Ich hoffe ihr habt alle die Adresse eures Bundestagsabgeordneten zur Hand, um ihn zu informieren, dass er da demnächst Schwachsinn beschließen soll?!
Reifenfreigaben werden neu geregelt
-
- allgemein
- HardyB
-
-
-
hab ich auch schon gelesen. Blicke da aber nicht richtig durch, weil da aus meiner Sicht von zwei paar Schuhen geschrieben wird. Oben steht doch abweichende Reifendimensionen, das würde ja erstmal kaum für uns zutreffen.
Weiter unten geht's ja dann um die UBB, das würde dann schon eher für uns zutreffen....was denn nu
-
Hallo,
da steht aber noch etwas von ABWEICHENDEN REIFENDIMENSIONEN,
in wie weit betrifft es einen Reifen, der in gleicher Dimension aufgezogen wird?
In den meisten Fällen ist dies doch so, oder?
Bei Offroadreifen könnte diese aber sicherlich zu noch größeren Problemen führen.
so lese ich zumindest diese Information.
Lasse mich aber gerne belehren...
-
haben die in dem bescheuerten Ministerium nix besseres zu tun
-
für mich steht da ganz eindeutig, dass es um andere Reifendimensionen (Reifengrößen) geht.
Von abweichenden Fabrikaten steht da nix, insofern sollte das für uns irrelevant sein (es sei denn, jemand möchte eine andere Größe fahren)
-
für mich ist das klar:
"Nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll es künftig nicht mehr genügen, eine Freigabebescheinigung mit sich zu führen. Stattdessen sollen alle von den in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Dimensionen abweichenden Reifen bei einer Prüforganisation eingetragen werden"
will ich z.B. auf meiner SDR einen 190/60 er oder einen 200/50 er.... fahren, dann ab zum TÜV....ich kenne das garnicht anders
Nachtrag:
Wenn es keine Freigabe durch den Hersteller gibt muss der Reifen am eigenen Fahrzeug durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden
Also kann nur noch der Hersteller.....
Deutschland wieder mal in der EU im Alleingang......
-
Das ist aber höchstens lauwarmer Kaffee. Ich habe genau den Fall an einer 89er Honda NTV und da stellt sich schon seit ca. einem Jahr der TÜV quer und du bekommst bei jedem Reifenhändler den Hinweis, dass das bald nicht mehr ohne Eintragung geht.
Bei mir steht ein 110/80 für vorne drin und die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone gibt nen T31 in 110/70 an. Ist jedes Mal ein riesen Akt bei irgendwelchen Kontrollen. Bei nächster Gelegenheit lass ich das auch mal eintragen (oder verkaufe den Hobel endlich ). Früher ging das ohne Probleme.
-
Hier gibt's auch noch was dazu zu lesen:
https://www.ifz.de/reifengroesse/
https://www.motorradonline.de/…nklichkeitsbescheinigung/
Es betrifft eindeutig nur andere Reifendimensionen.
-
ja der TÜV und die Dekra zwingen der Politik wieder ihren willen auf um noch mehr Profit zu scheffeln das ist das Problem wenn die Industrie Richtlinien verfasst dass dann ungehindert um gesezt wird ähnlich ist das beim Brandschutz da stehen oft nicht nur die Sicherheitsaspekte im Raum die Sinn machen
-
Interessant ist der letzte Satz aus dem Link in HardyBs Post:
"Hintergrund
Im Rahmen der Erstellung von Reifenfreigaben (auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen, UBB) betreiben die Hersteller einen hohen personellen und materiellen Aufwand. In umfangreichen Fahrversuchen wird das Zusammenspiel zwischen Reifen und Fahrzeug erprobt. ... Die Verbände stellen in ihrem Schreiben ans BMVI die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage die Prüforganisationen die Eignung eines Pneus für ein bestimmtes Fahrzeug künftig beurteilen wollen, sollten künftig keine UBB mehr erstellt werden".
