

    Mir hast du´s noch nie erklärt.

    Also komm mal runter und halt dich zurück!

    Na dann lies halt mal das Forum oder benutz die Suchfunktion wenn du was nicht kapierst.

    Wer durch die Hölle will, muss fahren wie der Teufel. :amen:

  • derkleinehotte


    Offenbar hast du es noch immer nicht verstanden.

    Es geht nicht um die Winterreifen. Es geht auch nicht um meine Person. Es geht um DEIN beleidigendes Verhalten. Zuerst in #72 und wiederholt in #74. Denk mal drüber nach! Wir sind hier nicht in der Gosse...

  • pasted-from-clipboard.png

    Hier kann man es nachlesen, habe ich geklaut von #3, sorry dafür.

    Nun müsste es eigentlich klar sein.

    Wenn einer noch mehr begrenzen möchte, wie vom Ersteller gefragt, sollte er zum Händler gehen und nach einer Möglichkeit dafür fragen.

    immer gute Fahrt

    Matthias



    2006-2022 Suzuki Bandit 650

    2018-2020 1090 Adventure

    Jetzt: 790 Adventure

  • Anbei ein Auszug aus der Homologation, mit der KTM seinerzeit die 1090 R beim KBA vorgestellt hat. Den hat mir KTM auf Anfrage zur Verfügung gestellt, an dieser Stelle ein dickes Dankeschön von mir.

    Daraus gehen zwei mögliche Reifendimensionen hervor. In die Fahrzeugpapiere schafft es immer nur die erste Variante, daher steht wohl bei den meisten von uns bspw. die asbachuralte ZR-Variante als HR drin.

    Dem KBA, den Prüforganisationen und der Polizei stehen aber bei einer HU oder auch bei einer Kontrolle über ihr System alle Größen zur Verfügung.

    In den CoC-Papieren stehen ebenso Alternativbereifungen beschrieben, bei der 1090 R eben der TKC 80 aus der Erstausrüstung.

    Somit kann dieser Reifen, mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit völlig legal gefahren werden, wenn er auch nicht in der Zul-Bescheinigung Teil 1 auftaucht.

    Diesen "Kunstgriff" mit der M+S - Alternativbereifung macht sich mittlerweile auch Honda bei der AfricaTwin zu nutze, um dem Fahrer die legale Nutzung eines Grobstollers zu ermöglichen, sonst würde sie wahrscheinlich (zumindest in D) keiner mehr kaufen, KTM nutzt es bei fast allen Modellen (790er, 890er, etc.).


    Gruß

    Emil