Reifen allgemein ( Landstrasse )

  • Ich brauche nächstes Jahr neue Reifen.

    Da ich vorher ne VTR mit 116PS gefahren bin, quetsche ich die 390er Duke Mj 2016 schon ganz schön aus.

    Serienmässig war der M5 drauf.

    Ist in Kurven noch nicht gerutscht allerdings beibt er bei 2 Gänge runterschalten stehen und rutscht einen Moment.

    Bisher kann ich aber damit leben--fahre das Teil auch erst seit knapp 4-500 km, also habe mich noch nicht so ganz an das ( WENIGE ) Gewicht gewöhnt.

    Am Anfang habe ich gedacht sie fällt beim Einlenken einfach hin--tut sie natürlich nicht.

    Was ich damit sagen will: Ich taste mich noch an die Grenzen heran .

    Brauche also einen Reifen der bei Landstrassenfahrt in Limitnähe klebt und einigermassen lange hält.

    Wenn man sich hier durchs Forum kämpft, merkt man doch, das die Aussagen zu verschiedenen Reifen arg weit auseinander gehen.

    OK die Rennfahrer, also die die tatsächlich auf der Rennstrecke fahren, haben natürlich andere Erfahrungen als Landstrassenheitzer.

    Desshalb bräuchte ich Tips von Landstrassenheitzern .

    Touren oder Spatzierenfahren mach ich mit meiner LS650, dafür hab ich gute Reifen.

    Ich brauche was, was auch in Extremsituationen nicht gleich wegrutscht.

    Und wenn der Hinterreifen nicht ganz so viele km schaft , ist es eine Frage der Kosten--also wenn 2 Hinterreifen und ein Vorderreifen das gleiche kosten wie ein Satz nehme ich den lieber den besseren Reifen.

    Nassgripp ist 2.Rangig , da ich seit einem üblen Sturz bei Regen eh sehr vorsichtig fahre wenn es nass ist.


    Zusammengefasst Landstrassenhatz, Trockengripp und Laufleistung was sind da die Top Reifen ?

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Schau mal, obs den conti road attack 2 Evo gut die 390er gibt.

    Laifleistung super, grip für tourensport Reifen sehr geil, gutmütiger Grenzbereich,

    Selbst der nassgrip ist schön, aber schlechter als beim road attack 3, aber da du den eh nicht brauchst, der 2 Evo ist dann bestimmt schon günstiger zu haben.

    Hatte ihn selber auf der 690er duke und fands super

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • hab nach dem M5 auf einen M7 gewechselt, hab jetzt schon den zweiten drauf und kann nix schlechtes sagen...für mich hält er gut, hatte keine einzige Schrecksekunde damit

  • Servus,

    Ich fahre vorne Bridgestone S21 und hinten den Metzler M7rr und bin sehr zufrieden aber ich bin jetzt nicht der brutale Heizer. Auf einem Rundkurs Training auf ner Kart Strecke war ich auch zufrieden. Es ist deutlich schöner runder zum fahren als der m5.

    Eine weitere Empfehlung die ich nur vom lesen in der 390 Facebook Gruppe kenne wäre da der Bridgestone RS10 der soll sehr gut kleben aber nass und Laufleistung eher gering. Und der S21 vorne und hinten funktioniert scheinbar auch sehr gut.

    Du wirst auf so eine Frage aber immer sehr viele verschiedene Empfehlungen erhalten.

  • Hans, den Link kennst du sicher schon, Fand ich ganz gut.

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    .....bereue nur was du noch nicht getan......

    Einmal editiert, zuletzt von teletom007 ()

  • Hi Hans,

    kannst Ufuk und Bodo (Tom`s link) glauben - fahre die gleiche Kombi wie Ufuk... :grins:. Und immer wieder mit Begeisterung... :verliebt:. Ich bin zwischendurch auch immer wieder andere Reifen gefahren, aber dann doch wieder beim S21 gelandet. Mit keinem anderen Reifen lenkt die Kleine so perfekt ein und fährt so präzise Radien - gepaart mit einem sagenhaften Grip (ab 9:00 im Video)!

