Powerparts Kennzeichenhalter / Polizeikontrolle

  • Ja klar gibt es die Gesetze und Normen nicht umsonst. Sinn und Unsinn liegen im Auge des Betrachters.


    Was ich meine sind explizit die hier genannten 10°- 15° Unterschied in dem Video die zu einer Straftat führen sollen. Das ist doch Quatsch. 10 ° beeinträchtigen weder die Sicht auf das Kennzeichen noch die Ablesbarkeit. Ich hatte mich bloß auf das Video bezogen. Panik machen und Falsch Darstellungen helfen nämlich auch niemandem weiter.


    Man soll sich nicht in die Irre führen lassen. Eine Owi und eine Straftat sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Und wer sowas falsch darstellt und einfach mal eben vermischt trägt nicht gerade dazu bei Klarheit zu schaffen.


    Wie gesagt, meine Meinung bezieht sich nur auf das Video woran sich vielleicht viele orientieren und das hier als Beispiel heran gezogen wurde.


    Auch meine Meinung dazu ist nur eine Einzelne und muss/kann nicht die richtige sein.

  • Auf der Seite der "Rennleitung gibts darüber einen bemerkenswetrten Aufsatz:

    Zitat:

    Die Lesbarkeit kann sich grundsätzlich sicherlich nicht an ein paar Grad Neigung festmachen lassen, sondern muss objektiv gegeben sein. Und - ganz wesentlich - diese Straftat muss vorsätzlich ("in rechtswidriger Absicht") begangen werden.

    Und hier der ganze Aufsatz: http://www.rennleitung-110.de/…202-kennzeichenmissbrauch

    Wo ich aber grundsätzlich skeptisch bin, sind Aussagen aus vielen Sensationsmedien. Da wird aus sowas auch schon mal eine mögliche Gefängnissstrafe konstruiert.

    Hab für jemand anders mal eine Goldwing gekauft. Dort konnte man das Nummernschild auf Knopfdruck hochklappen. Ich denke sowas geht dann eher in Richtung "Blöd gelaufen, wird jetzt richtig teuer" das tollste beim Kauf die Aussage: "Ist TÜV genehmigt, sonst wäre die Plakette ja nicht drauf"

    Einmal editiert, zuletzt von Trebbler ()

  • Der KTM Dealer wo ich das Bike gekauft habe.

    Ich hatte mir das auch angesehen, es sah jetzt nichts gebogen aus.

    Bin mir sicher, da hat der Händler nachgebogen.

    Mach doch ein Bild von der Kante bitte...

  • Anbei einfach mal 2 Varianten von Winkeln. Ich musste es heute ausprobieren, es hat mir keine Ruhe gelassen.


    Eine Variante würde eine Owi bzw. laut Videobericht "Achtung Kontrolle" sogar einen Straftatbestand erfüllen.


    Die andere Variante ist in der Norm.


    Ich denke man erkennen was was ist. Kann jemand abschätzen wie der Winkel der Variante ist die eine Owi erfüllt?


    Fest steht jedoch, die Sicht bzw. Die Erkennbarkeit ist bei keine der Varianten so beeinträchtigt oder gestört das sie den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauches objektiv erfüllt!!!


    Beide Kennzeichen aus einer Höhe von 1 Meter und einem Abstand von 3 Meter fotografiert!



    Grüße

  • Nimm eine kurze und eine lange Dachlatte zwei Schraubzwingen. Jetzt Kennzeichenbeleuchtung abschrauben, da es sonst beschädigt werden kann. Jetzt die kurze Dachlatte unters Nummernschild und die lange ober drauf und mit den beiden Schraubzwingen befestigen. Jetzt biegt man das Nummernschild/ Träger solange runter bis die lange Dachlatte hinten am Reifen anschlägt und schwups schon hat mal ca. 30°.

    Jetzt noch die Latten ab und Kennzeichenbeleuchtung wieder dran und fertig.?

    Geschwindigkeit ist immer nur die Schmerzlosigkeit des Fahrers

    Einmal editiert, zuletzt von josch1of3 ()

  • Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, das KTM Teile verkauft, und in meinem Fall sogar verbaut, die nicht der Stvo entsprechen. Da würde ich aber zumindest einen Hinweis des Herstellers (oder des KTM Händlers) erwarten. Ich werde die Tage mal bei meinem Händler anrufen und ihn darauf ansprechen.

