Zählt ein Auspuff als Tuning??

  • So..endlich ist das Thema Auspuff für mich (vorerst) abgeschlossen..

    Hatte mich dann doch für nen anderen Topf entschieden..

    Anbei Bilder...

    Der DB Killer für hinten ist bestellt und auf dem Weg zu mir...ohne ist er doch etwas "kernig"

    vllt werde ich an der Aufhängung noch was ändern,denn er hängt recht tief..



    GPR (1).jpgGPR (2).jpgGPR (3).jpg

    Honda MBX 80 mit 100 ccm - Yamaha XS 400 - Yamaha XJ 600 - Yamaha FZS 600 Fazer - KTM 390 Duke

  • Jegliche Änderung am Fahrzeug ist "Tuning", egal ob das Leistung rauskommt oder ob es Leistung kostet, das Fahrverhalten ändert oder nicht. Legal wird es wenn du es eingetragen bekommst oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. "Nur" das eingeprägte e reicht nicht aus.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor..leider nur in Italienisch..

    Hoffe ich bekomme eine in Deutsch nachgereicht..

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  • Nabend..

    der Topf hat ne eingeprägte e nr. und auch ne Freiigabe..aber auf Italienisch..

    Hab mir aber sagen lassen,das geht auch..solange die e nr. vorhanden ist.

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  • auf Italienisch..

    Hab mir aber sagen lassen,das geht auch

    Amtssprache hierzuland ist Deutsch ... sei so lieb und gib Bescheid wenn du weitere Infos findest....

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Ich werd mal einen befreundeten Polizeibeamten fragen..er soll den Zettel mal mitnehmen und die Kollegen vom Verkehr fragen,wie sie das sehen...

    Vllt weiss ich dann ja mehr...Wenn ja,sach ich hier auf alle fälle bescheid.

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  • Hallo, ich habe den selben G.P.R. Topf auf meiner 125er oben und mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weder bei der Rennleitung nochbei der jährlichen Überprüfung in Österreich probleme gehabt. Den Zettel solltest du immer ( Kopie) mitführen und die E-Nummer den entsprechenten Kollegen vorzeigen.


    Gute Wahl, Lg AHAB

  • Sooooo,moin zusammen.

    War gestern beim TÜV und hab mal nachgefragt wegen dem Auspuff...

    Solange er eine e Nr eingestanzt hat ist er Legal und muss auch nicht eingetragen werden..Top..

    AAAAber..jetzt kommts..ab März soll es eine neue Regelung geben,bei der wohl alles nochmal irgendwie geprüft werden soll,was mit dem e zu tun hat..hab das ganze nicht so richtig kapiert (liegt am Alter)..vllt weiss ja von euch einer mehr und kann was dazu sagen..

    Auf alle fälle kann ich jetzt erst mal ohne bedenken durch die gegend düsen...wenn das weisse zeugs weg ist ..



    In diesem Sinne...

    gruß

    Uwe


    p.s.

    Hab dann auch mal nachgefragt wegen Eintragung..das kostet ja fast soviel wie der ganze Topf :-(

    min. 115 € bis knappe 200 €..je nach aufwand..

    Honda MBX 80 mit 100 ccm - Yamaha XS 400 - Yamaha XJ 600 - Yamaha FZS 600 Fazer - KTM 390 Duke

  • kann sein das die EU wieder mal neue Ideen hat.

    Allerdings habe ich nichts gehört.

    Es gibt halt einige Grauzonen zwischen Europaweit und National und die sollen geregelt werden.


    Wenn dem so ist , wird es wahrscheinlich schwieriger und teurer.

    Früher hat ein Materialgutachten und die Anbauüberprüfung beim TüV gereicht um eintragen zu lassen und nur Selbergebasteltes mußte per Einzelabnahme eingetragen werden.

    Heute muß Alles, bei dem das Motorrad nicht speziefisch in der EU-BE genannt wird, per Einzelabnahme geregelt werden--kostet halt das 5 Fache incl. neuem Schein.


    Aber warum Einfach wenn es auch Kompliziert und Teuer geht.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Jegliche Änderung am Fahrzeug ist "Tuning", egal ob das Leistung rauskommt oder ob es Leistung kostet, das Fahrverhalten ändert oder nicht. Legal wird es wenn du es eingetragen bekommst oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. "Nur" das eingeprägte e reicht nicht aus.

    Tuning ist ein weiter Begriff. Im engeren Sinne ist damit Leistungssteigerung/Feinabstimmung/Motortuning gemeint. Aber es gibt auch Optiktuning undundund...

    Sa mit "legal" und "eintragen" ist nur bedingt richtig. Wenn das Umbauteil über eine ABE verfügt, so reicht diese aus und es muß nichts eingetragen werden. Hat das Bauteil ein Material- oder Teilegutachten, so ist eine Eintragung erforderlich.

    Der Auspuff ist eine Besonderheit. Da reicht tatsächlich die passende/richtige e-Nr. auf dem Bauteil. Man muß KEIN rein rechtlich Dokument dazu mitführen. In der Praxis ist ein Dokumnet oft besser, weil sich nicht jeder Rennleiter damit auskennt und eine Kontrolle so verkürzt wird.

  • Der Auspuff ist eine Besonderheit. Da reicht tatsächlich die passende/richtige e-Nr. auf dem Bauteil. Man muß KEIN rein rechtlich Dokument dazu mitführen. In der Praxis ist ein Dokumnet oft besser, weil sich nicht jeder Rennleiter damit auskennt und eine Kontrolle so verkürzt wird.


    Ich stand auch schon beim TÜV und durfte ohne Stempel wieder heim fahren weil mir der Gute Mann dort eben diesen Umstand NICHT geglaubt hat.

    Was nützt es wenn ich Recht habe, der "Gegner" aber am längeren Hebel sitzt?


    Ohne Stempel (oder mit Strafzettel) zum Anwalt rennen, Monate später Recht bekommen und so lange die Maschine nicht benutzen können ?? Dann doch lieber den Zettel mitführen......

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Schrieb ich doch, siehe oben.

    Du mußt aber schon unterscheiden, was legal ist und was praktikabel ist. Und eine ABE mitführen oder ein ABE-Bauteil eintragen sind auch 2 Paar Schuhe.

  • Und eine ABE mitführen oder ein ABE-Bauteil eintragen sind auch 2 Paar Schuhe.

    DAS wiederum hatte ICH schon geschrieben (s. Post #2)..:grins:  :Daumen hoch::Daumen hoch:

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins: