Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern bei der HU durch die TP

  • Heisst also: Da bei meiner GT keine Reifenbindung im Schein eingetragen ist , kann ich JEDEN Reifen in der eingetragenen Größe Fahren , auch ohne Herstellerfreigabe und das auch vorne und hinten unterschiedlich......... Punkt 3.1


    Oder verstehe ich das falsch?

  • Hm haben wir ned eher den Fall:


    "Steht in Feld 22 der Zusatz „Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ hat
    das Kraftrad i.d.R. eine „Reifenfabrikatsbindung“. Die zulässigen Reifen können vom
    Fahrzeughalter aus der Betriebsanleitung des Kraftrads entnommen oder beim Fahr-
    zeughersteller erfragt werden"


    Bei meiner 1190 stehen sie im Handbuch und in dem Auszug der EG Betriebserlaubnis, die mir KTM D mal gefaxt hatte, nicht aber in der Zulassungsbescheinigung und auch nicht im CoC.... :denk:

  • Was da allerdings fehlt, ist der Hinweis, dass im Fahrzeugschein nur eine Reifengröße eingetragen ist und in der CoC bei mir eine andere Reifentypbezeichnung steht als im Fahrzeugschein (abweichender Geschwindigkeitsindex und Traglast beim HR). Die Reifenspezifikation aus dem Schein steht nicht in der CoC. IMO sind beide Spezifikationen gültig.


    Dazu habe ich den TÜV Nord angeschrieben, der mich an den TÜV Süd verwiesen hat. Von denen warte ich auf eine Antwort.

    VG
    Michael

  • Ich habe vom TÜV eine Antwort bekommen!

    Meine Anfrage:


    Die Antwort:


    Damit darf man auch den Pirelli Rallye STR ohne weitere Freigabe fahren :Daumen hoch:

    VG
    Michael

  • Super, vielen Dank für die Info :Daumen hoch:!

    Reifen ist ein heikles Thema. Lt TÜV und Polizeiauskunft ist die Serienbereifunf der 1090 R für dieses FZ nicht freigegeben. Die Stollenreifen sind nur für eine Geschwindigkeit bis max 180 und nicht bis 228 km/h zulässig. Mit dieser Bereifung erlischt ab dem ersten Metern im öff. Straßenverkehr die Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz ade bei einem Unfall. Polizeikontrolle bedeutet strafrechtlich auffällig. Super, oder??

  • bedeutet strafrechtlich auffällig.

    Echte Outlaw Bikes halt..., da sind die Milwaukee Kisten Pussy dagegen.


    Aber keine Sorge, strafrechtlich wird erst die Kombination von nicht zugelassenen Reifen in Verbindung mit einem Bankraub.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • @ MaierE004:

    Hör doch bitte auf, immer weiter so einen (pauschalen) Unsinn zu verbreiten!

    Es ist doch schon oft genug geschrieben wurden, dass Reifen mit DOT 2017 mit entsprechendem Aufkleber nach wie vor erlaubt sind.

    Wer sich also Reifen mit DOT VOR 2018 auf sein Bike ziehen lässt und den entspr. Aufkleber für die Vmax sichtbar anbringt macht nichts „Unrechtes“.

    Diese Reifen sind noch bis 2024 zulässig!

    Diskutiere nie mit einem Idioten! Er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da durch Erfahrung...

  • Nein, er ist da unbelehrbar, schließlich hat er die Infos ja von ganz oben. Denkt er. Nur leider kennen sich einige nicht mit der Problematik nicht aus, die das eigentlich müssten.
    Mein Reifenhändler hat auch geschaut wie ein UFO, als ich Anfang des Jahres einen Vorderreifen bestellt hab und darauf bestanden hab, das der aus 2017 sein muss.
    Dann hat er sich kurz schlau gemacht und jetzt weiß er Bescheid.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • hab gerade mal in meine EG-Übereinstimmungsbescheinigung(ist doch das COC Papier,oder?) geschaut,und da ist der gleiche Geschwindigkeitsindex eingetragen wie in der Zulassung.vorne V,inten W

    meine 1090R ist Bj. 2017,ist da etwa was geändert worden zu 2018 ?

    Weltanschauung kommt von Welt anschauen

  • So ein Sch....:Daumen runter: - bei mir steht dasselbe: W. Wie schrieb mir doch KTM? W wäre gewählt worden um ‚alle Unwägbarkeiten‘ auszuschließen. Und das gilt dann für die 2018er Modelle nicht mehr....?

  • Was steht jetzt bei einer 2018er 1290R in der COC Bescheinigung??????????

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie: