Smc-r 690 nach Inspektion viel mehr Leistung

  • Hey mal ne Frage,


    ich fahre eine SMCR 690 (Bj 2016) die für A2 gedrosselt wurde. Normal ist sie so ca. um die 170km/h gefahren und hatte ab 5,5t Umdrehungen den normalen kleinen Leistungsverlust.

    Nun hatte ich sie bei der Inspektion (20.000 Inspektion). Dort wurden so die Standard Sachen gemacht wie Zündkerzen, Öl usw...


    Jetzt fährt sie 200 und hat ab 5 Tausend Umdrehungen so einen kranken Anzug.

    Hab meinen Kollegen mit genau der selben Maschine auf der Autobahn dezent stehen gelassen.


    Ritzel, Luftfilter usw. ist Standard.

    Lediglich wurde ein Remus PP ESD angebaut.

    Drossel ist Elektronisch.


    Ist diese jetzt offen oder ist das normal?:staun:

    Einmal editiert, zuletzt von aquairus ()

  • Ist Offen

    Ex
    Zündapp KS 50 Cross

    Piaggio Boxer Moped
    MZ 250 ET
    Yamaha 750 XS +750 XJ + 900 XJ
    BMW GS 1100
    KTM 690 Duke Bj. 12+13+(16 fährt jetzt mein Sohn)

  • Musst du nicht erkannt haben:

    Sofort vergessen, leise freuen

    und den Kollegen verbrennen!

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Sorry aber jemandem Fahren ohne Führerschein zu empfehlen ist schon grob fahrlässig..

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Marius - ein Motorradbeginner und Technik-Laie - kauft ein Motorrad und bezahlt die Drosselung durch eine professionelle Fachfirma.

    Marius - ein Motorradfahrer, aber immer noch Technik-Laie - lässt sein Motorrad durch eine professionelle Fachfirma beservicen.

    Da kann er davon ausgehen, dass das ordentlich gemacht ist

    und FALLS dadurch die SPITZEN-Leistung etwas gestiegen sein sollte,

    und FALLS er das überhaupt bemerkt haben sollte,


    dann kann er als Nutzer davon ausgehen,

    dass beim Service ein Fehler behoben wurde.


    Niemand - auch der Gesetzgeber nicht! - kann von ihm verlangen,

    dass er Höchstgeschwindigkeitsversuche oder Vergleichstests oder Leistungsmessungen macht.

    und folglich kann er nicht bestraft werden:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    P.S.: Zu Tode gefürchtet, ist auch gestorben.




    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Marius fährt jemanden um - schwer verletzt - Polzei nimmt motorrad auseinander. Ja mensch Marius, da ist ja das offene Mapping drauf, das ist ja weder eingetragen, noch haben SIe den Führerschein dazu...
    Marius "Ich hab nix gemacht, das muss der Händler gewesen sein"

    Ja ne ist klar Marius, erzähl das deinen Zellengenossen.


    Ganz ehrlich, lass das richtig stellen, fahr die zeit gedrosselt und mach sie dann legal auf. Geschadet hats noch niemandem.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Das Service ist vom Fachhändler,

    der TÜV schaut sich das auch an

    und der Marius muss das erkannt haben,

    was die Fachspezialisten NICHT erkennen?

    So ein Unsinn!:lautlach:

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Ich weiß nicht Babsi, zahlst du den Leuten dann auch die Strafen die sie für deine gut gemeinten Ratschläge kassieren, oder wie handhabst du das dann im Fall der Fälle?

  • Also erst die Geschichte mit dem rechts überholen und jetzt das hier.

    Da fehlen einem echt die Worte...

  • Wenn es rauskommt, ist es völlig egal wer, was, wann, warum oder weshalb. Ob er es wusste oder ob es der Fehler von jemand anderem war. Es ist und bleibt Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird auch genauso behandelt. Ohne Ausnahmen!

  • Mensch manchmal würde ich hier zu gerne mal den Bann-Hammer schwingen...

