Superduke Riesenärger - bitte um Hilfe

  • Lieben Forengemeinde,


    mein Ziel des Postens ist es, von euch Tipps einer fundierte Vorgehensweise zu bekommen, wie ich mit meinem, unten beschriebenen Problem umgehen kann.


    Bereits jetzt vielen Dank.


    Im August vergangenen Jahres hab ich meine Kati als Neufahrzeug gekauft. Seit Kauf bemängelte ich die hakige Schaltung und den nicht einwandfreien QS/DS. Weiterhin das Bremsenquietschen kurz vor dem Stillstand und dass ein Schiebebetrieb im Kaltzustand bei eingelegtem ersten Gang (und gezogener Kupplung) nicht möglich ist. Die Kati macht beim Anlassen in eingelegtem ersten Gang einen Satz nach vorne.
    Die Aussage des „fachkundigen“ Meisters war: ich muss mehr km fahren, dann wird das alles besser. Mind drei mal suchte ich aufgrund dieser Themen die Werkstatt erfolglos auf.
    Kurz vor meinem Urlaub nach Sardinien ließ ich mir bei km 3500 einen neuen Satz Reifen montieren und ebenso die Original PP Kupplungshebel- und Bremshebel, da mich dies am Vorführfahrzeug überzeugte. Übrigens, der VF hatte keinerlei der von mir beschriebenen Mängel. Im Gegenteil, die lief top!


    Während des Urlaubs (ca. 1800 gefahrene km) sind folgende Probleme aufgetaucht:


    1. das Bremsenquietschen taucht nun auch beim Einbremsen in Kurven auf
    2. die Kati hat bei 1800 km 1 l Öl verbraucht
    3. absolut hakige Schaltung (verschlechtert)
    4. die Bremse hat mind. 4 mal versagt. Will heißen: kurzes Ziehen des Bremshebels endet aufgrund einer Blockade beim Ziehen (mechanisches Problem) Beim jeweils 2. ten Versuch kam ein Bremsvorgang zustande. Das Probleme tauchte jeweils kurz vor einer Kurve auf, was mir eben einige Male fast den Kopf gekostet hat.


    So, wie ging es nun weiter?


    Noch am Tag der Rückkehr hab ich das bike dem Händler auf den Hof gestellt. Ich machte deutlich, dass ich erwarte, dass meine Kati wie der VF funktionieren muss. Werkstatt hat alles zur Kenntnis genommen. Ich hab auch auf das absolut lebensgefährliche Bremsversagen hingewiesen.


    Die Kati steht seit nunmehr 3 (!) Wochen in der Werkstatt.


    Der Motor liegt komplett zerlegt auf einer Werkbank, das bike ist nur noch ein Gerippe - bestehend aus Rahmen, Rädern - das wars. Ich kann euch sagen - ein trauriger Anblick.... übrigens hab ich vor 10 Monaten 18500€ dafür bezahlt.


    Nach Rückfrage wurde mir nun erzählt, das Bremsenproblem sei komplett gelöst. Allerdings hat die Getriebwelle und die Kupplungsscheiben Herstellerbedingt nicht in den Toleranzmaßen. „Wir warten noch auf Ersatzteile“. Das ist der letzte Sachstand. Ohne Eigeninitiative bekomme ich übrigens keinerlei Information.


    Ihr könnt sicherlich nachvollziehen, wie es mir emotional geht. Auch habe ich inzwischen kein Interesse daran dieses, mein Motorrad jemals wieder zu fahren. Das Vertrauen in Hersteller als auch in das Werkstattpersonal sind nicht mehr vorhanden.


    Wie komme ich aus dieser Nummer raus, welche Möglichkeiten einer Wandlung (Rücknahme) bzw. Regulierung des Schadens habe ich?


    Ich erhoffe mir aussagefähige, fundierte Antwort von euch.


    Es grüßt euch ein frustrierter Biker,
    Gerry

  • Das ist echt.......nicht nachahmenswert....sorry.....wollte nicht direkter werden.


    Stell das Ding dem Händler hin (ok, schon geschehen), lass ihn alle Mängel beseitigen und prüfe dann das Ergebnis.
    Falls es nicht passt......erneut zum Händler. Hart bleiben!!!! Es war Deine Kohle!!


    Wenn es nicht besser wird, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt. Wandlung falls anders nicht möglich!


    Du willst dann ja nur ein gleiches Moped das nrmal funktioniert. Warte nicht zu lang!

  • Voraussetzungen für die Wandlung bzw. den Rücktritt eines Fahrzeuges sind:


    Ein oder mehrerer Mängel am Fahrzeug. Insbesondere ein Sachmangel kann einen Rücktritt ermöglichen.
    Abgelaufene oder entbehrliche Frist. Insbesondere zweimal erfolglose Nachbesserung.
    Rücktrittserklärung und deren Zugang.


