Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit

  • Bei der 1290 R ging das ohne TÜV Bericht und ohne Extrakosten (Weder beim TÜV oder Zulassungsstelle). Da hatte KTM dem Kraftfahrtbundesamt damals einen falschen Datensatz übermittelt. ist inzwischen aber korrigiert worden.......

    Kannst du das belegen? KTM Deutschland weiß nichts davon!

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Habe gerade in der Zulassungsstelle Erding angerufen. Keine Änderung der Reifengröße hinterlegt, keine V Eintragung ohne TÜV Gutachten möglich!


    Also, bitte um Belege dazu, nur dann kann (wenn es geht und wer es will) eine Änderung vorgenommen werden.

    Ansonsten ist es wohl nur Geschwätz? ;-)

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

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  • Habe gerade in der Zulassungsstelle Erding angerufen. Keine Änderung der Reifengröße hinterlegt, keine V Eintragung ohne TÜV Gutachten möglich!


    Also, bitte um Belege dazu, nur dann kann (wenn es geht und wer es will) eine Änderung vorgenommen werden.

    Ansonsten ist es wohl nur Geschwätz?

    Hallo Norbert,

    Schade, ich hatte schon Hoffnung. Bitte aber nicht gleich unfreundlich werden (liest sich für mich so). Vielleicht kommt der Nachweis ja noch?


    :kapituliere:

    :wheelie: S50 >> CBR125RR (JC39) >> CBR600RR (PC40) >> CBR1000RR (SC59) >> CRF1000 Africa Twin (SD04) >>

    CB1000R (SC60) >> KTM 1290 SAR >> Africa Twin Adventure Sports (SD06) :wheelie:

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  • Habe gerade in der Zulassungsstelle Erding angerufen. Keine Änderung der Reifengröße hinterlegt, keine V Eintragung ohne TÜV Gutachten möglich!


    Also, bitte um Belege dazu, nur dann kann (wenn es geht und wer es will) eine Änderung vorgenommen werden.

    Ansonsten ist es wohl nur Geschwätz? ;-)


    Hallo Norbert,

    Schade, ich hatte schon Hoffnung. Bitte aber nicht gleich unfreundlich werden (liest sich für mich so). Vielleicht kommt der Nachweis ja noch?


    :kapituliere:

    So wurde es mir von meinem Straßenverkehrsamt bestätigt. Ich hatte für meinen Vorderreifen den Index V und für meien Hinterreifen den Index W in meinem Fahrzeugschein eingetragen (1290 R).

    Nachdem ich hier im Forum auf dieses Problem aufmerksam wurde bin ich zum Straßenverkehrsamt und siehe da, am nächsten Tag konnte ich meinen neuen Fahrzeugschein mit dem Eintrag vorne und hinten

    Index V abholen (und das Ganze auch noch kostenlos). Nix mit Geschwätz oder so. Also denke ich, liegt es an einigen verklemmten Straßenämtern.


    Anbei ein Ausschnitt aus meinem nun richtigen Fahrzeugschein. Gern beantworte ich natürlich auch weitere Anfragen.:winke:


    N85CTGOAmhwRixL7xLgo.jpg


    Ach ja, ich spreche ausschließlich von der 1290 R!

  • Da hast Du in der Tat Glück gehabt - die Auffassungen der Strassenverkehrsämter unterscheiden sich offensichtlich. Hier in Köln wurde mir auf Nachfrage noch mal bestätigt, dass für einen derartigen Eintrag in den Kfz-Schein ein TÜV-Gutachten erforderlich ist (ich hatte letzteres ja sowieso dabei), da die normalen Sachbearbeiter auf dem Amt das ansonsten gar nicht beurteilen könnten. Das gilt zwar für die 1090 R, aber ich glaube nicht, dass die das bei anderen Modellen anders sehen. Insofern Glückwunsch - hast Geld und Zeit gespart :Daumen hoch:

    P.S. Warum hast Du nicht auch den Index für den Vorderradreifen von “(V)” in “V” (ohne Klammer) umändern lassen? Wenn man schon mal dabei ist.....

