Zusatzscheinwerfer

  • warum man das nicht braucht? no light - no ride!


    wer fährt schon gerne im Dunkeln? das sind entweder Spaßfahrten in der eigenen Gegend oder ungewollte Fahrten auf langen Trips weil etwas schiefläuft. Man fährt sonst tagsüber und nicht anders - um gesehen zu werden und um selbst zu sehen. Das Licht am Moped ist sichtbar (wenn es an ist), da helfen zusätzliche Lampen nichts, für mich alles ein Mythos. Wenn dir einer die Vorfahrt nimmt, hast du selbst als Mopedfahrer geschlafen und die Situation nicht vorhergesehen weil du gepennt hast - DU BIST SCHULD! man lernt das in der Fahrschule und erst recht wenn man den einen oder anderen Flieger hinter sich hat. Als Mopedfahrer vorausdenken! diese Produkte bringen definitiv etwas: weniger Geld in deinem Geldbeutel - und vielleeeeeeeeeeeeeicht sieht dich mal jemand eher, vielleicht!


    ach noch etwas: man sieht natürlich gefährlich nach "ADVENTURE" aus

    Kann anscheinend nur jemand beurteilen, der nur in der nahen Umgebung fährt.


    Also ich war von den Events wie HAT usw. abgesehen, oft genug froh, Zusatzscheinwerfer zu haben.


    Sei es in der Afrika, im Ostblock oder im Norden Europas gewesen.

    Fahr mal Ende Oktober ans Nordkaap, oder in Estland, Rumänien, Bulgarien von ner Offroadtour zurück am Abend.

    Da weißt wieso du Zusatzscheinwerfer verbaut hast, wenn es halt keine Straßenbeleuchtung bei schlechten Wetter "Irgendwo im Nirgendwo" gibt

    und die Teerdecke nur noch ein undefinierbarer Straßenbelag mit unzähligen Auswaschungen und Löchern ist.

  • @ Thomoto, scheinbar bist Du nur ein Gasthausfahrer und hast einen Radius von 1 km.
    Zusatzlichter sind unbedingt notwendig wenn man weit und in der Nacht fährt, auch bei Regen wenn Gischt sprüht haben sie Vorteile.

    Es ist hier schon öfter geschrieben worden; wenn jemand das will und er eine Frage dazu hat sollte man Ihm auch Antworten ohne ihn als
    Banause hinzustellen.

  • Ich finde die Dinger eigentlich auch gut. Aber mir fehlt noch eine Lösung auf dem Markt, die klein ist... Sind alles so Brummer....

  • Nach (zu) langer Recherche will ich die Squadron Pro von Baja Designs oder die D4 von Denali.
    Leider kommt man an die Dinger in Europa nur schwierig und für viel zu viel Geld ran.


    Ich werde mal das Gespräch mit den Herstellern suchen.

  • Und ohne Zulassung wahrscheinlich...

    Denali hat angeblich ne E-Nummer.
    ich würde die so schalten, dass sie zusammen mitm Fernlicht aktiv sind.
    mag alles nicht legal sein, aber ich will wenigstens nen bisschen sehen, wenn ich mal wieder nachts übern Pass muss.


    Die Wörter Zusatzscheinwerfer und Zulassung werden in D wohl nie zusammen gehen.

  • Nach (zu) langer Recherche will ich die Squadron Pro von Baja Designs oder die D4 von Denali.
    Leider kommt man an die Dinger in Europa nur schwierig und für viel zu viel Geld ran.


    Ich werde mal das Gespräch mit den Herstellern suchen.

    Denali ist nicht der Hersteller, sondern Vision-X

    Die Denali D4 sind die Vision-X Dura 4


    Die Scheinwerfer selber haben keine E-Nummer, nur die Streuscheibe.

    Also die Extra Scheibe die du davor setzen kannst.


    Wenn die Vision-X kaufst und nur die Scheibe davor knallst, sparst richtig Kohle.


    Spare Parts


    Bei den D4 wären das diese Scheiben


    Die Vision-X bekommste z.B. bei Nakatanenga für 240 EUR im Kit, Scheiben aus USA dazu und du bist bei 280 komplett

  • Braucht man für Anbauten Zulassungen oder für den Betrieb? Sonst kann man die ja nur im Gelände bei Bedarf einschalten

    Zulassung brauchst du, sobald du die Scheinwerfer anbringst.


