Änderung der Sekundärübersetzung sind, in einem gewissen Rahmen, laut meinem TÜV-Menschen zulässig.
Dieser hat mir +-8% zur Serienübersetzung mit auf den Weg gegeben, ohne das Geräusch und Abgasmessungen erforderlich wären. Wurde bei meiner Triumph um Zuge eines neuen Hinterradquerrschnitts mit eingetragen. Ob es innerhalb dieses Rahmens generell eintragungspflichtig ist kann ich aber nicht mehr sagen.