Welche Unterlagen dem Käufer mitgeben?

  • Also ich verkaufe nun zum ersten mal ein Kfu weiter.
    Von KTM habe ich mehrere Briefe bekommen wie z.b. Erinnerung an TÜV, Zugangsdaten zum KTM Club, Auslieferungsurkunde und dann hab ich noch vom TÜV den Bericht. Auf allem steht mein voller Name, Adresse und Telefonnummern drauf. Soll ich das alles mitgeben dem nächsten käufer? weil dann hat ja jeder zukünftige Käufer meine persönlichen Daten.

  • - Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein
    - Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief
    - aktuellen HU-Prüfbericht


    Alles andere wird nicht benötigt und liegt im Ermessen des Einzelnen, wobei ich persönlich wenn vorhanden das COC auch mitgebe.

  • - Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein
    - Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief
    - aktuellen HU-Prüfbericht


    Alles andere wird nicht benötigt und liegt im Ermessen des Einzelnen, wobei ich persönlich wenn vorhanden das COC auch mitgebe.



    Leg noch die Auslieferungsurkunde dabei.
    Die Nummer benötigt man, um sich bei KTM, bezüglich Serviceinformationen, einzuloggen.

  • Ich habe zu jedem KFZ einen Ordner wo alle Rechnungen usw. reinkommen.
    Das bekommt der Käufer mit, als Beweis das der km-Stand stimmt und die komplette Historie des Fahrzeuges nachvollziehbar ist.


    Deine Adresse steht doch im Kaufvertrag. Was soll denn der böse Käufer mit deinen Daten machen?
    th

  • Hallo,


    der TÜV-Bericht muss mit. Bei Gebrauchtfahrzeugen will die Zulassungsstelle grundsätzlich den Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Ansonsten: Was man denen nicht sagt, können sie auch nicht in den Bericht eintragen (z.B. die Telefonnummer).
    Desweiteren würde ich keine halbwegs neue KTM kaufen, wenn die Garantieunterlagen und das Serviceheft nicht mitgegeben werden. Solange noch Garantie drauf ist und die auch verlängerbar ist, ist das ein echter Vorteil. Garantiebedingungen nicht eingehalte, keine Serviceheft, keine Unterlagen -> heftiger Preisnachlass.


    Ich habe alle Rechnungen etc. jeweils in einem Ordner. Die bekommt der Käufer aber NICHT mit, es sei denn, er fragt explizit danach. Denn wenn es hinterher zum Streit kommt (alles schon erlebt), ist es ganz gut, die Nachweise noch zu haben. Wird nach zwei Jahren entsorgt.


    Viele Grüße
    Zwengelmann

  • Ich würd dem auch alles mitgeben.
    Der Käufer hat eh die Daten und den übernächsten wird allenfalls mal deine Nummer interessieren um dich mal anzurufen, wenn es um ein paar Fragen zur Moppedhistorie geht.
    Ich persönlich find das cool, wenn bei einem Gebrauchtfahrzeug ein ganzer Ordner mit Rechnungen etc dabei ist und man so die Geschichte der Maschine nachvollziehen kann.


    Mach Dir lieber Sorgen, was mit deinen Daten passiert, sobald Du dein Smartphone in Betrieb nimmst.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Ich habe alle Rechnungen etc. jeweils in einem Ordner. Die bekommt der Käufer aber NICHT mit, es sei denn, er fragt explizit danach. Denn wenn es hinterher zum Streit kommt (alles schon erlebt), ist es ganz gut, die Nachweise noch zu haben. Wird nach zwei Jahren entsorgt.


    Inwiefern Ärger?


    Ich hab die Rechnungen auch alle eingescannt bei mir auf der Platte.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Inwiefern Ärger?


    Ich hab die Rechnungen auch alle eingescannt bei mir auf der Platte.


    Hi,


    hab' ein Auto auf so einem Automarkt verhökert. Ein paar Monate später schrieb mich eine Staatsanwaltschaft an. Der Tacho sei manipuliert gewesen. Meine Kopie und diverse Belege reichten der Behörde, danach wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Was genau passiert war, kann ich nur vermuten. Nie mehr was in der Sache gehört. Auf jeden Fall war der von der Staatsanwaltschaft genannte Stand ca. 50000km niedriger als zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ich erinnere mich noch, dass der Käufer "versehentlich" etwas falsch ausgefüllt und dabei das Feld "Kilometerstand" verschmiert hatte...


    Grüße
    Zwengelmann

  • Kilometerstand steht im Kaufvertrag, und das es ein privater Verkauf ist ohne Garantie....ich wüsste nicht was da noch kommen sollte.
    Ich sehe solche Unterlagen als wertsteigernd an, würde auch selber mit besseren Gefühl ein solches Fahrzeug kaufen.
    th

  • Ich verstehe dich nicht. :kapituliere:
    Ich gebe im Kaufvertrag den richtigen Kilometerstand meiner Maschine an die ich verkaufen will. Also kein Betrug bzw. ich kann nachweisen das ich nicht betrogen habe wenn der Käufer es macht und das Teil dann mit falschen Angaben weiterverkauft. Wie will ich sonst beweisen das ich richtige Angaben beim Verkauf gemacht habe? Der Ordner mit Rechnungen in meinem Besitz hilft doch da nicht weiter.


    Und Garantie schliesse ich aus, also kann der Käufer keine Probleme machen und ich muß hinterher nichts beweisen wobei ich den Ordner mit Rechnungen gebrauchen könnte.
    th