    ...tja, da ist KTM nicht allein. Auch Ducati vertreibt einen KZH für die Panigale welcher fast 45° aufweist.

    Beste Grüße


    Michael




    "Man kann eine eigene Meinung haben, muß man aber nicht!"

  • Da sieht man deutlich, er wurde nachgebogen. Das innere Blech wirft an der Biegung einen Radius auf. Sieht bei mir genauso aus.

  • Ich wurde letztes Jahr in Bayern kontrolliert.


    Db-Messung (mit Akra Auspuff übrigens 4 Db unter eingetragener Lautstärke) und Winkel des Kennzeichens wurde gemessen.


    Meiner (PP Halter) hatte 38°.

    Der Polizist lies mich fahren mit folgender (seiner persönlichen) Bewertung der Winkel:

    Bis 35° ist i.d.R. Toleranz

    35-40° bist Du schon auf Goodwill des Beamten angewiesen, im worst case Ordnungswidrigkeit und Mängelkarte

    Ab 40° Strafbestand wegen Kennzeichenmissbrauchs.

    Er hat mir empfohlen unter die beiden oberen Kennzeichenschrauben ein paar Unterlegscheiben zu verbauen. So muss man den Halter nicht ändern, der Winkel wird aber entschärft. Außerdem kann man das bei der nächsten Kontrolle als Versuch bewerten, die geforderte Neigung einzuhalten --> Also Pluspunkte sammeln.


    Zum Ducati-KZH bei der Panigale:

    Mein Ducatihändler hat mit explizit vom Ducati-KZH abgeraten, weil der nicht verstellbar ist und bei der Kontrolle sofort auffallen wird. Ich habe an meine Panigale dann einen von Rizoma (verstellbar) bekommen. Ein paar Unterlegscheiben unters Kennzeichen (s.o.) und schon bin ich bei 35°.

  • Mein Händler hat mich als ich den kurzen PP KZ Halter dazugekommen habe, sofort darauf hingewiesen, dass dieser nicht homologiert ist. Im PP Katalog stand sogar explizit "not for road use" oder irgend sowas... jedenfalls hat er mich drauf hingewiesen wegen dem Winkel was ich sehr fair fand. Werde ihn mir einfach halbwegs zurechtbiegen.

  • Ist der Polizei in NRW langweilig? Haben die bei Euch nichts besseres zu tun? ?

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Da hab ich wohl bisher immer Glück gehabt. War noch nie ein Grund zur Beanstandung der PP Halter :denk:


    Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

    Du wohnst auch im richtigen Bundesland. ??

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Das mit über 40° Tatbestand Kennzeichenmissbrauch ist doch völlig überzogen!

    Sobald der Beamte ein Messmittel benötigt um die angebliche Straftat fest zu stellen ist es keine Straftat! Es muss offensichtlich sein. Zb abgeknicktes / abgedecktes Kennzeichen.

    Die versuchen doch nur Angst zu machen bei solchen Aussagen.

  • Das mit über 40° Tatbestand Kennzeichenmissbrauch ist doch völlig überzogen!

    Sobald der Beamte ein Messmittel benötigt um die angebliche Straftat fest zu stellen ist es keine Straftat! Es muss offensichtlich sein. Zb abgeknicktes / abgedecktes Kennzeichen.

    Die versuchen doch nur Angst zu machen bei solchen Aussagen.

    Sieht doch ein Blinder und ohne jedes Messgerät. Du weißt es auch und willst es nur nicht wahrhaben. Motto: Was nicht sein darf, das kann nicht sein!?

  • Sieht doch ein Blinder und ohne jedes Messgerät. Du weißt es auch und willst es nur nicht wahrhaben. Motto: Was nicht sein darf, das kann nicht sein!?

    Wir sprechen hier über einen ersten Vorwurf einer Straftat! Ich fahre mit einem Polizisten Motorrad, mit einem anderen MTB (Bundespolizei) in meiner Freizeit. Die bestätigen meine Aussage auch. Und außerdem gibt's Gesetze, erkundige dich bitte...mehr möchte ich gar nicht diskutieren.

    Gruß