Soziusfussrasten entfernen ?

  • Ich kann Denjenigen zustimmen, die schreiben, dass die Demontage der Soziusfußrasten nicht mehr der eingetragenen Zulassungsbescheinigung entspricht. Zugelassen für 2 Personen also.


    Problem ist:

    1) Fussrasten ab aber Soziussitz noch dran nicht erlaubt weil theoretisch sich ein Sozius noch draufsetzen und mitfahren könnte aber nicht vernünftig Halt hätte.
    2) Fussrasten dran, Soziussitz ab oder mit Abdeckung verschraubtund nicht nutzbar auch nicht erlaubt da ein Sozius sich auch hier auf den Bürzel setzen könnte und auch hier nicht genügend Halt hätte.
    3) Fussrasten ab, Soziussitz nicht Nutzbar aber keine Ein/Umtragung auch nicht erlaubt


    Der Schlüssel heißt WW und bedeutet wahlweise. Also wahlweise Einmannbetrieb eintragen lassen. Aber auch das heisst dann danach auch immer: Wenn Einmannbetrieb dann Rasten ab und Abdeckung auf den Soziussitz drauf oder wenn Zweimannbetrieb dann Rasten dran und Soziussitz nutzbar.


    ...streng den Vorschriften entnommen und das weiß ich weil ich bei einer anderen Karre genau diese TÜF Zulassungsproblematik hatte.

  • Die 3 stimmt nicht, wenn sich eine Abdeckung anbringen lässt, dann gilt 1 bzw 2

    Das hat mir der Tüvler mal erklährt--ist wohl auch wieder so ne Grauzone.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • @Is650
    ich vermute Du meinst 2 sei falsch... denn 1+3 definitiv nicht erlaubt. 2 und da gebe ich Dir teilweise auch recht, wäre Auslegungssache und ich denke wenn man da hinten keinen draufsitzen hat (auf der Abdeckung) passiert auch gar nichts. Bei dem zugelassenen KTM Werks- Anbauteil (mit Fussrasten natürlich) dürfte das im Einmannbetriebganz normal durchgehen - andere Varianten betreff Soziussitz auch bei angeschraubten Fussrasten (denkbar GFK Einmannsitzbank oder anderer Alternativen) ganz sicher nicht.
    Dazu kommt ja noch, dass ein zugelassenes Anbauteil welches (zeitweise) die Zulassung im Personenbetrieb verändert, unmittelbar entfernbar/umrüstbar sein muss - beim KTM Höcker wohl eher kein Problem denn das passende Werkzeug dazu hat man ja bereits im Bordwerkzeug immer dabei oder sonstwo- bei einer festen Einmannsitzbank die sich nicht unmittelbar wieder auf eine Zweier umrüsten läßt, mit verschraubten Fussrasten - eher nicht und mit demonierten Rasten in diesem Fall gar nicht.


    Bei mir war es ja eben auch der TÜF. Im Betrieb denke ich: alles eher harmlos solange die Rasten noch dran sind und sich der Soziusbürzel problemlos (durch Verschraubungen) wieder entfernen läßt.


    Wesentlicher fast noch ist ja das Eingangsthema selbst... Abschrauben der Rasten - und das hatte ich ja versucht zu erklären: ist absolut nicht erllaubt ohne Neueintragung auf zumindest oder klugerweise WW.

  • Ja ist dann wohl so. Beim TÜF kommt es natürlich auch darauf an wie du etwas verkaufst ... na die baue ich doch gleich wieder an..... nachdem ich xyz Gefasel und so.... Kein Problem da nicht wesentliche Veränderung (Gewindeaufnahme noch da und Rasten sind ja noch da).


    Fahrzeugkontrolle allerdings ohne Rasten = nicht zugelassen und dabei bleibe ich auch!


    Entscheide selber und das alles ist ja auch kein Drama. Ich habe versucht ein wenig Licht in die bestehenden Vorschriften zu bringen. Das man das als Biker, dann als TÜFler und dann als Ordnungshüter wie auch immer auslegt - ist eben auch so.

  • Die Geschiche war doch:


    ich will den Akra anbauen und dann auch noch den im KTM Zubehör propagierten Endschalldämpferträger! Wenn ich den aber benutzen will, dann muss ich aber den original Soziusrastenträger, der gleichzeitig Endschalldämpferträger ist abmontieren! Und der Akra Träger hat keine Soziusaufnahme... Also die Frage: ist das erlaubt?

    Meine Antwort Jein! Mit WW ja, ohne nein da keine Möglichkeit mehr für den Sozius (Rasten!!!) Betrieb.