KTM in D gekauft, Garantieleistung in AT?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da folgende Frage.

    Und zwar, ich wohne an der deutsch-österreichischen Grenze (in Deutschland) und habe meine KTM in Deutschland gekauft.

    Mein Händler in Deutschland ist ziemlich weit weg, einer in Österreich ist gleich um die Ecke.

    Nun zur eigentlichen Frage. Im Fall eines Garantieanspruchs (mein Öltemperatursensor ist platt und mein Licht geht nicht mehr aus:weinen:),

    kann ich da auch zum Händler in Österreich fahren?

    Hat da jemand evtl. Erfahrungen?


    Grüße

    Börni

    Have a fuckin' time and don't forget to Rock'n'Roll


    KTM 1290 Super Duke R 3.0 (Baujahr 2021) :wheelie: :der Hammer:

    KTM 1290 Super Duke R 2.0 (Baujahr 2017) :wheelie:

    Triumph Speed Triple 1200 RS (Baujahr 2021)

  • Zumindest in der EU ist jeder KTM-Dealer verpflichtet, Garantiearbeiten auszuführen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Zumindest in der EU ist jeder KTM-Dealer verpflichtet, Garantiearbeiten auszuführen.

    Das ist so nicht ganz korrekt!

    Die Verträge zwischen dem Hersteller (hier KTM) und dem Händler/Werkstatt sind so definiert das der Händler Reparaturarbeiten innerhalb der Gewährleistung mit dem Hersteller abrechnen kann. Da die Händler lediglich Vertragspartner von Hersteller sind, sind das eigenständige Unternehmer und können selbst entscheiden welche Kunden bedient werden oder nicht. So ist die rechtliche Lage. Allerdings, und jetzt kommen wir zur Praxis, werden die Händler ein "Garantiekunden" nicht ablehnen weil damit eben der Vertrag mit dem Hersteller riskiert wird. Anders sieht es aus bei Pannen, da ist der Händler wiederum verpflichtet zu helfen.

    Der Spätzünder :wheelie:

  • Das ist so nicht ganz korrekt!

    Die Verträge zwischen dem Hersteller (hier KTM) und dem Händler/Werkstatt sind so definiert das der Händler Reparaturarbeiten innerhalb der Gewährleistung mit dem Hersteller abrechnen kann. Da die Händler lediglich Vertragspartner von Hersteller sind, sind das eigenständige Unternehmer und können selbst entscheiden welche Kunden bedient werden oder nicht. So ist die rechtliche Lage. Allerdings, und jetzt kommen wir zur Praxis, werden die Händler ein "Garantiekunden" nicht ablehnen weil damit eben der Vertrag mit dem Hersteller riskiert wird. Anders sieht es aus bei Pannen, da ist der Händler wiederum verpflichtet zu helfen.

    Es gab dazu ein Urteil vom EUGH in Sachen Reimporte von VW. Da wurde die Verpflichtung zur Garantieleistung ausdrücklich benannt. Das Urteil ist sicher schon 10 Jahrev alt. Sollte für Motorräder genauso gelten.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Es gab dazu ein Urteil vom EUGH in Sachen Reimporte von VW. Da wurde die Verpflichtung zur Garantieleistung ausdrücklich benannt. Das Urteil ist sicher schon 10 Jahrev alt. Sollte für Motorräder genauso gelten.

    Das stimmt vollkommen!

    Das Urteil bezieht sich allerdings darauf das die Hersteller verpflichtet sind Gratantieleistungen Europaweit zu bieten und nicht nur in dem Land wo das Fahrzeug gekauft wurde. Der Händler / die Werkstatt ist ein eigenständiger Unternehmer und kann, so blöd wie es auch klingt, sich seine Kundschaft selbst raus suchen und ist in dem Urteil nicht direkt eingebunden. Wie auch? Vertragsparteien sind der Verkäufer, der Käufer und indirekt auch der Hersteller. Ist die Werkstatt auch gleichzeitig der Verkäufer dann muss dieser auch Garantiearbeiten durchführen. Ansonsten nicht.

    Der Spätzünder :wheelie:

  • Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Bin dann jetzt doch erst mal zu dem Händler gefahren bei dem ich die Duke gekauft habe.

    Werde heute aber mal beim Händler in Österreich vorbeifahren und das einfach mal

    mit ihm besprechen.


    Mal schauen wie er das sieht.

    Have a fuckin' time and don't forget to Rock'n'Roll


    KTM 1290 Super Duke R 3.0 (Baujahr 2021) :wheelie: :der Hammer:

    KTM 1290 Super Duke R 2.0 (Baujahr 2017) :wheelie:

    Triumph Speed Triple 1200 RS (Baujahr 2021)

  • Der Händler / die Werkstatt ist ein eigenständiger Unternehmer und kann, so blöd wie es auch klingt, sich seine Kundschaft selbst raus suchen und ist in dem Urteil nicht direkt eingebunden.

    Ich stimme Dir so weit zu. Aber das Weitere regeln die Verträge zwischen den Herstellern und den Händlern. Und da ist es üblich, dass die Händler zur Leistung von Garantiearbeiten verpflichtet werden. Das wird wohl bei KTM nicht anders sein.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Hallo Börni, Mir gehts genauso wie dir! KTM Händler wo ich gekauft habe, ist 110km weg, der nächste in Österreich nur 9km. Bis auf das, dass kein Händler besonders begeistert ist, wenn er eine Maschine für Garantiearbeiten bekommt, die er nicht auch verkauft hat, gab es keine Probleme mit der Garantie-Übernahme. Alles erledigt ohne Probleme. Allerdings habe ich auch gleich den fälligen 15tkm Service mitmachen lassen. Als ich zwischendurch aber mit dem Bremsschalter Probleme hatte, da stellte er auf stur, ließ mich eine Woche auf mein Moped warten und teilte mir dann mit, dass er für die Fehlersuche etwas verlangen will. Das hab ich abgelehnt und bin seitdem wieder auf der deutschen Seite bei einem Händler. 50km entfernt. Das Problem liegt aber wohl mehr an der Persönlichkeit des Händlers, als an der grenzüberschreitenden Garantie!

  • Das Problem liegt aber wohl mehr an der Persönlichkeit des Händlers, als an der grenzüberschreitenden Garantie!

    Das ist leider wohl so. Allerdings werden Garantieleistungen von den Herstellern auch nicht sonderlich vergütet, so dass Händler diese eh nicht so gerne durchführen. Wenn sie dann noch nicht einmal am verkauf etwas verdient haben......... sind sie bisweilen etwas stinkig. Kann man ja ein Stück weit auch verstehen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?