Abgasprobleme bei der ersten Hauptuntersuchung

  • Moin,

    wie in der Vorstellung geschrieben, habe ich mir letzte Woche eine gebrauchte 125 Duke gekauft. Um diese umzumelden, muss eine HU gemacht werden. Also gestern zum TÜV Nord und soweit alles i.O., aber die Abgasuntersuchung wurde nicht bestanden. Der CO Sollwert sollte bei erhöhter Drehzahl 0,3% sein. Der gemessene Wert lag um das 4 fache höher.

    Es handelt sich um eine KTM Duke 123 A3 EZ 2017 Modelljahr 2015.

    Ist der Sollwert korrekt?

    Oder ist ein technischer Defekt vorhanden?

    Hat die Duke <2016 einen geregelten oder ungeregelten Kat?

    Danke,

    Edo

  • Servus,


    wieso muss der TÜV zur Umeldung gemacht werden aus dem Ausland gekauft?

    Das deine Duke nen Zubehör Auspuff etc?

  • Moin,

    alles original.

    Der Nachweis über die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss erbracht werden und da dieser bei Neufahrzeugen nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt ist, reicht dies nicht aus, Desweiteren läuft diese auch diesen Monat ab. Das ist aber nicht mein Problem.

    Die Duke hat erst 11tkm gelaufen, wurde regelmäßig gewartet und ist nicht verbastelt oder so!

    Ich zweifel etwas an dem vorgegebenen Sollwert. Wie hat dieser zu sein?

  • Hallo Edo,


    sehr viele aktuelle Fahrzeuge (Moppeds und auch Autos) haben Probleme die AU zu überstehen. Hilfreich sind vorher Ölwechsel und mit einem knallheißen Motor zur Prüfstelle - oder beim Händler machen lassen - die haben in der Regel entweder keine Probleme oder du kriegst nichts davon mit.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Die Sollwerte sind nach deinen Angaben etwas komplizierter zu recherchieren.


    ...EU Typenzulassung 2015, vermutlich Euro3 Fahrzeug

    ...Halterstzulassung erst 2017, ab 01.01.2017 inclusive Bestandsschutz Euro4, wenn Bestandsschutz erfüllt dann Ero3

    ...letzt Woche gekauft, 11.000 km runter, Tüf/AU bis 06/2019. Demnach letzte Untersuchungen 06/2017! Also da nach dem 01.01.2017 schon durchgekommen trotz Typenzulassung 2015! Also Euro3 mit Bestandsschutz oder KTM hatte 2015 schon Euro4.



    welche Euro Norm wurde bei dir denn zugrunde gelegt? Bei deinen Angaben ist theoretisch also vieles möglich. Ging es bei der AU tatsächlich nur um den Co2 Wert?


    Deine 125er hat eine Eu Typenzulassung bereits 2015. Hatte KTM die schon da auf Euro4 getrimmt? Ich vermute nicht. Demnach also Euro3.

    Die Erstzulassung war 2017. Demnach stand sie davor lange Zeit wohl rum ohne zugelassen gewesen zu sein. Stimmt das so? Oder doch eine Halterzulassung vor 2017? Das ist nämlich alles wichtig nach der Bemessung der Euro Norm Klasse!

    Wenn ja, trat schon 2016 die Euro4 Norm inkraft. Da aber bereits Eu Zulassung 2015 gilt die Übergangsfrist bis zum 01.01.2017.

    Wenn also vor dem 01.01.2017 doch einmal angemeldet gewesen, gilt der Bestandsschutz in D. und dein Bike muss nach Euro3 berechnet werden.

    Wenn doch erst nach 01.01.2017 die Erstzulassung eines Besitzers, dann Euro4.


    Bei der 4rer Norm gelten dann auch andere Umrechnungsmaßstäbe, gerade bei 125ern. Z.b. unter 130 km Höchstgeschwindigkeit dürfen es doppelt so hohe HC Werte sein, bei dem Co2 leider nur mehr etwas mehr als nur noch die Hälfte.


    Ganz wichtig also, welche Euro Norm dein Bike als Typenzulassung bereits in der EU eingetragen hatte, wann es dann das erste mal tatsächlich von einem Besitzer persönlich zugelassen wurde (bestmöglich vor dem 01.01.2017 wegen dem Bestandsschutz).


