Reifenfreigaben werden neu geregelt

  • und noch eines

    Dank Eu Verordnung dürft ihr M+S Reifen ( Enduro Nutzung ) mit Aufkleber fahren die unter der Höchstgeschwindigkeit der Maschine und Eintragung liegen .

    Egal welches Datum die Reifen haben ...

    Das ist jetzt anscheinend nicht mehr da es keine Winterreifenpflicht für Motorräder mehr gibt seit 01.06.2017 und M+S nicht als Winterreifenkennzeichnung gültig ist es ist die Schneeflocke das ist auch schon immer und seit einiger Zeit und in Zukunft die Einzige verpflichtende Kennzeichnung für Winterreifen Alpine-Symbol-MotorcyclesNews-300x300.jpg

    das M+S ( Matsch und Schnee) konnte man auch ab und zu auf PKW Sommerreifen finden :crazy:meist so Billigteile aus Fernost :denk:


    :guckst du hier:Zu den Änderungen für Motorradfahrer

    Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.

    Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

    Es gibt aber auch noch allgemeine Änderungen die neben dem Motorradfahrer auch alle anderen betreffen



    Neu ist die Einführung eines Standards bzw. einer Mindestanforderung für Winterreifen. Diese ist durch das neue Alpine-Symbol gekennzeichnet. Es ist damit auch ein Qualitätssiegel. Nur noch bis Ende des Jahres dürfen Winterreifen ohne dieses Symbol hergestellt werden.

    Auf der Straße wird es aber eine Übergangsfrist geben. Alle vorher hergestellten Reifen dürfen noch bis 30.09.2024 gefahren werden, soweit sie über die M+S-Kennzeichnung verfügen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.

    Neu ist, dass jetzt auch zusätzlich der Halter des Fahrzeugs mit einer Regelgeldbuße von 75 € bestraft wird, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist. Diese Regelung soll in erster Linie LKW-Fahrer schützen, die vom Chef z.T. bewusst ohne Winterbereifung losgeschickt werden. Es kann aber natürlich auch den Kleinen treffen, wenn man sein Auto verleiht, oder alleine, wenn es z.B. auf den Mann angemeldet ist und die Frau damit fährt. Hier kann es also ab sofort eine doppelte Strafe geben, da der Fahrer bestraft wird, der ohne Winterbereifung unterwegs ist und auch der der in den Papieren eingetragen ist – sollte das eine andere Person sein.

  • für mich steht da ganz eindeutig, dass es um andere Reifendimensionen (Reifengrößen) geht.

    Von abweichenden Fabrikaten steht da nix, insofern sollte das für uns irrelevant sein (es sei denn, jemand möchte eine andere Größe fahren)

    Sehe ich genauso....

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



  • was hat das mit der Verordnung zu tun ?


    Na ein wesentlicher Punkt einer Reifenfreigabe beinhaltet ja die Höchstgeschwindigkeit und wenn zukünftig nur noch 130 erlaubt sind..........dachte ich mir so :rolleyes: , aber vielleicht hast Du Recht und das spielt für die Verordnung keine Rolle und es geht um rein theoretische Geschwindigkeitswerte und nicht um erlaubte Geschwindigkeitswerte

  • Das ist jetzt anscheinend nicht mehr da es keine Winterreifenpflicht für Motorräder mehr gibt seit 01.06.2017 und M+S nicht als Winterreifenkennzeichnung gültig ist es ist die Schneeflocke das ist auch schon immer und seit einiger Zeit und in Zukunft die Einzige verpflichtende Kennzeichnung für Winterreifen Alpine-Symbol-MotorcyclesNews-300x300.jpg

    Und genau das ist absolut falsch !

    Lies dir die Verordnungen einmal genau durch, es gab und es gibt keine Wiinterreifenpflich für Motorräder.

    Warum ?

    Weil es gar keine Prüfnorm für Motorradreifen gibt die das überhaupt ermöglicht.

