Hier noch zur Ergänzung bzw. Erklärung der gesetzlichen Regelung:
„Wo die Profiltiefe am Motorradreifen messen?
§ 36 Abs. 2 StVZO gibt an, dass das Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von min. 1,6 mmaufweisen muss. Als Hauptprofil werden die breiten Rillen im mittleren Bereich der Lauffläche gemeint – genauer 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich. Die Ränder der Laufflächen (je 1/8) sind hier nicht ausschlaggebend. Im Zweifelsfall Maßband anlegen und die 3/4 der mittleren Lauffläche exakt bestimmen. Werfen Sie also einen genauen Blick auf Ihren Reifen, dort wo das Profil am dünnsten aussieht, sollten Sie demnach auch messen, um sicher und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben.“
Quelle:
https://blog.reifen-vor-ort.de…en-hinweise-und-anleitung
Die Reifenflanken spielen keine Rolle. Diese haben eh am wenigsten Profil, dann kann man sich relativ schnell einen neuen Reifen kaufen. Und die Flanken werden nur im sportlichen Bereich in einem bestimmten Winkel benötigt, wo ihr Gripanteil hoch ist. Der hauptsächliche Haftung des Reifens liegt im Straßenverkehr nicht an den 1/8 am Rand. Somit sind die 3/4 des Reifens (und in den 3/4 ist ja nicht nur die Mitte enthalten) sicherheitsrelevant. Und außerdem ist es gesetzlich so geregelt und gilt für jeden. Messen an der Stelle mit der geringsten Tiefe ist also ein no go.
Sollte euch, wenn auch bestimmt sehr selten, so etwas passieren: freundlich die gesetzliche Regelung zeigen und erklären. Ggf. soll mit der Dienststelle Rücksprache gehalten werden. Am besten auch immer einen kleinen eigenen Profiltiefenmesser dabei haben. Die Messwerte an Ort und Stelle zusammen vornehmen und fotografieren. Wenn vor Ort vorhanden, Maßband an den Reifen anlegen. Dienstnummer des Beamten notieren. Sollten 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich über 1,6 mm sein (wobei weniger als 2 mm nicht empfehlenswert sind), dann lässt sich das auf jeden Fall klären und auch eine Prüfstelle (TÜV etc.) bestätigt das dann.