    Landet auch zu 100% wieder im Papierkorb, aber Babsi, halt einfach mal den sabbel.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Die ist wirklich „ganz besonders“ jeder Post wirkt noch arroganter als der vorherige. Pauschalisierend, Unreflektiert und sehr unsympathisch.

  • Macht nichts: Marius unfundiert Angst zu machen, macht dich auch nicht sympathisch.

    Ihr habt offenbar vom westlichen Rechtssystem nicht die blasseste Ahnung:

    Für eine Anklage/Verurteilung/Bestrafung muss eine SCHULD nachgewiesen werden

    und was wäre das für ein Tatbestand?

    Nichterkennen einer nicht beauftragten Entdrosselung durch einen Fachbetrieb?

    Marius ist verantwortlich, für ihn als Laien ERKENNBARE Änderungen am Fahrzeug zu festzustellen

    - Loch im Auspuff, nicht funktionierende Bremse, vielleicht beim Moped (!) auch Top-Speed -,

    aber er muss NICHT nach dem Service das Mapping kontrollieren oder die Leistung.

    Eine Anklage für Marius wäre ein gefundenes (wenn auch kurzes) Fressen für seinen Anwalt

    und äußerst peinlich für den Ankläger.


    Brisant ist es dagegen für den Fachbetrieb:

    Der hätte das nur mit einem entsprechenden Auftrag tun dürfen

    und dann nur mit einer entsprechenden Änderung der Leistung im Fahrzeugschein.

    Im schlimmsten Fall könnte also nur der Mechaniker mit einer Anklage rechnen,

    denn über das Händler-Web ist eindeutig nachvollziehbar,

    wann und von wem die Entdrosselung durchgeführt worden ist.


    Weil´s grad so gut passt mal wieder der Link zu der Seite im Motorradonline,

    in ein (im Gegensatz zu mapa, maurice, inspecta und weity) EXPERTE für Verkehrsrecht und Rechtsanwalt erklärt,

    wie die Rechtslage bei illegalen Änderungen aussieht: LINK


    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

    Einmal editiert, zuletzt von Babsi ()

  • Ohne das jetzt komplett gelesen zu haben (ist mir grad zu blöde):

    Anscheinend ist es so offensichtlich, dass er es gemerkt hat. Ende aus Mickymaus.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Hab mir den Link von Babsi jetzt auch mal durchgelesen...

    War mir alles ganz neu was da steht... :achtung ironie:


    Ich frag mich jetzt allerdings, ob Babsi nicht bewusst ist, dass es einen Unterschied zwischen der möglichen Leistungsfreiheit einer Versicherung gibt und dem Strafgesetzbuch.


    Während eine Versicherung nicht eingetragene Änderungen am Fahrzeug vielleicht noch durchgehen lässt, weil sie eventuell der Vorbesitzer gemacht hat und der neue Besitzer davon keine Kenntnis hatte, so heißt das noch lange nicht, dass das deutsche Rechtssystem so etwas auch durchgehen lässt!

    Laut Rechtssprechung hat jeder Fahrzeugführer vor Antritt einer jeden Fahrt sich zu vergewissern dass sein Untersatz verkehrstauglich ist und auch den Vorschriften entspricht!

    Hat der Vorbesitzer gemacht... das wusste ich nicht... etc. ist einem Gericht vollkommen Schnurz egal! Du bist der Fahrzeugführer, also bist auch du verantwortlich!


    Also ein gut gemeinter Rat von mir an den Themenstarter:

    sag deinem Händler dass er einen Fehler gemacht hat und lass dein Möp wieder drosseln wenn du dir Schwierigkeiten ersparen willst und du deinen Führerschein behalten willst!

    Glaub mir, es steht sich nicht dafür :nein:


    Edit: im übrigen bekomm ich's kotzen wenn ich sehe wie "erwachsene und erfahrene" Motorradfahrer den Führerscheinneulingen solche unqualifizierten "Ratschläge" geben wie Babsi es gemacht hat :Daumen runter:

    Einmal editiert, zuletzt von Weity1980 ()

  • Du bist der Fahrzeugführer, also bist auch du verantwortlich!

