Abgas-Anlagen für die 790 Duke

  • In unserem Kontext hier braucht es nur eine ABE für "emissionsrelevante" Bauteile, das ist die Airbox und der Schalldämpfer, sowie der Abschnitt im Abgas-Strang, sofern der Kat nicht in den Dämpfer integriert ist, wo dieser Abgas-Konverter positioniert ist. Alle diese Teile haben eine gemeinsame E-Genehmigungsnummer für´s und am Bike. Mit anderen Worten: Nur wo es um Emissionen geht, braucht es eine Nummer.


    Für den Krümmer gilt das nicht. Habe mir doch gerade ein solches Ding als Ersatzteil für die 790 gekauft und einer ausführlichen Sichtprüfung unterzogen, bevor ich es "umschneide" für den ersten Funktions-Prototypen. Da ist wohl, wie bei (fast) jedem KTM-Bauteil eine KTM-Teilenummer drauf eingraviert, aber nirgendwo findet sich eine E-Kennzeichnung.


    Den Gesetzgeber interessieren hinsichtlich der Emissionen nur zwei Dinge am Krümmer: (1.) Er muß gasdicht sein (versteht sich eigentlich von selbst) und (2.) er muß vom Motor bis zum Kat im System dieselbe gestreckt Länge wie das Originalteil aufweisen, damit sichergestellt ist, daß der Kat unverändert schnell auf Betriebstemperatur kommt.


    Quelle für diese Info: Die einschlägige EU-Verordnung. Die zählt für mich mehr aus irgendeine Aussage aus zweiter Hand von einem "TÜV Nord".


    Darum wird der Austauschkrümmer für die 790 nicht irgendwie-, sondern schwer-legal.

    "Highscore" Fa. Myjet

    Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Tuning-Kits und -Teilen für Motorräder

    (Zwangs-)Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, da Gewerbeschein-Besitzer

    weitere Bikes: Kawasaki KLE500 (daily commuter), Buell 1125R (die mit dem starken Herz aus Österreich), KTM Duke 790, Kawasaki Z1000´76

    3 Mal editiert, zuletzt von Highscore ()

  • Manche Leute versuchen einfach immer zu stänkern. Ich hatte auch mal ein Problem mit den Inhalten unserer Tageszeitung. Ich hatte dann nicht gestänkert, sondern abbestellt. Somit hat jeder seine Ruhe

    Leistung ist nicht alles, es muss auch Spaß machen.

    - 690 Duke 4 Highscore -

  • WICHTIG:Es geht mir nicht um legal oder illegal, soll doch jeder rumfahren wie er will.



    Mann muß auch nicht alles glauben was hier erzählt wird, zumal wenn es falsch ist, schon gar nicht.


    SONDERN:Wenn ein HS ernsthaft erzählt, daß größere Querschnitte an den Rohren der Auspuffanlage, hier der Austauschkrümmer, „schwer-legal“, sein sollen, dann ist diese Aussage schlichtweg FALSCH und läßt an seiner Kompetenz zweifeln,...die liegt vielleicht auf einem anderem Gebiet, aber hier liegt er total daneben.
    Es war letztes Jahr nicht möglich, einen HS Krümmer und HS Kollektorrohr Duke 690, beim TÜV Nord eintragen zu lassen!
    WARUM:Weil, die Rohre dicker, als die, der Serie waren.Hat sich da dieses Jahr etwas geändert?
    Wenn man sich etwas in den Fahrzeugschein eintragen lassen will, fährt man bei uns zb zum TÜV Nord oder Süd, lieber HS.
    „Dickere Rohre, als die in der Serie verbauten, sind nicht eintragungsfähig, weil unter anderem, eine andere Abgasmenge, befördert wird und diese, mit den Werten der Serie, Homoligation nicht übereinstimmt, auch müßte man eine Materialprüfung vornehmen, könnte ja von minderer Qualität sein das Rohr und die Schweißnähte ...usw, “ Zitat Tüvler.


    Fragt doch einfach mal nach beim TÜV.


