1090 R Mitas E-07 + Dakar Reifenfreigabe

  • Braucht Ihr jetzt in Österreich eine Freigabe ??? Selbst für D wird sie für 1090er Fahrer mit R aus Bj.2017 uninteressant,da hinten ein W erforderlich.Für 2018er Baujahre durchaus geeignet.


    gerade TerraForce R gegoogelt: wieder nur so ein Tourenreifen,die sollen bei Mitas Stollenreifen backen,denn das können Sie

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  • "Selbst für D wird sie für 1090er Fahrer mit R aus Bj.2017 uninteressant,da hinten ein W erforderlich."



    1090 R = eingetragene Höchstgeschwindigkeit (228km/h) plus 6,5= 234,5

    W Eintrag einbeziehen 228x0,01= 2,28

    Summe beider Werte: 236,78 = Max. km/h


    Mit dieser Formel reicht V = -240km/h zugelassen


    Und dann noch die Freigabe der Hersteller beachten.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Klingt sehr logisch (allein schon wg. der 228), aber ich glaube nicht dass der TÜV das genauso sieht. Mir wurde vom TÜV-Köln mitgeteilt dass das W aus dem Schein für die maßgeblich sei. Einzige Alternative sei eine TÜV-Einzelabnahme der jeweiligen Reifen inkl. Testfahrt und Eintragung im Schein. Kosten würde das ein paar Hundert Euro.

  • Sorry, aber genau dafür sind Reifenfreigaben da. Bei vom Fahrzeugschein oder CoC abweichenden Reifendimensionen und Indexen benötigt man eine Hersteller-Freigabe. Da die für die Mitas vorliegt, darf man die fahren


    Für die 1090R 2018 steht zudem im CoC ein vom Fahrzeugschein abweichender Speedindex V. Die Eintragung im CoC ist genau so gültig, wie die im Fahrzeugschein. Das habe ich vom TÜV-Süd schriftlich. Daher dürfte man die Mitas auf einer 2018er sogar ohne Hersteller-Freigabe fahren.

    VG
    Michael

  • Hi Michael, Du hast natürlich Recht.... Hatte das mit der Freigabe übersehen. Meine Anmerkung bezieht sich natürlich nur auf die V-Reifen ohne Freigabe.

    Also wieder einer mehr für die 2017er Fahrer :Daumen hoch:.

  • Ich glaube Ihr habt`s immer noch nicht.Das Thema wurde doch hier schon Seitenlang im Reifenthread abgehandelt,man darf ab 2018 in D nur noch Reifen fahren die dem Speedindex in den Papieren(CoC und Zulassung) entsprechen,das gilt für sogenannte Winter/Stollenreifen und für die die normalen Straßenreifen(ebenso beim Auto),einzige Ausnahme sind Reifen mit DOT 2017(Verwendung bis 2024 erlaubt)


    d.h.: wenn bei der 2017er 1090R hinten ein W steht nützt Dir eine Reifenfreigabe mit V gar nix,selbst wenn in den Papieren 228 km/h steht und das Teil werksseitig sogar auf 208 km/h gedrosselt ist,das hat KTM leider gründlich verbockt

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  • Ohne die Diskussion hier wieder aufnehmen zu wollen - meine Infos vom TÜV Rheinland sind anders (hatte explizit nachgefragt): bei Reifen ohne besondere Freigabe zählt der Reifenindex - W in unserem Fall. Sofern es eine Reifenfreigabe gibt, werden diese sowie der reifenspezifische Geschwindigkeitsindex im Zusammenhang mit der Höchstgeschwindigkeit und dem jeweiligen Gewichtsindex berücksichtigt. Das hatte mir auch KTM so bestätigt.

    D.h. ein V-Reifen mit entsprechendem Gewichtsindex würde gehen, aber ein bis nur 180 Km/h zugelassener Stollenreifen trotz Freigabe nicht (Ausnahme für die 1090 R ist der TKC 80, der laut KTM auch jünger als 2017 sein darf, da der für die „R“ als Erstausrüstungsreifen homologiert wurde).

    Wenn es keine Freigabe gibt, ist immer noch eine TÜV-Einzelabnahme möglich, sofern die Reifenindices zum Motorrad passen.