    Da werden aber jetzt viele VW- und Daimler-Fahrer zittern,

    denn DEREN Fahrzeuge sind definitiv NICHT im der Zulassung entsprechenden Zustand

    und z.B. Vertrauen in den Fahrzeughersteller schützt sie nicht vor Strafe!

    Nach den moralinsauren Tipps sollten die wohl SOFORT den Fahrzeugbrief bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben

    und die Karre zum Händler schleppen und was auch immer machen lassen.

    Danach MUSS dann ein unabhängiger Gutachter die absolute Übereinstimmung mit der Zulassung feststellen;

    auch hinsichtlich der Software!

    :achtung ironie:


    Fazit:

    Als Fahrzeugführer kann man AUSSCHLIESSLICH für das verantwortlich sein, was man auch kontrollieren KANN

    (Lichter, Bremsen, Spiegel ... HOLLA: Da hat mir doch tatsächlich jemand einen Schalldämpfer ohne e-Nummer montiert!)

    und das ist NICHT das Mapping oder die Leistung (außer vielleicht beim Moped, das plötzlich 90 statt 45 km/h geht).

    Dazu kann man natürlich auch gern seinen Rechtsanwalt befragen!



    Apropos: Die Leute, die ihr Mapping mit TuneECU, EVO-Map, Powercommander, Kastl und Co verändert haben,

    sind natürlich auch gaaaaanz böse: SOFORT wieder das Serien-Map aufspielen lassen, sonst setzt´s was!


    Nochwas:

    Während ALLE von UNS untersuchten EURO5-KTMs auf Einbau des Lambda-Elis mit Fehlercode reagierten,

    dürfte es (laut Aussagen hier im Forum) welche geben, bei denen das NICHT so ist.

    Nachdem EURO5-Fahrzeuge die abgasrelevanten Teile wie Lambda-Sonden laufend prüfen müssen

    und das letztere offensichtlichch nicht tun,

    müssen deren Fahrzeughalter mit Strafen rechnen - auch wenn sie gar keinen Lambda-Eli eingebaut haben!

    :achtung ironie:

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Kurz gefasst: du siehst dir da absolut keinen Fehler darin, einem Führerscheinneuling, der sofort gemerkt hat dass sein Moped jetzt um einiges mehr Leistung hat, anzuraten, einfach so weiterzufahren. Er kann da ganz klar eh nicht zur Rechenschaft gezogen werden, und wenn doch, dann bin ich überzeugt, du schaukelst dass dann schon für ihn :zwinker:


    Von mir gibt's ein dickes Daumen hoch dafür liebe Babsi :Daumen hoch:


    Ende der Durchsage

  • Babsi

    Ich bin bei dir wenn du sagst „Freu dich und lass es so“,ich denke da ähnlich.

    Allerdings wird es im Falle eines Unfalls o.ä. die Blauweißen nicht interessieren,der Fahrzeugführer ist dann am Arsch(gesetz dem Fall es wird überhaupt überprüft).

    Denn natürlich hat er die nicht mehr existierende Drosselung nach dem Werkstattbesuch bemerkt.

    Er selbst schreibt ja das sein Motorrad jetzt 30 Km/h schneller läuft...

  • Zweifellos: Wenn er sagt, dass er das weiß, ist er am :arsch:,

    aber so deppert wird er ja wohl nicht sein.


    Nachdem die A2-SMC-R BJ 2016 aufgrund der Drosselung AUSSCHLIESSLICH durch das Mapping,

    welches über ca. 5500 U/min sukzessive die Drosselklappe schließt,

    bis zu dieser Drehzahl geht wie eine offene und darüber auch nicht mit der Leistung abfällt,

    sondern dennoch beachtliche 170 km/h schnell war,

    muss er das NICHT gemerkt haben - der richtige Terminus lautet:

    "Keine Ahnung: So schnell bin ich nie gefahren!"*


    Eben deshalb habe ich geschrieben:

    Sofort vergessen, leise freuen


    P.S.: Ist es überflüssig zu sagen,

    dass man mit einem A2-Motorrad keine Polizeiautos mit 190 km/h überholen sollte?

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"