    Quelle: automobilkanzlei.de

  • Erwartest du jetzt ernsthaft eine belastbare Antwort auf diese Problematik?



    Für was gibt es Anwälte?
    Rechtsberatung und gut ist.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • bax5000


    Wie lange muss ich denn warten? Sind 3 Wochen nicht genug?????

    Wenn der Händler die Mängel beseitigt ist alles im Gesetzlichen Rahmen, dann hast Du keine Grundlage für eine Wandlung!


    Ich würde speziell das Thema mit der Bremse hinterfragen, was war defekt und wie wurde es beseitigt!
    Mir kommt das etwas Seltsam vor, eventuell ergibt sich da ein Anhaltspunkt für eine Wandlung die dann ggf. auf einen Fehler oder Leichtsinnigkeit des Händlers hinausläuft.


    Die Reparaturzeit von 3 Wochen ist in der Saison völlig normal, schliesslich kommt das Motorrad ausser der Reihe und die Werkstatt dürfte genug Termine haben.
    Ärgerlich aber nicht zu ändern!


    Ich drücke dir mal die Daumen dass das ganze in deinem Sinne geregelt wird!

    Ja nee schon klar! :rolleyes:

  • Erwartest du jetzt ernsthaft eine belastbare Antwort auf diese Problematik?



    Für was gibt es Anwälte?
    Rechtsberatung und gut ist.

    Geht schwerlich, zum einen braucht es da einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt (Schwer genug zu finden) und zum anderendürften die meisten Urteile zu Emotional ausfallen, da denkt sich jeder als Motorradfahrer seinen Teil!

    Ja nee schon klar! :rolleyes:

  • Um herauszufinden was defekt ist muss es auseinander. Wenn man weiß welche Teile defekt sind, kann man die Teile bestellen. Wenn die Teile da sind, kann man wieder zusammenbauen. Was soll der Händler in der Saison machen???
    Das macht den Ärger für dich jetzt nicht kleiner.... Ich verstehe aber auch die Werkstatt... :gute besserung:

    :Kürbis::Kürbis::Kürbis::Kürbis:
    Ist denn schon wieder Halloween?
    Gruß
    Jan-Gerd

  • Seit Kauf bemängelte ich die hakige Schaltung und den nicht einwandfreien QS/DS. Weiterhin das Bremsenquietschen kurz vor dem Stillstand und dass ein Schiebebetrieb im Kaltzustand bei eingelegtem ersten Gang (und gezogener Kupplung) nicht möglich ist. Die Kati macht beim Anlassen in eingelegtem ersten Gang einen Satz nach vorne.
    Die Aussage des „fachkundigen“ Meisters war: ich muss mehr km fahren, dann wird das alles besser. Mind drei mal suchte ich aufgrund dieser Themen die Werkstatt erfolglos auf.


    Wenn du nachweislich 3x wg. der gleichen Probleme erfolglos beim Händler warst, brauchst du dich vor einem Anwaltsbesuch nicht zu fürchten, der regelt das. Falls du in einem Verkehrsclub bist (ADAC etc.) ist die erste Auskunft kostenlos.


    Eine Rückabwicklung des Kaufs abzüglich einer Nutzung-Pauschale wird dann am Ende stehen.
    Ich hoffe für dich, du kannst die bereits erfolgten Reklamationen dokumentieren wenn nix schriftliches vorliegt brauchst du Zeugen.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Hallo,


    hier geht es um die Gewährleistung und dabei hat der Händler das Recht 3 x nachzubessern und wie kt-shifter schon geschrieben hat, muss alles Dokumentiert werden, was gemacht wurde! Das Problem an der Gewährleistung ist, das bis 6 Monate nach Neukauf der Händler dir beweisen muss, das alles in Ordnung ist, danach bist du in der Verpflichtung, das soll heißen du must dir einen Zeugen oder (Gutachter) zulegen, aber nur dann wenn der Händler nach den 3 Reparaturversuchen sich wehrt das Motorrad Rückabzuwickeln!


    Rückabwicklung:


    Kaufpreis / 100.000KM x Laufleistung = Abzug vom Kaufpreis



    Ja ich habe mir auch bei meiner Rückabwicklung einen Anwalt genommen, den ich aber bei meinem Problem zum Schluss gar nicht brauchte, da meine Dokumentation völlig ausreichte!


    Mein Problem: Hochgeschwindigkeits Pendeln


    1. 5x Nachbesserung beim Händler und er weigert sich den Fehler zu Akzeptieren (Alles Dokumentiert)


    2. KTM angeschrieben (Kundendienst) mehrmals und ich bin denen so richtig auf den Keks gegangen!


    3. Videodokumentation und endlich hat sich etwas bewegt (Gutachter stand schon bereit), man will doch nicht das Pendelnde KTM´s im Netz auftauchen


    4. Rückabwicklung durch KTM an den Händler, der es dann machen musste!


    Ich kann dich völlig verstehen, das war auch für mich eine unschöne und ungewisse Zeit und trotzdem habe ich mir wieder eine Neue gekauft, konnte sie bis jetzt noch nicht ausfahren, da sie noch die 1000er Inspektion braucht, aber dann mal sehen ob sich alles wiederholt?


