Also, in Wikipedia kann jeder reinschreiben. Das ist kein Duden.
Sieh es so, der Händler hat beim Hersteller gekauft. Und er kann den Anspruch bei diesem geltend machen. Er gibt das also weiter. Der Händler ist nur ein Zwischenglied in der Distributionskette. Wenn es einen Großhändler gibt, so hast du noch einen mehr...
Hallo Chris,
mit dem Wikipedia muss ich Dir Recht geben. Ich hätte hier aber auch noch: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html (Artikel von Rechtsanwalts Sören Siebert), und würde sicher noch ganz viele andere Artikel finden. In dem Artikel von Herrn Siebert sind auch die Paragraphen des BGB aufgeführt, in denen die gesetzliche Grundlage für die Sachmängelhaftung gelegt ist.
Für mich ist es als Käufer egal, ob der Verkäufer einen Anspruch beim Großhändler, Importeur, Hersteller, ... geltend macht oder geltend machen kann. Aber aus meiner Sicht ist es sehr wohl entscheidend, ob der Verkäufer oder der Hersteller mein Ansprechpartner ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der beiden insolvent ist/wird. Wenn ich auf einen Artikel keine Garantie habe, und der Verkäufer ist pleite, habe ich keine Ansprüche mehr, bzw. kann meine Ansprüche (im Regelfall) nicht mehr durchsetzen. Wenn ich eine Garantie habe, kommt es darauf an, wer der Garantiegeber ist (auch ein Verkäufer könnte eine Garantie geben). Wenn der Hersteller die Garantie gegeben hat, habe ich über die Garantie u.U. noch einen "zweiten Weg".
Grüße
Marcus