    Ich habe z.Zt. den Avon Trailrider montiert (V) und werde den inklusive der vorhandenen Freigabe auch dem TÜV vorführen, wenn es im nächsten Jahr soweit ist.

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  • Dann hast Du Glück mit deinem TÜV,denn der Gesetzestext sagt ganz klar was anderes.

    Ich für meinen Teil halte mich da auch nicht dran und fahre den Pirelli Scorpion Ralley STR,völlig ohne eine Freigabe von Irgendwem.Dessen sollte man sich nur bewusst sein,und nicht sturheil nach Aussagen von Tüv oder Reifen/Motorradhersteller verfahren(auch wenn schriftlich vorhanden).Das könnte bei einer Ausfahrt dem nächsten Polizisten nämlich egal sein.

    Eventuelle Freigaben oder TÜV-Bescheinigungen sollte jeder für sich allein beanspruchen und auf keinen Fall verallgemeinern.

    Das es regionale Unterschiede gibt ist ja wohl jedem bekannt,und wenn er mit einem Stück Papier in der Tasche beruhigter fahren kann....auch o.k.

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  • Dann hast Du Glück mit deinem TÜV,denn der Gesetzestext sagt ganz klar was anderes.

    So klar ist die Gesetzeslage ganz und gar nicht, weil die EU-Gesetzgebung nicht mit der deutschen Gesetzgebung übereinstimmt sondern sich in einigen Punkten widerspricht. Niemand kann 100%ig sagen, welche davon letztlich gilt. Pirelli hat mir das bestätigt, weil sie es selber nicht abschließend beurteilen können.

    Unterschiedliche Organisationen legen die Gesetzeslage unterschiedlich aus. Der ADAC hatte dazu mal eine Übersicht erstellt und die verschiedenen Positionen (Verkehrsministerium, verschiedene Prüforganisationen) zusammen getragen und Empfehlungen gegeben. Allerdings haben sich die ADAC-Juristen selber mangels rechtlicher Eindeutigkeit nicht zu einer Beurteilung hinreißen lassen.

    Zum Thema Wirksamkeit von Reifenfreigaben in der CoC gibt es auch unterschiedliche Aussagen, wobei die meisten darin übereinstimmen, dass die Freigaben dort auch gelten, wenn sie nicht im Fahrzeugschein stehen (ist z.B. bei der 1090R von 2018 der Fall). Das hat mir der TÜV-Süd auch schriftlich bestätigt.

    VG
    Michael

  • wie schon gesagt,viel Glück bei der nächsten Polizeikontrolle,weil ich denke das für einen deutschen Polizisten,Richter usw deutsches Recht gilt und zur Anwendung gebracht wird.Deshalb ist es doch schön wenn dich eine A4-Seite einer deutschen Institution so beruhigt.

    So lange wie noch niemand in den zweifelhaften Genuss gekommen ist mal zu testen was nun wirklich im Falle eines Falles passiert,ist alles spekulativ,und jeder kann mit dem Schriftstück(oder auch ohne) draußen rumfahren wie er möchte.Vor dem TÜV Termin abzuklären wie sie es denn gern hätten,so wie Du es gemacht hast,ist ja auch völlig in Ordnung,aber nur eine Seite der Medaille.

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  • Ich hatte schon einige Verkehrskontrollen, aber noch bei keiner hat sich jemand um die Reifen geschert. Der einzige, der sich eine Reifenfreigabe mal hat zeigen lassen, war ein TÜV-Prüfer (auch nur ein einziges Mal).

    Vielleicht hatte ich nur Glück oder es liegt an der Art der Motorrades (Reiseenduro). Ich spekuliere mal, dass die Polizisten bei einer Harley oder Rennsemmel ggf. genauer hinschauen. Solange genug Profil drauf ist, ist es den Polizisten vermutlich egal. Wenn man natürlich mit einer verbastelten lauten Kiste vorfährt, wird vermutlich nicht nur der Auspuff angeschaut, wenn man schon mal dabei ist.

    Bei meiner 2018er habe ich ja zum Glück dank des V-Index in der CoC etwas mehr Auswahl, aber im Grunde kümmert mich die Freigabe nicht wirklich. Ich mache die Wahl des Reifens nicht davon abhängig.

    VG
    Michael