Hallo zusammen,
kurze Vorstellung meinerseits: czippi (nickname), Ende 40, hab schon einige km auf Motorrädern verbracht und früher auch viel umgebaut und geschraubt.
Habe mir von einem Freund ne 1190ADV R gekauft da die sich einfach traumhaft fährt.
Ich hab hier einen (absurden?) Fall. Oder kennt ihr das Thema?
Ich möchte an einer ADV 1190R einen Magura CPX eintragen (mit Teilegutachten)
Der Prüfer meint, dass die auf jeden Fall eine Einzelabnahme ist da das Motorrad als Höchstgeschwindigkeit 250 km/h eingetragen hat.
Da die ADV 1190R nicht im Teilegutachtens steht sei das so. (es steht KEIN EINZIGE Modell namentlich im Gutachten)
Ich habe 3x nachgefragt und bin in solchen Sachen auch kein Neuling (also nicht ganz planlos), nur war jetzt ein paar Jahre nicht damit beschäftigt (Motorradwiedereinsteiger).
Kennt Ihr das Thema oder ist der TÜV-Prüfer falsch informiert?
Viele Grüße und danke für eure Antworten.
czippi