Da es für meine Wunschreifen keine Freigaben gab, hatte ich mir meine jetzigen Reifendimensionen vom TÜV in den Kfz-Schein eintragen lassen. Dazu mussten die die Karre auch probefahren, was an einem Wochentag im Stadtverkehr innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wurde. Ungefährer Kommentar des Prüfers auf meine Frage wie aussagekräftig eine solche Fahrt ist: "Etwas Gefühl für die Eignung der neuen Reifen bekommen wir schon, aber das Verhalten in den Grenzbereichen können wir durch so eine Probefahrt natürlich nicht beurteilen".
Soviel zum erhöhten Sicherheitsgewinn durch die geplante Neuregelung.
-
TüV Süd (München Garching) weiß noch gar nichts davon!
-
Bei den Adventure Modellen sind nur die 1050/1090 Modelle betroffen die mit Michelin Reifen besohlt werden sollen. Michelin empfiehlt für diese Modelle eine anderes Reifenformat als die im Fahrzeugschein angegeben sind. (120/170er anstatt der im Fahrzeugschein angegeben 110/150er)
Für die 1050/1090er hat Michelin für diese abweichenden Reifengrößen eine Freigabe erteilt. Und diese wird halt in Zukunft nicht mehr von Polizei und TÜV ohne Eintragung im Fahrzeugschein anerkannt.
Die 1290er sind nicht betroffen.
-
Hab grad bei Facebook eine neue Petition dazu gesehen....
-
Ich versteh nicht was die Petition soll...andere Reifendimensionen muss man beim Auto schon seit ewigen Zeiten eintragen lassen...
Warum sollten Zweiräder dann eine Ausnahme bekommen/behalten?
Durch den Wegfall der Reifenfreigabe ist endlich die eingetragene Reifenbindung weg...
(Wenn der Reifen eine DOT nach dem 31.12.2019 hat)
Im VkBl. Heft 16-2019 steht im Amtlichen Teil unter Nr. 90:ZitatFall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung
Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen
(UN-Regelung Nr. 75, bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine
Veränderung aufweist, welche Einfluss auf die Rad//Reifen-Eigenschaften bzw. ihren
notwendigebn Freiraum haben.
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
In der Übereinstimmungsbescheibigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der
Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen.
Verwendet wird ein Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher
Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z.B. Tragfähigkeitskennzahl,
Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Schlussfolgerung:
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen
an Krafträdern ist anzuwenden
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion)
auf dem Reifen.
(VkBl.2019 S. 530)
-
-
Ich mach mich da nicht verrückt... ich hab auf meinem Moped die S21, welche eine Freigabe haben und identische Größe. Der Rest juckt mich nicht. Is doch alles völlig behindert.
-
....
Durch den Wegfall der Reifenfreigabe ist endlich die eingetragene Reifenbindung weg...
(Wenn der Reifen eine DOT nach dem 31.12.2019 hatStimmt nicht ganz, oder sehe ich das falsch ...
Siehe unter 2.2 :
-
Na jetzt ists doch super wenns so stimmt dass man mit den neuren Motorrädern endlich alle Fabrikate fahren kann die einem persönlich taugen ohne des geschiss mit den fehlenden Freigaben. Hab mich da auch schon mal mit dem TÜV in der Wolle gehabt da sitzt einer aufs Motorrad ne halbe Stunde fährt ne runde und beurteilt ob der Reifen funzt habe früher häufig die Reifen bei Fahrtests rausgesucht für unsere Renmaschinen das hab ich dem dann auch freundlich zu verstehen gegeben dass das wohl eher schwachsinnig ist und jeder Fahrer anderst tickt und das Motorrad anderst abstimmt gerade bei den KTM LC8 Modellen kann man ja das Fahrwerk so verstellen das se bockig bis schlonzig also fast unfahrbar wird
nur die Youngtimer und Oldtimer haben jetzt natürlich etwas mehr aufwand
Stimmt nicht ganz, oder sehe ich das falsch ...
ups wohl wieder n Hacken hoffe hab mi net zu früh gefreut
-
.........und das alles vor dem Hintergrund der generellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130
-
Geht es in der Petition nicht um andere GRÖßEN, welche durch eine Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers nicht mehr gefahren werden dürfen, es sei denn, ein Graukittel traägt die andere Größe ein?