    Darum wird der Austauschkrümmer für die 790 nicht irgendwie, sondern, SCHWER-ILLEGAL.
    Aber macht ja nichts, wenn man es denn dazu schreibt...sonst strafbar.



    #ManixWas hat das mit stänkern zu tun, wenn die Wirklichkeit eine andere ist?

  • Das ist normales Verhalten der Tüvler, ist wie vor Gericht. Die ziehen alles heran was ihrem Verständnis nach mit den Gesetzesvorgaben kollidieren könnte.


    Auf den Krümmern steht keine Nummer, kein Durchmesser im Schein....


    Hatte die Akra Komplettanlage für die 990 nicht auch ABE?


    Auf der TL1000 bin ich 4 Jahre mit nem Forumskrümmer (gebaut in der Lüneburger Heide) gefahren, der war dicker und niemand hat sich beschwert.

  • Ist schon klar.


    Aber wenn ich mir so eine Anlage vom HS zusammengedängelt, ich bin ja ein ganz Korrekter :achtung ironie: , denn eintragen lassen wollte und dem Tüvler die dickeren Rohre zeige, geht das nicht.
    Ich bekomme das nicht eingetragen und die Betriebserlaubnis erlischt, weil, siehe Post 23

  • um was geht es hier ? Eine neue Krümmer Kat Esd Kombination die Tüvlegal ist oder einen Racingkrümmer um ohne Kat der die Leistung steigert ?


    Bei Variante 1 kurz die Frage wozu ? Kann dann nicht alles bleiben wie es ist bis auf ESD?

  • Es geht um einen Austauschkrümmer von HS.

  • #chewbaka2005


    Es geht um einen HS Austauschkrümmer, legal oder nich legal.

  • In der Zulassungsfähigkeit von HS Austauschkrümmern

  • Schön Schön ich wollte ja nur über die Verfügbaren ESD informieren, und keinen 3. Weltkrieg verursachen. :kapituliere:
    Hab den Post geupdatet, Bodis hinzugefügt und AustinRacing angepasst :Daumen hoch:

    Einmal editiert, zuletzt von HeadBone3 ()

  • Früher gab es auch noch keine Euro 3/4

    ... wobei das eine Abgas-Norm ist, die Emissionsgrenzwerte vorgibt.
    Sicher KÖNNTE ein anderer Krümmer VIELLEICHT das Abgas verändern,
    wie z.B. auch eine Auspuffdichtung oder eine Auspuffschelle,
    - beides eindeutig Teile, der KEINE e-Nummer tragen -,
    aber wer käme auf die Idee, eine andere Auspuffdichtung eintragen zu lassen?
    Auch da wird man keinen übervorsichtigen Prüfer mit der Nase draufstoßen,
    genauso nicht wie auf eine getausche Vergaserdüse oder andere Nockenwelle.


    Unser spaciger Duke-Vorschalldämpfer hat EG-Zulassung und e-Nummer,
    der mitgenehmigte Katalysator, der lose drinsteckt, trägt KEINE e-Nummer,
    wie auch das mitgenehmigte das VSD-Endstück,
    welches bei Montage des Kollektors durch den ersetzt wird.
    Das schaut auch nicht ungewöhnlich aus, eher sogar "serienmäßiger"
    weil organischer als das unnötig gewundene Serienverbindungsgestückel!
    Gleiches gilt für unseren Duke-Krümmer: optisch unauffällig.


    Auch der 790er-Krümmer wird nicht ins Auge springen
    und wenn da eine Serien-790er danebensteht,
    wird vergleichsweise eher DIE gebastelt wirken:
    Die nicht so üble Schweißnaht am Endschalldämpfer wird heiß diskutiert,
    aber hat sich noch niemand den SERIEN-Krümmer angeschaut? :kotz:
    Diesen schiach geschweißten Zusammenlauf der Einzelrohre?
    (SO ETWAS trauerten wir uns nicht ausliefern!)
    Was wird da der TÜV-Nord dazu sagen?
    WEISS der, dass DAS von KTM ist?


