Überlege 16er Ritzel zu verbauen

  • Wenn ich mit meiner Frage hier die Befindlichkeit einiger "Superoutlaws" gestört haben sollte, dann bitte ich vielmals um Verzeihung.

    Ich werde mich nicht auf euer Niveau herablassen, um mich dann dort von euch mit eurer unendlichen Erfahrung schlagen zu lassen.


    Meine Frage nach der Möglichkeit einer Entragung der geänderten Übersetzung richtet sich an Leute, die das schon versucht und oder erfolgreich hin bekommen haben. Bitte um Erfahrungen/Hinweise.


    Mir ist klar, das es hier um eine rechtliche/technische Grauzone handelt, wie so oft.

    Danke an allle die auf Augehöhe antworten wollen und können.

    schräge Grüße aus dem Bay. Wald

    Martin

  • Meine Frage nach der Möglichkeit einer Entragung der geänderten Übersetzung richtet sich an Leute, die das schon versucht und oder erfolgreich hin bekommen haben. Bitte um Erfahrungen/Hinweise.

    Hab schon einige Ritzel und/oder Kettenblätter an verschiedensten Mopeds eingetragen bekommen, ich schreib Dir ne PN

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

  • Ich habe es bei TÜV und DEKRA probiert, beides Bekannte von mir, beide Mopedfahrer, keiner hatte eine Möglichkeit das einzutragen. Ist mir persönlich aber auch nicht so wichtig.

  • Bitte um Erfahrungen/Hinweise

    Habe es an einer 2019er SAS im Nordbayrischen Raum (Oberfranken bis Nm) versucht, war nichts zu machen, Werwolfi mit AS als Standort hat es wohl auch Richtung Oberpfalz probiert, nur Absagen.

    War in diesem Thema:

    klick

    Andere Bundesländer scheinen zumindest bis zu 8% Änderung mitzugehen.


    Kann dir leider keine Positivmeldung geben (etwa sieben Stellen kontaktiert)


    Gruß Martin

  • Danke für die Info. Dann kann ich mir den Anruf in Regensburg sparen

    schräge Grüße aus dem Bay. Wald

    Martin

  • Anscheinend ist das alles wieder nicht Bundeseinheitlich geregelt, kann wohl jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen. :kotz:

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

  • Natürlich ist das geregelt. (Wäre ja in Deutschland noch schöner)
    Allerdings machen das Menschen. Der eine akribischer mit viel Ahnung, der andere eher nach Gefühl.


    Ganz einfach. Bei geänderter Übersetzung kann sich folgendes zum negativen ändern: Abgas nach Testzyklus, Fahrgeräusch, Höchstgeschwindigkeit (schneller falls vorher nicht im besten Bereich)


    Deshalb darf das nicht ohne Abnahme mehr sein! Wenn jemand das in D eingetragen bekommen hat, dann evtl. wegen älterem Baujahr oder es liegen Freigaben vor oder der Prüfer hats einfach gemacht.

    Bei letzterem einfach ruhig halten!

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Kann ich nicht als Gesetzestext vorweisen.
    Aber seit Euro 4 wurden die Bestimmungen strenger.

    Da die Tests für Abgase und Fahrgeräusch stark von der Übersetzung abhängen, wird da nichts mehr zugelassen. So mein Wissensstand.


    Aber wie gesagt kann ich jetzt nicht vorweisen.

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Ich habe wieder auf 17er original Ritzel gewechselt.
    16 fährt sich zwar schöner aber ohne Eintragung ist mir das zu heikel.


    Das 16er steht zum Verkauf , falls es jemand benötigt. https://www.ebay-kleinanzeigen…ertig/2055184068-306-5806


    Ich habe auch noch mit ein paar TÜV Leuten in Bayern und BW telefoniert.
    Fazit: Eintragen bei Superduke Euro3 ja bei Euro4 nein.

    schräge Grüße aus dem Bay. Wald

    Martin

    2 Mal editiert, zuletzt von bergfan ()

  • Einfach machen und fahren und warum wird eine Frage gestellt, wenn man kein anderen über dem Weg traut. Erst deine eigene Recherche überzeugte dich :Daumen hoch: :respekt:

    "Lesen gefährdet die Dummheit" :grins::lol:

  • Euro3 ja bei Euro4 nein.

    Waren im Prinzip auch die Antworten bei mir, die SAS gibts ja nur Euro4, wollte also keiner machen (den ich fand)

    ohne Eintragung ist mir das zu heikel.

    Da bin ich ganz deiner Ansicht :Daumen hoch: .

    Der Zugang zum Heldenhain geht zumindest bei mir nicht über einen Streit mit einer Versicherung und deren Anwälten bzw. den Anwälten evtl. geschädigter Personen, da gäbs sicher ehrenhafteres.....da hat schon so mancher, nicht nur deutscher, "Vollkaskohero" bitterlich geweint :weinen::weinen:

    2 Mal editiert, zuletzt von Martin... ()

  • Ohne Eintragung der geänderten Sekundär Übersetzung erlischt (zumindest in D) die Betriebserlaubnis, das sollte jedem klar sein :amen:

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

  • Dann fahrt halt das 17er und gut is. :amen: :kapituliere:

    Die mit dem 16er werden früher oder später alle im Gulag landen.

    Oder viel schlimmer noch, in der Hölle.

    :teuflisch: