Zusatzscheinwerfer

  • Na klar... Musste bei jedem TÜV Termin abschrauben, inklusive Verkabelung... Jeder Cop sieht sofort, dass es nicht zulässig ist und KANN Dir das Leben vor Ort sehr schwer und teuer machen... Gibt doch genug legale Teile, wenn man so was unbedingt haben und dauerhaft am Motorrad lassen will...


    Gruß Brus

  • Moin,


    der TÜV hat sich keine Deut um die Dinger gekümmert. Er wollte nicht mal sehen ob die funktionieren.

    Er wusste wohl, wenn er rein guckt,dass er blind wird. ;-)

    Gruß Frank



    Beim beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.

  • Ich hoffe, Du hast ihn dann auch nicht den vollen Preis für seine "schlechte Arbeit" gezahlt... :zwinker::grins:


    Davon abgesehen nützt diese einzelne Abnahme an einem anderen Ort von einem anderen Prüfer zu einer anderen Zeit nichts... Du fährst um die Ecke, wirst von den Cops angehalten und zahlst...


    Ich finde, man muss auf so eine fehlerhafte TÜV-Vergabe und zum Fenster rausgeschmissenen Geld nicht stolz sein. Ist aber eine rein persönliche Meinung und kann auch gut schlafen, wenn dass jemand anders sieht... :zwinker:


    Gruß Brus

  • jo, aber ist doch kacke oder?

    Ja, das ist kacke. Was will man machen, gab halt genug Christbaumfahrer (auch Autos) die den Verkehr rücksichtslos geblendet haben. Die Scheinwerfer dürfen übrigens nur dann nicht verkauft werden, wenn sie zur Verwendung an Fahrzeugen beworben werden (und das macht BD als Hersteller halt), ist das gleiche mit den Blitzerwarnern.

    Kann man noch n bissel rumspitzfinden, ob eine Race-Only Hinweistafel das ganze Verkaufsverbot wieder aufhebt, lohnt aber nicht.


    Btw: Importieren muss übrigens nicht aus Übersee passieren, EU-Ausland geht auch...


    Zitat von Brus

    Na klar... Musste bei jedem TÜV Termin abschrauben, inklusive Verkabelung... Jeder Cop sieht sofort, dass es nicht zulässig ist und KANN Dir das Leben vor Ort sehr schwer und teuer machen... Gibt doch genug legale Teile, wenn man so was unbedingt haben und dauerhaft am Motorrad lassen will...


    Gruß Brus

    Das ist falsch.

    Verkabelung/Halterung spielt überhaupt keine Rolle (ich kann soviel Kabel wie ich will um mein Motorrad wickeln, solange das nicht Motorrad oder Verkehr beeinträchtigt.), auch die Scheinwerfer dürfen dran bleiben, wenn du sie hinreichend abdeckst (Abdeckung darf kein Licht durchlassen und nicht zur Entfernung im Fahrbetrieb vorgesehen sein). Sind dann halt ein Arbeitslicht, kein Fernlicht zur Verwendung im Fahrbetrieb.

    Kenne Leute die das so am Auto durchgekriegt haben (ohne "Gefälligkeitsgutachten", ganz legal), wenn man mir mal wieder nicht glaubt kann diesmal aber die Anfrage an TÜV/DEKRA selbst gestellt werden...


    EDIT2: Habe mich da mal etwas umgehört: Arbeitslicht geht nicht an Motorrädern (siehe StVZO), nur an mehrspurigen Fahrzeugen (warum auch immer da unterschieden wird). Muss da offenbar nicht zwangsläufig abgedeckt werden (verschiedene TÜV-Prüfer sahen das bei der HU jeweils anders), aber mindestens seperat mit einem gekennzeichneten Schalter (wenn während der Fahrt bedienbar dann samt Warnhinweis a la "Verwendung im Fahrbetrieb unzulässig!") zu bedienen sein. Offenbar darf Arbeitslicht auch nur angehen, wenn weder Fern- noch Abblendlicht leuchten (für das fahren im Gelände irrelevant), die Positionsbeleuchtung muss aber an sein (muss also an das Zündschloss). Das ganze ist dann eintragungsfrei (StVZO-Kopie aber für den Fall einer Kontrolle besser mitführen).