    Worauf ich hinaus will:
    Natürlich kann man VERSUCHEN, 120%ig legale Motorräder fahren,
    aber wird der Mechaniker IMMER nur das Serien-Beilagscheiberl nehmen?
    Sogar der Hersteller ändert im Verlauf die Modellzyklusses Teile,
    die halt nicht unbedingt auffällig sind - vom Mapping ganz zu schweigen.
    (Bei der Duke IV zwischen BJ 2012 und 15 waren das lt. KTM über 50 Teile
    und NUR DESHALB liefen die späteren Baujahre wesentlich kultivierter!)
    Ist das jetzt noch LEGAL? Trotz unverändertem Zulassungsschein? :staun:


    Das soll ja jetzt nicht der Aufruf oder Freibrief zum wilden Umbauen sein,
    vom der Brülltüte über breitere Reifen bis zum China-Heberl,
    aber die Kirche im Dorf lassen sollte man schon.
    Und wer gaaaanz große Angst hat, :weinen:
    lässt´s halt wie gekauft
    und verzichtet auf Laufkultur und Drehmoment.



    P.S.: Heutzutage sitzt der Katalysator NICHT mehr im leistungsbestimmenden Krümmer,
    sondern ausreichend dimensioniert und überhaupt nicht bremsend im Schalldämpfer.
    Ich geh mal davon aus, dass unsere Auspuffanlage einen Katalysator haben wird.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Laßt mich mal den Krümmer bauen, dann schauen wir, wie er performt und zuletzt zerbrechen wir uns den Kopf darüber, ob das Teil "TÜV-frei" ist, so wie z.B. eine PP-Sitzbank, von der ich noch nie gehört habe, daß die sich einer "eintragen" läßt, oder nicht.


    Den Krümmer wird übrigens, wie alle meine Auspuffanlagen, die ich aktuell mache, von Remus produziert werden. Auch dort teilt man die Ansicht, das bestehende EG-Recht, die aktuelle "Emissions-Verordnung" verlangt nicht, einen anderen Krümmer eigens zu prüfen, wenn den Abstand vom Kat zum Motor unverändert beibehält. Und das wird unvermeidlich mit Notwendigkeit der Fall sein, wenn man ein neues Rohrwerk zwischen Serien-VSD und Zylinderkopf verlegt, da geht sich allen geometrisch kein "kürzer" oder "länger". aus.


    An der Stelle möchte ich - auch wenn man mich sofort wieder "oller Werbe-Onkel" schimpft, anmerken, daß ich unbedingt eine Sonderserie dieses Krümmer in Titan auflegen möchte, nicht weil ein "Niro-)eiserner anders ginge, aber allein deshalb. weil ein Rohrwerk, das sich Racing-blau schimmernd um den Motorblock der 790 schlingt, einfach sexy aussähe.
    Wenigstens ich hätte gern so sein Ding.

    "Highscore" Fa. Myjet

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  • #Highscore


    Frage:
    Gibt es beim Kauf eine schriftliche Garantie, daß der HS Austauschkrümmer für die Duke 790 vom TÜV abgenommen wird, gab es die für die 690 Duke, mir ist da nichts bekannt?


    Müsste dann ja kein Problem für dich sein, so ein Schreiben mitzugeben, nach Deinem Vortrag.


    Wenn ich mir einen HS Austauschkrümmer kaufe und ihn dann beim TÜV eintragen lassen will und das dann nicht funktioniert, was dann?


    Und Babsi, schon mal Gedanken gemacht wie das rechtlich aussieht?
    Da wäre ich mal ganz leise.


    Dein, vollkommen aus dem Zusammenhang gerissener Vortrag, hat mit dem Thema herzlich wenig zu tun und entbehrt jeglicher Grundlage.
    Was soll das, neue Werbeveranstaltung vielleicht?

  • Es geht um Rohrdurchmesser und nicht um Abstände zum Motor.
    Was bewirken denn die dickeren Rohre und Austauschkrümmer.