    Kannst allerdings etwas tricksen, indem du eine Abdeckung anfertigst, die sich im Fahrbetrieb nicht entfernen lässt (also praktisch jede Abdeckung ist bei den üblichen Montagepunkten von Zusatzscheinwerfern geeignet). Sofern du diese stets montierst, darfst du auch legal auf die Strasse.


    Wirklich brauchbare Scheinwerfer kriegste hier in DE leider nicht eingetragen, bei der 790 werden Zusatzscheinwerfer vermutlich nur als Nebelscheinwerfer durchgehen.


    FloAlex BD Squadron Pro sind der absolute Hammer, da reicht eigtl schon einer vollkommen aus (ist im Aurora Rallykit deshalb auch Option fürs Fernlicht).

  • Denali ist nicht der Hersteller, sondern Vision-X

    Die Denali D4 sind die Vision-X Dura 4

    ich war grad auf der Website von VisionX. Die Dura 4 haben 5 Watt LEDs. Die D4 von Denali haben die neueren 10W LEDs. Mittlerweile machen die wohl ihr eigenes Zeug.

  • ich war grad auf der Website von VisionX. Die Dura 4 haben 5 Watt LEDs. Die D4 von Denali haben die neueren 10W LEDs. Mittlerweile machen die wohl ihr eigenes Zeug.

    Wenn du meinst, wirst ja sehen wenn se hast, dass da immer die Vision-X drin sind.

  • StVO Nebelscheinwerfer

    In Deutschland ist einer, nach EG-Recht ein weiterer Nebelscheinwerfer zulässig. Montage in der Breite: zwei Nebelscheinwerfer symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte nach EG-Vorschrift; maximal 250 mm von der Längsmitte und auch auf dem Sturzbügel sind nach StVZO erlaubt. In der Höhe: maximal wie Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht. Eine Einschaltkontrollleuchte ist zulässig.

    Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Andere Leuchten benötigen eine gesonderte Abnahme durch ein Prüfinstitut.


    Alles gut


    Nebelschein­werfer miss­bräuchlich benutzt 20 €



    ducbb

  • In Österreich:

    Zusatzbeleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff

    An Motorrädern (Klasse L3e) und Motorrädern mit Beiwagen (Klasse L4e) dürfen zusätzlich folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:


    • 1 oder 2 Nebelscheinwerfer (Breitstrahler)
    • 1 oder 2 Nebelschlussleuchten
    • Warnblinkanlagen durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinker)
    • 1 oder 2 nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite

    Nebelscheinwerfer müssen so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Sie müssen, außer bei Motorrädern mit Beiwagen, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.

    Grüße aus Salzburg,


    Olaf :wheelie:

  • Irgendwo hab ich die letzten Tage gelesen, dass Zusatzscheinwerfer nicht als Nebelscheinwerfer zählen, wenn man sie nur zusammen mit dem Fernlicht verwendet. Dann würden sie auch als Fernlicht zählen.
    gibt aber auch wieder 5 Leute, die 20 andere Meinungen haben.



    Ganz schön viel Theorie.
    In der Praxis ist meine Ansicht: ich brauche die Dinger wirklich nur wenn es dunkel ist und ich das Fernlicht verwende, ich also alleine auf der Straße bin.

    Ansonsten werden sie für den TÜV ordnungsgemäß abgedeckt (im schlimmsten Fall abmontiert) und die Polizei stört sich nicht, solange man damit niemanden blendet oder sonst gefährdet (geht schlecht wenn man sie nicht an hat).
    Und solange die Dinger mir nicht das Motorrad abfackeln oder die Batterie leersaufen, kann ich keine Argumente dagegen erkennen.

  • Angebot verboten (solange zur Verwendung an Fahrzeugen), Kauf und Besitz ist allerdings erlaubt (bleibt auch hoffentlich so, ein Led-Licht als verbotener Gegenstand auf einer Ebene mit Waffenteilen wäre sehr albern). Musst halt über Umwege importieren.

  • Angebot verboten (solange zur Verwendung an Fahrzeugen), Kauf und Besitz ist allerdings erlaubt (bleibt auch hoffentlich so, ein Led-Licht als verbotener Gegenstand auf einer Ebene mit Waffenteilen wäre sehr albern). Musst halt über Umwege importieren.

    jo, aber ist doch kacke oder?