Hallo zusammen,
Dürfte man nach StVO dort in die Verkleidung (siehe Pfeil) die Blinker einarbeiten (natürlich mit e-nummer)?
Abstand zueinander vorne 340mm = passt
Mindesthöhe vorn 350mm = passt
Warum ich frage ist wie folgt:
Habe mal bei einer 690 Duke 4 die Blinker vorne in die Tankspoiler rein geklebt. Dort passten auch die Abstände, der TÜV meinte aber das dass nicht in Ordnung ist wegen:
- das wenn man vor dem Motorrad 1m Links steht, der rechte Blinker zusehen sein muss oder
- wenn man 1m rechts steht den linken Blinker sehen muss.
Stimmt dass?
Denn das ging nämlich bei der 690 Duke nicht da die Blinker dann von der Scheinwerfermaske verdeckt waren. Bei dieser Methode an der 2.0 würde das wahrscheinlich auch nicht gehen nach der Theorie vom TÜV Prüfer, allerdings kann Ich über im §54 der STVO im Netz darüber nichts finden.
Bevor ich jetzt anfange an der Verkleidung was ab zu fräsen, die Blinker einzuarbeiten und am Ende das alles für die Katz war, möchte ich mir der Sache schon sicher sein.
Kennt sich hier jemand genau damit aus?
Gruß Chris