  • P.S. Warum hast Du nicht auch den Index für den Vorderradreifen von “(V)” in “V” (ohne Klammer) umändern lassen? Wenn man schon mal dabei ist.....

    Hat die Klammer den einen bestimmten Sinn? Da bin ich völlig unwissend.

  • Also ich hatte meine Papiere auch umändern lassen. Hatte ich auch im passenden Fred so beschrieben. Mir war das zu riskant, ob wirklich jeder Dorfpolizist europaweit versteht, welche Reifen die richtigen sind.


    Ich wüsste nicht, wozu man da ein TÜV-Gutachten brauchen soll. Die können die "Stammdaten" der Maschine abfragen und den Eintrag korrigieren bzw. ergänzen. Hat bei mir zehn Minuten gedauert und nicht mal was gekostet.

  • Hat die Klammer den einen bestimmten Sinn? Da bin ich völlig unwissend.

    Link: http://www.reifen-heise.de/wp-…chnung-Motorradreifen.pdf, Seite 5: “Die Klammer entscheidet also darüber, ob die für den Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit dem Kennbuchstaben genau entspricht, oder ob sie darüber liegt“.

    Bin aber kein Experte auf dem Gebiet - das solltest Du besser mit der Werkstatt abklâren, um auf der sicheren Seite zu sein. Mein jetziger Avon Trailrider hat vorne “V”, der Conti CTA2, der vorher drauf war (und von KTM extra freigegeben war) , hatte (V), wenn ich mich recht erinnere. Passt ja auch zum W des HR-Reifens, wenn ich das richtig deute.

    Einmal editiert, zuletzt von TerryX ()

  • Also ich hatte meine Papiere auch umändern lassen. Hatte ich auch im passenden Fred so beschrieben. Mir war das zu riskant, ob wirklich jeder Dorfpolizist europaweit versteht, welche Reifen die richtigen sind.


    Ich wüsste nicht, wozu man da ein TÜV-Gutachten brauchen soll. Die können die "Stammdaten" der Maschine abfragen und den Eintrag korrigieren bzw. ergänzen. Hat bei mir zehn Minuten gedauert und nicht mal was gekostet.

    Genau das ist es, ich habe mal eben bei mir nachgeschaut in den CoC.Papieren und im Schein. Siehe da, der Datensatz scheint nur verkehrt und die Daten in den CoC-Papieren sind die richtigen:IMG_0227.jpeg

    IMG_0226.jpeg


    Da hast Du in der Tat Glück gehabt - die Auffassungen der Strassenverkehrsämter unterscheiden sich offensichtlich. Hier in Köln wurde mir auf Nachfrage noch mal bestätigt, dass für einen derartigen Eintrag in den Kfz-Schein ein TÜV-Gutachten erforderlich ist (ich hatte letzteres ja sowieso dabei), da die normalen Sachbearbeiter auf dem Amt das ansonsten gar nicht beurteilen könnten. Das gilt zwar für die 1090 R, aber ich glaube nicht, dass die das bei anderen Modellen anders sehen. Insofern Glückwunsch - hast Geld und Zeit gespart :Daumen hoch:

    P.S. Warum hast Du nicht auch den Index für den Vorderradreifen von “(V)” in “V” (ohne Klammer) umändern lassen? Wenn man schon mal dabei ist.....

    Dann wäre das TÜV-Gutachten auch nicht notwendig.

    Und ja, das (V) ist dann ebenfalls falsch und muss korrigiert werden. Ich werde beizeiten mal zu unserer Zulassungsstelle fahren und beide "Zettel" mitnehmen. Bis dahin fahre ich mit einer Kopie der CoC und hoffe bei Kontrolle auf Begnadigung :-D

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  • "Nachdem ich hier im Forum auf dieses Problem aufmerksam wurde bin ich zum Straßenverkehrsamt und siehe da, am nächsten Tag konnte ich meinen neuen Fahrzeugschein mit dem Eintrag vorne und hinten

    Index V abholen (und das Ganze auch noch kostenlos). "


    Dingsda und srk

    Könnt ihr mir/uns noch mitteilen was ihr im Amt vorgetragen habt, welche Argumente oder....