    Ich war dieses Jahr in den Alpen auf einem BT016pro unterwegs, da habe ich die Präzision und das schnelle Umlenken vom S21 schon sehr vermisst (insb. in den engeren Kehren).

    Nach 13,5 tkm habe ich grad erst einen getauscht, natürlich wieder gegen den S21. Gail ist auch, dass die Performance mit Laufleistung besser wird.

    Meine Aussagen gelten für vorn, hinten muss der Reifen nur mitlaufen (Zitat Bodo). Der M7 hinten ist nicht so steif wie der S21, daher fahre ich den lieber.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Aber vorne und hinten unterschiedliche Marken ??

    Wir sind zwar weg von der Reifenbindung, aber Polizei und Tüv ( zumindest hier bei mir ) verlangen Herstellerfreigaben.

    Und ich denke nicht das diese Kombi freigegeben ist.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • ich bin mir ziemlich sicher dass diese Kombination keinerlei Probleme macht und diese auch erlaubt ist.

    unter den Begriff "Mischbereifung" fällt dies ja nicht, es ändert sich nichts an der Bauart, somit gibt es keine Gesetzesübertretung.


    PS: ich fahre seit einiger Zeit auf mit M7 und S21, hatte bereits einige Kontrollen (Planquadrat), musste mich hierzu nie rechtfertigen


    Gruß aus Wien

    Daniel

  • In D brauchts Reifenfreigaben aber auch nur dann wenn in den Papieren eine Hersteller oder Fabrikatsbindung eingetragen ist. Steht dort lediglich die Größe kannst draufziehen was dir beliebt.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • darfst aber nicht vergleichen...

    in D gibt‘s Reifenfreigaben, in Ö muss nur die Dimension stimmen

    die gibt es auch in österreich, wenn im typenschein oder in der genehmigungsdatenbank bestimmte reifen eingetragen sind musst du diese fahren, oder eine freigabe des herstellers (entweder reifnherstller oder motorradhersteller) mitführen. nur kümmerts keinen, nicht einmal die polizei. als ich aber vor vielen jahren einen unfall mit einem schwerverletzten hatte wurde vom sachverständigen extra drauf geschaut ob ich die richtigen reifen drauf hatte

  • Das ist in D nicht anders, Walter! In diesem Fall ist das EU-Recht mal ein Segen.

    Das Argument "aus versicherungstechnischen Gründen" ist schlichtweg Quatsch! Klar sichern sich die Hersteller dadurch ab, aber rein rechtlich kann man dem Fahrer/Halter nicht ans Bein pinkeln, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.


    Hans: Wenn bei Kontrollen, egal ob durch TÜV oder Polizei, die Reifenwahl bemängelt wird, würde ich mal dezent auf die Rechtslage hinweisen. Und falls dann immer noch Maßnahmen verhängt werden oder die Plakette verweigert wird, diesen süffisant und entspannt entgegen sehen... :grins:.
    Es spricht allerdings auch nichts dagegen, den gleichen Reifen auch hinten aufzuziehen, falls man bei unterschiedlichen Bauchschmerzen hätte... :zwinker:.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Und falls dann immer noch Maßnahmen verhängt werden oder die Plakette verweigert wird, diesen süffisant und entspannt entgegen sehen... :grins: .

    Naja.

    Natürlich wird man Recht bekommen wenn man gegen diese Fehleinschätzung vorgeht. Aber den echten Aufwand hat man selber, nicht der der den Tüv verweigert oder einen Strafzettel verhängt.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Hat evt. mal jemand den Heidenau K80 ausprobiert?

    Wäre mal interessant ob der fahrbar ist.

    Hi Tom,

    ausprobiert habe ich den K80 noch nicht, kenne nur Erfahrungen vom Kumpel, der damit zufrieden war.

    Ich wusste bislang nicht, dass es den für die 390er auch in 140 mit Freigabe gibt.