    Ich würde das gleiche noch einmal machen, nur bin ich jetzt im Vorteil, da es innerhalb des ersten halben Jahres liegt.

    Gruß Det


    Super Duke GT BJ. 2017 Aktuell


    Super Duke GT BJ.2016

  • Da ich (wegen des deutlich zu hohen Ölverbrauch) damit rechne, dass meine SDR vermutlich in Bälde ein ähnliches Schicksal ereilt (mehrwöchiger Werkstattaufenthalt), frage ich mich, ob der Händler nicht verpflichtet wäre, mir einen gleichwertigen Ersatz anzubieten - sprich ein Leihmotorrad mit ggf. moderater Beteiligung bei den gefahrenen Kilometern.


    Verlange ich da zuviel? Normalerweise wäre der Händler ja schadensersatzpflichtig (der Schaden, der mir entsteht, dass ich die bezahlte Ware nicht nutzen kann), und da wäre eine Ersatzleistung in Form einer Leihfahrzeugs m.E. mehr als angemessen.

    SD 1290-R <-- MTS 1200-S <-- VFR 1200 DCT <-- S1000RR <-- R1 <-- CBR 1000RR <-- VFR 800 <-- GSX 600F

  • Natürlich steht dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zu, es kann aber unter Umständen auch ein PKW sein.

  • Natürlich steht dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zu, es kann aber unter Umständen auch ein PKW sein.

    Wo steht das?? Auf welche Rechtssprechung bezogen?
    Der Hersteller gibt eine (freiwillige) Herstellergarantie auf sein Produkt. Mehr nicht.

  • .......


    Im August vergangenen Jahres hab ich meine Kati als Neufahrzeug gekauft. ...............


    Es grüßt euch ein frustrierter Biker,
    Gerry

    Hallo,


    hier geht es um die Gewährleistung und dabei hat der Händler das Recht 3 x nachzubessern und wie kt-shifter schon geschrieben hat, muss alles Dokumentiert werden, was gemacht wurde! Das Problem an der Gewährleistung ist, das bis 6 Monate nach Neukauf der Händler dir beweisen muss, das alles in Ordnung ist, danach bist du in der Verpflichtung, das soll heißen du must dir einen Zeugen oder (Gutachter) zulegen, aber nur dann wenn der Händler nach den 3 Reparaturversuchen sich wehrt das Motorrad Rückabzuwickeln!
    .............

    Es geht hier um die Garantie . Die freiwillige Leistung des Hersteller über 2 Jahre nach Neukauf.
    Somit muss der Käufer nicht nach sechs Monaten etwas beweisen.


  • Da unterliegst du offensichtlich einem Irrtum. Die dortige Regelung bezieht sich auf akute Ausfälle. Nicht auf einen Daueraufenthalt ("mehrwöchiger Werkstattaufenthalt") in der Werkstatt, wie oben nachgefragt.


    ZITAT:
    Sollte eine Reparatur des Motorrads nicht an jenem Tag, an dem es zum autorisierten KTM- Händler geschleppt wird, möglich sein, organisiert das KTM-Assistenzzentrum einen Leihwagen(max. Kategorie B „Economy“) mit Freikilometern und Standard-Versicherung, bis die Reparaturabgeschlossen ist, höchstens jedoch für 4 Werktage.

  • Dagegen an anderer Stelle: https://www.frag-einen-anwalt.…hrleistung---f180882.html


    "Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:


    Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Mitwagenkosten gegen den Verkäufer. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, 280 Absatz 1 BGB) verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder nicht [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. Bei diesem Urteil ging es zwar nicht um einen Autokauf, die dort vom BGH vorgenommene rechtliche Wertung gilt jedoch auch für diesen. Weitere Urteile aus dem Kfz-Bereich sind z.B. OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, NJW-RR 2008, 1635; LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007, DAR 2008, 90].


    Ihre Verpflichtung besteht aber darin, den Nutzungsausfallschaden so gering wie möglich zu halten. Sie dürften beispielsweise keinen Porsche als Leihwagen nehmen, wenn es sich bei dem gekauften Wagen um einen VW Polo handelt. Der Leihwagen muss "gleichwertig" sein.


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten ÜBerblick verschaffen und verweise bei Unklarheiten auf die Nachfragefunktion.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian Mauritz, LL.M.
    Rechtsanwalt"

    SD 1290-R <-- MTS 1200-S <-- VFR 1200 DCT <-- S1000RR <-- R1 <-- CBR 1000RR <-- VFR 800 <-- GSX 600F