Probleme Lenkereintragung bekannt (1190 ADV R)

  • Hallo zusammen,

    kurze Vorstellung meinerseits: czippi (nickname), Ende 40, hab schon einige km auf Motorrädern verbracht und früher auch viel umgebaut und geschraubt.

    Habe mir von einem Freund ne 1190ADV R gekauft da die sich einfach traumhaft fährt.

    Ich hab hier einen (absurden?) Fall. Oder kennt ihr das Thema?

    Ich möchte an einer ADV 1190R einen Magura CPX eintragen (mit Teilegutachten)

    Der Prüfer meint, dass die auf jeden Fall eine Einzelabnahme ist da das Motorrad als Höchstgeschwindigkeit 250 km/h eingetragen hat.

    Da die ADV 1190R nicht im Teilegutachtens steht sei das so. (es steht KEIN EINZIGE Modell namentlich im Gutachten)

    Ich habe 3x nachgefragt und bin in solchen Sachen auch kein Neuling (also nicht ganz planlos), nur war jetzt ein paar Jahre nicht damit beschäftigt (Motorradwiedereinsteiger).

    Kennt Ihr das Thema oder ist der TÜV-Prüfer falsch informiert?


    Viele Grüße und danke für eure Antworten.

    czippi

  • Die Aussage vom TÜV ist doch korrekt! Das TG beinhaltet nicht die Lenkerausführung CPX, also definitiv Begutachtung §19.2 i.Verb.m. §21 StVZO.

  • Hallo, es gibt eine Ergänzungbescheinigung von magura die den cpx ( und ein paar andere Ausführungen ) einbezieht. Dh. Seitens der Papiere ist alles vorhanden.

    Grüße czippi ( war im urlaubt, daher die Verzögerung)

  • Mir liegt nur eine Bestätigung der Fa. Magenwirth (Magura) über die Übereinstimmung der im TG genannten Lenker vor. Dies bedeutet, da dieser Lenkertyp nicht im Verwendungsbereich des TG genannt ist, eine Begutachtung durch aaS / aaSmT / Usb TD (seit dem 25.03.2019) gem. §19.2 i.V.m. §21StVZO.

  • Hallo, hab für nächsten Dienstag einen TÜV-Termin in einer anderen Niederlassung mit anderem Prüfer.

    Ich werde weiter berichten...

  • So!

    Der Lenker ist nun eingetragen!

    Eine §21StvO- Abnahme ist es nun geworden. Grund: der Lenker steht nicht im eigentlichen Gutachten, sondern es gibt nur ein Zusatzschriftstück v. Magura, dass der CPX-Lenker (und ein paar andere auch)

    die gleiche Festigkeit/Material usw wie die im Gutachten aufgeführten Lenker haben. (also eine Ergänzung zum alten Gutachten)

    Der Prüfer in der Niederlassung hat sich den Sachverhalt genau angesehen und ingenieurmäßig gehandelt (Papiere kontrolliert, Freigängigkeit geprüft usw.), also genau so wie es richtig ist.

    Der Prüfer von der Niederlassung wo ich zuerst war, hatte leider keine Ahnung und redete immer wieder von der TÜV-Stelle, die Materialien prüft (das wäre die richtige Anlaufstelle gewesen, wenn ich den Lenker selbst gebaut hätte oder es keine Papiere dafür gegeben hätte).

    Viele Grüße und eine tofte Saison euch allen.