    Und dank der vielverhassten Eu dürfen wir deswegen M u S Reifen mit Tempo Aufkleber fahren die mindestens 160 Kmh für die passenden reifen zeigen.

  • ...

    Und dank der vielverhassten Eu dürfen wir deswegen M u S Reifen mit Tempo Aufkleber fahren die mindestens 160 Kmh für die passenden reifen zeigen.

    Wow, nach hunderten dümmlicher Regualrien mal eine vernünftige ist ja auch mal eine Leistung für Brüssel :zwinker: Für die M+S Regelung nehme ich nun auch ausnahmsweise die überflüssigen Reflektoren an der Gabel in Kauf, aber auch nur, weil sie so schön eingepasst sind. Ansonsten verliere ich die komischerweise immer gleich :denk:

    Diese Regelung sollte sich aber langsam nun auch mal bis zu jedem Amtsritter rumgesprochen haben, dann gäbe es diese immer wiederkehrende Diskussion ja gar nicht.

  • mal eine vernünftige ist ja auch mal eine Leistung für Brüssel :zwinker:

    Es gibt etliche gute Regelungen in der Eu , man muss sie nur kennen oder mal lesen/ verstehen wollen .


    Da hier immer wieder solch abstrusen Beiträge mit Reifen / Freigaben ect. gestartet werden sag ich s mal so wie einem anderen Beitrag mit knapp 500 Posting

    Chips sind alle und wer immer neue Abstruse Meldungen aus Schmierblättern / Fazebook und samt Petitionen für ernst nimmt

    der soll das für bare Münze nehmen und vonmir aus unwissend sterben.


    Ich bin hier raus und werde keine noch so falsche Meldung mehr dementieren ................

    Kaum ist etwas geschrieben kommt auf der nächsten Seite erneut der gleiche Mist und es geht von vorn los ............

    Private Anfragen supporte ich ebenfalls nicht mehr ..............

    :winke:

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    Er erklärt es auch nochmal gut.

    In Zukunft darf man also alles fahren was die gleichen Dimensionen wie die eingetragenen Reifen hat und den gleichen oder besseren Lasten und Geschwindigkeitsindex hat.

    Desweiteren ist auch Mischbereifung nun möglich, auch verschiedener Hersteller!


    Was auch noch interessant ist für alle die eine andere Größe Fahren:

    Wenn das Herstellungsdatum des Reifen vor dem 31.12.19 liegt, und eine Freigabe für die große existiert, darf er gefahren werden.sobald der Reifen in 2020 hergestellt ist, gilt die Freigabe nicht mehr.

    Ab 2025 ist die neue Regelung allerdings für alle Reifen.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

    Einmal editiert, zuletzt von Sir_Maurice ()

  • Ausnahmsweise ein letztes Mal

    Ne schöne Info bei Faze die wiederum sachlich nicht richtig ist .

    @

    konnten ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt wurde ...


    Ich hänge mal solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hier an, die exakt

    das Prozedere "

    vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch den TÜV/DEKRA eingesetzt werden können. "
    enthält ..


    Also mußte man bislang auch zum TÜV oder zur Dekra , und deswegen ist das

    auch kein sonderlicher „ Einschnitt in die Freiheit eines Motorradfahrers oder Reifenherstellers " ...

    Wer da nicht hingefahren ist hat .....


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  • @Huskycrosser

    und hier der Gegenbeweis

    so und was sagt dieser Gegenbeweis nun exakt aus ?

    Einfach in kurzform von dem einem zum andern ...

  • Da diese neue :kacke: und ihre unterschiedlichen Auslegungen uns ja nun aktuell betrifft [:ja: ich weiß, nicht alle:zwinker:], hab ich mich nun doch mal knapp 6h:sehe sterne: drangesetzt, um alles akribisch und mit Quellen unterlegt in Einzelteile zu sezieren.:gute besserung::prost:


    :guckst du hier:Reifenbindung – "Ja!" "Nein!" – Ja, was denn jetzt… [Gedanken zum FAHR-Alltag + bürokratische Ärgernisse]