    Das ist sehr interessant - ich denk, den probiere ich beim nächsten Wechsel mal aus. Auf der Renne fahr ich ebenfalls einen 140er, der im Vergleich zum gleichen Reifen in 150 deutlich homogener abläuft und etwas mehr Grip bietet.


    dirk: Ich habe das 2007 schon einmal durchgezogen. Klar ist das mit etwas Aufwand verbunden, aber fürs nächste Mal hat mans dann bezogen auf den eigenen "Fall" schriftlich. Und glaubs mir - das ist für den Betroffenen lehrreich... :grins:.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Reifenbindung und co. ist ja echt nicht so einfach zu verstehen.


    Ich hab eben mal beim ADAC nachgelesen: https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…_Motorrad_794KB_29840.pdf


    Wenn mich nicht alles täuscht steht weder im Brief noch im Schein der 2018er was im Feld 22 und auch keine Bemerkung zu einer Reifen-Marke?

    Somit besteht doch auch nur die Pflicht sich an die Reifengröße zu halten?

    Sollte doch dann rechtlich einwandfrei sein?


    Auszug ADAC:

    2.2. Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt

    werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte

    unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22

    am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die

    zugelassenen Reifenmodelle und -hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis

    des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine

    Reifenbindung gegeben.

    Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet

    darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in

    den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung

    oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen

    Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity

    auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt „50. Bemerkungen“

    weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf

    ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.

    In einigen Fällen werden auch im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I explizit die erlaubten

    Reifenmodelle angeben. Wenn dies der Fall ist, dürfen ohne weiteres nur diese dort aufgeführten

    Reifen montiert werden. Alternative Reifentypen werden über die Reifenfreigaben der

    Fahrzeug- und Reifenhersteller definiert (siehe Bild 3).


    2018-12-19 13_22_19-Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840-5.pdf - Adobe Acrobat Pro DC.png

    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • @ Hans: Probiers aus. Ich bin den hinteren S21 bislang nur auf der 690 R gefahren - bis aufs Fahren auf der Renne war der top. Allerdings hat die 690 R auch ein einstellbares Fahrwerk.

    In unserer 390er-fb-Gruppe fährt der David den, mit dem ich schon gemeinsame Runden aufm Kringel und auf der Straße gedreht habe. Er war/ist sowohl als auch total zufrieden.


    @ Tom: Jo, ist schon verwirrend.

    Die Erklärung des ADAC "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN deutet darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf..." ist falsch.

    Tatsächlich bedeutet es, dass auch keine Bindung bestehen kann - Amtsdeutsch halt... .

    Genau damit hatte ich damals Theater (es gab keine Bindung) und habe mir diesen Satz nach abschließender Klärung vom Leiter der örtlichen Zulassungsstelle im Fahrzeugschein austragen lassen (hab sicher noch Bilder davon).

    Betrifft uns aber nicht (mehr), weil dies seit 2007 nicht mehr aufgeführt ist.


    Es gibt zur Bindung eine leichter verständliche Erklärung/Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums aus 2010, die ich hier sicher auch schon zitiert habe. Könnte sein, dass ich die noch irgendwo gespeichert habe (falls es interessiert).

    Die Änderung der StVZO kam 2007, danach keine Bindung mehr. Bei älteren Moppeds mit eingetragener Bindung ist diese aber noch verpflichtend.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • So habe jetzt etliches gelesen, Fazit:

    man darf Reifen mischen ABER im Schadensfall, also bei nem Unfall wird die Versicherung nicht zahlen, wenn es keine Freigabe gibt.

    DENN wenn es keine gibt, dann wurde entweder nicht getestet ob der Reifen auf diesem Motorrad funktioniert, oder es wurde bei Tests festgestellt, das er nicht funktioniert..

    Und wenn man reifen fährt die nicht geeignet sind, handelt man fahrlässig.

    Zu unerschiedlichen Marken gibt es gar keine Aussagen--ABER da es auch dafür keine Freigaben gibt...siehe Oben.

    Ist also wieder so ne EU-Rechtliche Grauzone, die aber von Versicherungen genutzt wird.

    Polizei und Tüv wissen nichts, weil es keine speziellen Aussagen für Motorräder gibt, die EU hat nur an Autos gedacht !!!

    Rein rechtlich darf man, aber im Falle eines Unfalls wird die Versicherung aussteigen

    dann wirds der S20evo oder der S21 und zwar als freigegebenes Paar.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016