    Wenn EZ tatsächlich erst nach dem 01.01.2017, dann wird es Deine Kleine tatsächlich schwer haben die Co2 Werte einzuhalten denn sie müssten fast halbiert werden und das halte ich nicht für machbar.


    Du schreibst aber, sie hätte bereits 11.000 km runter. Das deutet doch darauf hin, dass bereits nach 01.01.2017 (Euro4) angemeldet hatte und auch durch die AU gekommen ist. Möglicherweise gar mit Euro3 noch. Wenn die neue Untersuchung in 1 Monat ohnehin fällig, deutet das doch auch darauf hin, dass etwa 06/2017 bereits eine HU stattfand. Ob nun Euro3 wegen Bestandsschutz anzuwenden war oder dein Bike Euro4 bestanden hatte, musst du herausfinden. Wenn Bestandsschutz des Vorbesitzers gilt der natürlich auch für dich als neuen, aber nicht erstem Besitzer. Wenn dem nicht so wäre, dürfte heute Niemand mehr mit einem älteren Fahrzeug einer anderen Norm rumfahren. Deshalb ja der Bestandsschutz. Die Dieselgeschichte aktuell gehört jetzt nicht zu den Ausnahmen hier.


    Diese ganzen Euro Norm Regeln betreffen auch immer nur die dann aktuellen Neufahrzeuge und deren Erstzulassungen oder besser neuen Modelle. Und wie an den Übergangsregeln zu sehen kann auch ein Neufahrzeug mit schlechterer oder anderer Norm noch in einer gewissen Frist zugelassen werden. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann das Fahrzeug, trotzdem vielleicht noch nie gefahren, quasi neu, allerdings nicht mehr zugelassen werden. Umrüstmöglichkeiten sind auch jetzt hier nicht das Thema.


    Ich kann es mir zwar nicht vorstellen aber möglicherweise hat der Prüfer tatsächlich genau die Bestandsschutzregel nicht beachtet.


    Grüße von Heiko


    Ps: über die letzte AU gibt es auch ein Bescheinigung! Frag doch mal den Vorbesitzer ob er die noch hat. Da kannst du dann auch nachlesen nach welcher Norm gemessen wurde.

    Edo, es ist auch nicht die erste HU deines Bikes überhaupt, wie in deiner Überschrift. Wie oben nach deinen Angaben ist es mindestens die 2.

  • achso, geregelt oder ungeregelt... Du hast doch bei der 2015er einen Kat und Lamdasonde soweit ich weiß und hier hoffentlich auch richtig wiedergebe... In diesem Sinne oder Sprachgebrauch also "geregelt". Also sind auch die Abgasnormen danach anzuwenden bei einer Emissionsmessung.

  • Die Duke wurde 05.2017 das erste Mal als Vorjahresmodell zugelassen, mit einer vom KBA angehängten Ausnahmebescheinigung. Hierzu ist keine HU nötig gewesen!

    Also ja, das erste Mal HU. Ich habe geschrieben, dass es Modelljahr 2015 ist, das zur Emissionsklasse unter V9 der Zulassungsbescheinigung 97/24/5*2013/60B zusätzlich der Vermerk unter 6 das Datum 23.12.2015 steht.

    Unter 22 ist vermerkt:

    EZ bis 31.12.2018 zulässig. Ausn. (Artikel 44 ABS.1, der VO (EU) NR. 168/2013) d. KBA vom 16.01.2017*Datum zur Emissionsklasse: 16.05.2017

    Ich möchte wissen, unter welchen Bedingungen die AU durchgeführt werden und welcher Sollwert eingehalten werden muss? Wer hat eine AU von den Modellen <2017 machen lassen?

    Vorschriften, Paragraphen, Tabellen habe ich schon durchforstet, komm aber irgenwie nicht weiter.

    Service ist geplant (Öl+filter, Lufi, Zündkerze, blablabla) jedoch eilt es, da die Duke umgemeldet werden sollte. U.a. wird neuer Sprit aufgefüllt, da dieser auch schon 3/4 Jahr alt ist.