    Dennoch ist hier in Deutschland ja das geschickte Umgehen von Vorschriften gewissermassen zwangsverordneter Volkssport: Normalerweise muss alle am Fahrzeug vorhandene Beleuchtung funktions/verwendungsfähig sein. Es ist aber wie oben beschrieben mit viel Wollen dennoch scheinbar möglich, abgedeckte Zusatzbeleuchtung eingetragen (!) zu bekommen. Da steht dann in den Papieren ein Zusatz, was abgedeckt sein muss. Präzedenzfall wurde mal mit irgendwelchen Rallyreplikaautos seitens der Hersteller geschaffen. So ist es theoretisch z.B. möglich, das 35W-Limit des weissen Suchscheinwerfers (der wiederum nur am Motorrad zulässig ist und nicht beweglich sein muss) zu überschreiten.

    Braucht aber gute Kontakte, einen wohlwollenden Prüfer (also einen der sich damit beschäftigen will, ist für den nämlich auch viel Mühe) und viel Zeit und Geld. Lohnt also nicht wirklich, dann besser Rallytower verbauen und da einfach den Fernlichtscheinwerfer entsprechend gestalten, kommt dann auch nicht mehr teurer. Oder einfach legale Nebelscheinwerfer nehmen...


    Ach, bevor mir die Worte im Mund rumgedreht werden: Die Verwendung im Fahrbetrieb bleibt illegal! Wenn man ohne Abdeckung erwischt wird, ist man ebenfalls dran.


    EDIT: Ich stimme dir übrigens zu, meistens tuts auch was legales und das ist halt dann geschickter.

    2 Mal editiert, zuletzt von kaschberle ()

  • Über illegale Verwendung sind wir uns einig. Allgemeines Lebensrisiko wer’s doch macht. Persönlich nehm ich’s auf mich.


    Aber das D mal wieder das einzige Land wo du Kfzteile nicht mal anbieten darfst. Das finde ich zu viel des guten.
    Gibt Anwendungsbereiche außerhalb der StVO.

    Race-only oder sonstige Hinweise zählen nicht. Da ist das Gesetz sehr präzise allgemein.


    Ich habe erstmal genug von dem Thema.


    Edit: falls jemand ne legale Lampe mit 40w LEDs (4x 10w) weiß…

  • Guten Morgen Flo,

    solche Verkaufsverbote haben nach meinem Kenntnisstand nicht mit uns Usern zu tun. Da geht es um wirtschaftliche Interessen, weil hiesige Unternehmen solche Produkte aufwendig zulassen müssen und gegen Konkurrenten vorgehen.

    Irgendwelche Tricksereien, wie oben beschrieben, sind meiner Meinung nach lebensfremd und kaum praktikabel, weswegen sie auch kaum umgesetzt werden und nicht der Grund für solche Kaufverbote sind.

    Bin bis zum We im Urlaub, danach kann ich Dir zwei Modelle nennen, die Bekannten nutzen und sehr gut bewerten. Soweit ich weiß, sind die auch zugelassen...


    Gruß Brus

  • sind meiner Meinung nach lebensfremd und kaum praktikabel, weswegen sie auch kaum umgesetzt werden

    Ok, da haste dann doch Recht. :lautlach:


    Wollte das nur mal für Interessierte erwähnen, aber wie du schreibst ist ein legal benutzbares Licht einfach praktischer. Wäre auch das was ich machen würde, nicht dass du mich da falsch verstehst.

  • .... nicht dass du mich da falsch verstehst.

    Überhaupt nicht!!! Finde es sogar sehr gut, wenn jemand auch Dinge bedenkt und vorträgt, die nicht offensichtlich oder üblich sind... Dann kann jeder für sich, das rausnehmen, was er möchte... und ich lasse mich auch gerne verbessern!


    Gruß Brus

  • Ich lasse jetzt die Squadron Pros aus UK einreisen. Ohne E dafür mit schwarzer Abdeckung.


    Ne Halterung habe ich noch keine bestellt, tendiere Richtung Denali wie Olaf sie hat.

  • Für alle, welche auf StVO stehen:

    Die Frage ist immer, wofür die ECE homologiert sind. Aus dem Text entnehme ich nur "Zusatzscheinwerfer". Sehr schwammig formuliert, aber ich gehe mal davon aus, dass Fernlicht gemeint ist und nicht Nebelscheinwerfer. Da ja die 790er ein Fernlicht schon hat, dürfte also nur noch 1 weiteres montiert werden (unter Einbehaltung vom richtigen Montageort und der korrekten elektr. Beschaltung).