    Wäre prima, danke.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

    Einmal editiert, zuletzt von EDED ()

  • Ich hab mich heute mal im Dienste des Forums um den Eintrag bemüht - :guckst du hier::

    IMG_0231.jpeg


    Argumente waren recht einfach - "Ich glaub da ist bei der Zulassung was schief gelaufen - steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung korrekt drin - seien Sie bitte so lieb und tragen mir die richtige Reifengröße ein " + ein wenig Charme (ja, kann er :ja: ) = Richtige Reifendimensionen + Geschw.Index für 0€


    Ich hab mich auch einfach an den Schnellschalter gewandt... kleines Murren und dann ging's los.


    Meine 1290 Super Adventure R MY2018 hat jetzt vorn wie hinten V Kennung.:peace::wheelie:


    Eigentlich könnt's mit eh egal sein - fahre Stolle :denk:

    :wheelie: S50 >> CBR125RR (JC39) >> CBR600RR (PC40) >> CBR1000RR (SC59) >> CRF1000 Africa Twin (SD04) >>

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  • Das ist der Unterschied,bei der 1090R BJ 2017 Steht in den CoC-Papieren auch Speedindex W drin.

    Komme gerade von der Zulassungsstelle,der DEKRA und dem TÜV.


    Aussage Zulassungsstelle: es liegt nichts von Seiten des Herstellers(KTM) vor was eine Umtragung rechtfertigt,wenden Sie sich an TÜV/DEKRA


    Aussage DEKRA: Eine Umtragung der Reifen(egal was) nehmen wir hier nicht vor.Begründung: der Hersteller(KTM) hat bei der Reifenauswahl mit verschiedenen Luftdrücken probiert und ist zu dem Schluss gekommen das der Speedindex W richtig ist,manche Kollegen wären da liberaler,nur Er nicht.Einwand meinerseits: im BJ 2018 selbes Modell=identisches Fahrzeug,steht aber ein V drin. Antwort: dann ist das eben so.

    Auf die neue Winterreifenregelung angesprochen wurde es noch kurioser: die neue Winterreifenregelung betrifft nur Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M 1 (Quelle WIikipedia) und eine Winterreifenregelung für Motorräder hat es nie gegeben,auch jetzt nicht,und er macht den Job schon 30 Jahre.Das mit den Geschwindigkeitsaufklebern wurde abgeschafft,weil man bei neueren Fahrzeugen sowas im System umstellen (müssen) kann.

    Ich musste erstmal weg dort und fuhr um die Ecke zum TÜV.


    Aussage TÜV: Eine Reifenumtragung in der Zulassung darf Niemand vornehmen. diesen Satz hörte ich ungefähr 5 mal auf von mir in diesem Zusammenhang gestellte Fragen,wobei ich manche gar nicht erst ausformulieren konnte.Ausserdem war es 5 vor 12 und der Menülieferdienst stand in der Türe.


    das waren meine 3 Stunden voller Inkompetenz,Lustlosigkeit und vorgeformter Worthülsen.Das einzig positive war Das Häschen von der Zulassungsstelle die echte 10 Minuten bemüht war mir zu helfen.

    Ich reg mich jetzt nicht weiter auf und fahre einfach den Reifen der mir passt.


    Für alle anderen: möget Ihr mehr Glück bei euren Behördengängen haben als ich

    Weltanschauung kommt von Welt anschauen

  • das waren meine 3 Stunden voller Inkompetenz,Lustlosigkeit und vorgeformter Worthülsen.Das einzig positive war Das Häschen von der Zulassungsstelle die echte 10 Minuten bemüht war mir zu helfen.

    Ich reg mich jetzt nicht weiter auf und fahre einfach den Reifen der mir passt.


    Für alle anderen: möget Ihr mehr Glück bei euren Behördengängen haben als ich

    Klingt verdammt nach Willkür - mein Beileid......


    Na dann kann ich ja froh sein, dass ich an die richtigen geraten bin....