  • Hi Edo,


    ich besitze eine Duke 125 Bj. 2014 (Serienauspuff) und hatte ebenfalls Probleme bei der Abgasuntersuchung. Der TÜV Mitarbeiter hat netterweise zusammen mit mir den Motor ca. 10-15 Minuten warm laufen lassen und dann hat es gerade so gepasst. Also schau wirklich, dass du den Motor vor der Überprüfung so richtig warm fährst und dann vielleicht noch nett mit dem Mitarbeiter unterhalten (sind ja schließlich auch nur Menschen und ich als TÜV Mitarbeiter würde mich auch lieber mit einem freundlichen Menschen unterhalten als mit einem unfreundlichen...) und dann sollte das schon alles passen.

    Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg dabei :Daumen hoch:

  • Ein Kollege hatte mit seiner Kawa das Problem, das Sich der Wert beim Warmlaufen sogar verschlechtert hat.


    Ich würde vermutlich

    1. Lambdasonde überprüfen (Multimeter).

    2. Luftmassenmesser durchmessen

    3. Luftfilter Reinigen

    4. ggf. Gemisch einstellen sofern Sie das nicht selber macht.

    Ansonsten wenn das alles nichts hilft, hilft nur der gang zum Freundlichen.

  • Edo, das ist genau das, was ich in der längeren Abhandlung oben nicht auch noch als Ausnahmen mit reinpacken wollte. Demnach hatte also KTM die Ausnahme offiziell beantragt. Diese lautet etwa: Restbestände einer auslaufenden Serie und somit ausgenommen von neuerer Euro Norm! Da gibt es auch Bedingu gen aber die hatte KTM ja dann erfüllt - z.b. soundsoviel % Restbestand.


    Demnach gilt also für Dein Bike die Euro3 Norm auch heute noch und bei jeder zukünftigen AU zwingend anzuwenden, da die Bedingungen dieser Ausnahmeregelung erfüllt wurden. Alles Andere wäre auch schlichtweg Unsinn.


    Soweit ich weiß gibt KTM den Co2 Ausstoss 2015 für die 125er Duke mit 55mg/km an. Das scheint ja ein geringer. Wert zu sein. 4x so hoch kann ich mir bei Euro3 echt nicht vorstellen...


    Du darfst auch nicht fragen wer allgemein unter 2017 die AU gemacht hatte. Für Modelle 2016/2017 trat bereits 2016 die Euro4 Norm inkraft. Duhast da nur eine Ausnahmeregelung für ein 2015er Modell, welches nach Inkrafttreten einer neuen Norm noch zugelassen werden durfte, obwohl eigentlich normal nicht mehr möglich.


    Alles andere hier geschriebene ist auch richtig... fahr die Karre vorher einfach richtig heiß.

  • Öl, Luftfilter, Zünkerze und alter Sprit sind kein Blabla. Da zählst du gerade genau selbst ein Großteil derjenigen Kriterien auf, welche zur Versagung bei der AU führen können und insofern Agaswerte negativ beeinflussen. Warum gehst du denn so unvorbereitet in eine HU? Zumindest hätte ich den alten Sprit abgelassen (einfach ein Überlaufschlauch hätte da gereicht) oder verballert und die Karre mal so richtig und auch länger freigeblasen - also ihr mal Luft zum atmen gegeben und auch den Kat und Endtopf mal beanspruchen. Hätte vielleicht das AU Ergebnis auch positiv beeinflusst...


    Du schreibst auch, der Sprit sei 3/4 Jahr alt und in der Logik bist du ja damit auch zur AU. Es kann auch sein, da deine Duke ja auch ordentliche Standzeiten hat, dass Jemand da ein Additiv reingekippt hat. Das kann natürlich auch negativ beeinflussen. Warum negativ? Weil es andesrum ja echt zu einfach wäre... ich kipp vor der AU mal ein Einlagerungs-Additiv rein und schon komme ich durch - so ist es aber nicht.

    Ein Grund mehr den alten Sprit rauszublasen oder abzulssen - sinnigerweise vor einer AU.

    .

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  • ich versuchte gerade auch nochmals die für dich anzuwendende Eu Richtlinie zu finden. M.E. ist es die Euro3, 2006/72, da ab dann, und das gibt ja auch die Eu Typenzulassung 2015 deines Bikes gar nicht anders her, die Vmax Regel von 130 Km/h galt - also genau dein Bike. Wie oben in der Tabelle abzulesen ist, wäre da allerdings der Faktor 2,62 anstelle 2,0 beim reinen Co2 Ausstoss erlaubt. Also noch deutlich mehr...