    Bei Nebelscheinwerfer dürfen 2 montiert werden.

  • Für alle, welche auf StVO stehen:

    Die Frage ist immer, wofür die ECE homologiert sind. Aus dem Text entnehme ich nur "Zusatzscheinwerfer". Sehr schwammig formuliert, aber ich gehe mal davon aus, dass Fernlicht gemeint ist und nicht Nebelscheinwerfer. Da ja die 790er ein Fernlicht schon hat, dürfte also nur noch 1 weiteres montiert werden (unter Einbehaltung vom richtigen Montageort und der korrekten elektr. Beschaltung).

    Bei Nebelscheinwerfer dürfen 2 montiert werden.

    Nachdem ich die Scheinwerfer gerade bekommen habe: die ECE Nummer ist: F3 PL 04 (E9) 6668. Soweit ich das verstehe (nach https://eur-lex.europa.eu/lega…EX:42010X0710(04)&from=PT , ab Punkt 4.2), steht F3 für Nebelscheinwerfer, PL für "Kunststoff-Abschlussscheibe", E9, dass es in Spanien genehmigt wurde, und die 6668 dürfte die Genehmigungsnummer sein. Die "04" finde ich aber nicht.

  • Zum Thema Halterung von Zusatzscheinwerfern.


    Bin gerade zwischen Cyclops und Denali hin- und hergerissen. Besonders wegen dem Thema „noch mehr Gewicht hängt an der Maske“.

    Hat jemand ne Meinung dazu?


    Grüße Flo

  • Wenn du nicht mehr Gewicht an die Maske bringen willst, ist die Givi Halterung eher was für dich.


    https://www.givi.de/fur-ihr-mo…r-19--20/optionals/ls7710


    Ist nur eine Montagemöglichkeit also kannst du alle Scheinwerfer darauf montieren die auf Sturzbügel-Rohre montierbar sind.


    Bei den Cyclops musst du die Scheinwerfer nach unten Montieren ansonsten ist die Montage nicht erlaubt (Zusatzscheinwerfer müssen unterhalb des Bestehenden Scheinwerfers und symmetrisch montiert sein)

    Zusätzlich habe ich bedenken mit den Vibrationen da sich die Maske manchmal stark bewegen kann und die "Flügel" irgendwann mal stärker zu schwingen beginnt.

    Da gefällt mir die Montage von Denail etwas besser.


    Mir Persönlich gefällt optisch die PowerParts Halterung und Scheinwerfer am Besten. Bin aber nicht sicher ob sie für dich eine ausreichende Ausleuchtung haben.

  • Danke Dominik!

    Ich hab die Squadron schon daheim. Und ich möchte sie schon gerne oben montieren. Allerdings ist mir jetzt auch noch aufgefallen, dass es mit dem R Fender eng werden könnte, wenn man sie nach unten montiert.
    Ich hab mal beide Hersteller angefragt wie viel Abstand da zwischen Halter und Fender ist.

  • Nachdem ich die Scheinwerfer gerade bekommen habe: die ECE Nummer ist: F3 PL 04 (E9) 6668.
    Soweit ich das verstehe (nach https://eur-lex.europa.eu/lega…EX:42010X0710(04)&from=PT , ab Punkt 4.2), steht F3 für Nebelscheinwerfer, PL für "Kunststoff-Abschlussscheibe", E9, dass es in Spanien genehmigt wurde .....

    dazu hab ich das gefunden

    https://www.bussgeldkatalog.de/nebelscheinwerfer/

    Und bei solchen Fahrsituationen wo man die benutzen darf hab ich noch nie ein Motorradfahrer gesehen.

    Nebel auch nur im Herbst sehr früh über Wiesen oder an Flüssen die nah an der Straße sind .Bei normalen Regen hocken die ja auch schon unter Autobahnbrücken

    :zwinker:
    Für mein Verständnis ist so was also nicht wirklich notwendig ....

    Es darf dann auch nur einer montiert werden, wußt ich auch nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Ruby ()

  • das finde ich auch am besten - ich gestehe aber auch, dass mir so etwas einfach optisch gefällt. Sehe da keinen Sinn in zusätzlichen Lichtern, sieht halt "cool" aus wie ich finde ;-)