Also wenn man eine reifenbindung im Schein stehen hat (Punkt 3) fährt man in einer Grauzone oder hat sich nur an die Maße zu halten?
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Guck dir das neueste Video bei mopedreifen.de an, da wird alles genau erklärt.
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Ja, da kotzt sich Bodo mal richtig aus. Zurecht.
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Wenn ein Reifenfabrikat drin steht wie bei mir der Sport Smart 2
Dann passt die Regel nicht, nichtmal michelin direkt konnte mir da ne Auskunft geben.
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Also erstmal, gutes Video.
Hab das jetzt so verstanden, dass sobald man eine Europa Zulassung hat, Reifenbindung bzw. Hersteller egal sind, so lange die Größe gewahrt wird.
Wenn die Kiste aber ne ABE Zulassung hat, muss alles (jede Abweichung) eingetragen werden.
Das gilt ab Reifen mit der DOT 2020.
Jetzt muss ich bei mir mal nachschauen, ob meine SMR Europa oder Abe hat
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Woran erkennt man das?
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Im Fahrzeugschein Abt K, wenn da ein e steht, dann Euro Zulassung. Alle Mopeds ab ca. 2000.
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Wenn ein Reifenfabrikat drin steht wie bei mir der Sport Smart 2
Dann passt die Regel nicht, nichtmal michelin direkt konnte mir da ne Auskunft geben.
mopedreifen bietet mir die jedenfalls für die alte SDR auch ohne Freigabe an. Haben’s vorher nicht gemacht.
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Herstellung 2020
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mopedreifen bietet mir die jedenfalls für die alte SDR auch ohne Freigabe an. Haben’s vorher nicht gemacht.
Weil jetzt ausgeschnitten und aus dem Zusammenhang gerissen noch als Nachtrag:
Ich meinte damit die neuen Michelin für die es noch keine Freigabe gibt. Die bietet mopedreifen auch für die 1.0 an. Daher gehe ich auch davon aus das ab Produktionsdatum 2020 auf der alten SDR gefahren werden kann was gewünscht wird so lange die Dimensionen passen.
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Weil jetzt ausgeschnitten und aus dem Zusammenhang gerissen noch als Nachtrag:
Ich meinte damit die neuen Michelin für die es noch keine Freigabe gibt. Die bietet mopedreifen auch für die 1.0 an. Daher gehe ich auch davon aus das ab Produktionsdatum 2020 auf der alten SDR gefahren werden kann was gewünscht wird so lange die Dimensionen passen.
Das ist ja gerade die Grauzone zu der es noch keine Vernünftige Antwort gibt.
KFZ Schein Spalte K: keine ABE sondern e* sollte dann kein Problem sein wenn Reifen den Dimensionen und Index ( Last, Geschwindigkeit ) entspricht.
Spalte 22: sollte keine Reifenbindung eingetragen sein ( ist bei meiner 1290R leider der Dunlop Sportsmart 2 )
Bei Mopedreifen wird dazu nichts erklärt und Michelin konnte mir da auch keine Antwort drauf geben.
Mopedreifen bietet jetzt Reifen ohne Freigaben an, diese werden sobald als möglich dazu gefügt wenn ( falls ) es welche gibt.
Ist bei denen jetzt auch ein riesen Aufwand mit der neuen Regelung.
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Da gibt es keine Grauzone.
Im VkBl. Heft 16-2019 steht im Amtlichen Teil unter Nr. 90:ZitatFall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung
Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen
(UN-Regelung Nr. 75, bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine
Veränderung aufweist, welche Einfluss auf die Rad//Reifen-Eigenschaften bzw. ihren
notwendigebn Freiraum haben.
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
In der Übereinstimmungsbescheibigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der
Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen.
Verwendet wird ein Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher
Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z.B. Tragfähigkeitskennzahl,
Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Schlussfolgerung:
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen
an Krafträdern ist anzuwenden
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion)
auf dem Reifen.
(VkBl.2019 S. 530)
Das heißt, das auf allen EU-Fahrzeugen Reifen mit einer DOT nach dem 31.12.2019 gefahren werden dürfen wenn die Größe, der Last- und Speedindex mit den Angaben im Schein
übereinstimmen. Eine eingetragene Reifenbindung interessiert nicht mehr.
Ich war deswegen extra beim TÜV, weil der eingetragene Reifen nicht mehr produziert wird..... -
Danke für die Info
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Merci für die Klarstellung.
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Mich hat gerade der Sachverständiger vom Tüv zurück gerufen.
Er sagt fix wenn bei eibem Motorrad (wie bei meiner 1290) ein Reifenfabrikat mit Typ eingetragen ist dürfen nur Reifen gefahren werden mit Freigabe vom Reifenhersteller.
Alles ein bissl dubios?
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Sobald sie aber 2020 Hergestellt wurden (die Reifen) dürfen alle gefahren werden die die gleichen Größen haben.
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Dann soll er mal im VkBl. Heft 16-2019 bei Nr. 90 nachlesen.
Mein TÜVer musste das auch erst suchen.
Aber diese Regelung ist jetzt rechtskräftig und für alle gültig! -
Wie im Video von Mopedreifen.de sehe ich das mitlwerweile auch in gewisser weise kritisch.
Bsp. dort ist die neue SDR 3.0:
sie hat ein speziellen oem Reifen, den Bridgestone S22 SDR, um die Hohen Geschwindigkeiten auszuhalten. Jetzt kann sich jeder dulli irgendwelche Schrottreifen in der gleichen Größe drauf machen, da er ja keine Freigabe mehr braucht, und es ist wasserdicht vor dem Gesetzt.
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Es gab auch mal nen Reifen (ich weis aber nicht mehr von welchem Hersteller) speziell für die MV Agusta 313 (oder wie die hieß )...
Mit Freigabe....trotzdem hat sich bei einem Test die Lauffläche vom Reifen gelöst.
Der Bericht inklusive Bild war in der Motorrad.
Also ein speziell entwickelter Reifen muss nicht immer das non plus ultra sein. -
Es geht darum, dass man sich auch nen roller reifen drauf packen kann und mit 250 über die bahn peitscht....überspitzt gesagt.