Stimmt nicht. Habe wegen einem K&N Tauschfilter mal keine Plakette bekommen: "Luftfilter: Einsatz unzulässig."
Und an die Leute die hier behaupten, "der Leistungsverlust wird ausgeglichen" durch Sportluftfilter oder Entfernen des Katalysators: Wo sind Eure Prüfstandsmessungen? Ohne Messung sind solche Aussagen vollkommen wertlos!
Also zum ersten habe ich ABE Motorrad vorher angeschrieben ob der Filter eine ABE hat und ob er meine Fahrzeugzulassung beeinflusst. Antwort war: der Luftfilter muss nicht eingetragen werden und ist für den straßenverkehr zugelassen. Auch mit dem arrow race tech. Zum zweiten: wenn ich sage das der filter was ausgleicht....und das das mein persönliches Empfinden ist....dann ist das erstmal so. Kein Grund hier irgendetwas als wertlos zu bezeichnen.
P.S: K&N ist halt nicht Sprint. Gut möglich das diese Filter nicht erlaubt sind. Und wenn ich hier lese wie viele den DB Killer verändern oder ohne Kat fahren....da ist ein Wechsel des Filters wohl das harmloseste (sofern es denn dann wirklich nicht erlaubt wäre ?)