1 Zoll = 25,4 mm
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Auch mal übern Tellerrand schauen!
Richtig, bei den älteren Supersportlern... auch und gerade bei den Umgebauten...
wird fast ausschließlich statt des 50er der 55er Querschnitt gefahren.
Das geht mit der vorliegenden Eintragung und den Herstellerfreigaben
nur noch mit Reifen die vor 2020 hergestellt wurden.
Und dann?
Wird es teuer Weiterfahren mit Reifen gleicher Dimension
geht dann nur noch mit Einzelabnahme
Die kostet Da hat der TÜV das Monopol drauf.
Es mag sich jeder dabei denken was er will.
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wäre zu klären ab dann nur die Dimension/Gesch+ Lastindex eingetragen werden dann auch keine Reifen/ Fabrikastbindung besteht dann ist das sogar noch besser wie vorher dann könnte man alle Reifen in der Eingetragen Spezifikationen fahren das Eintragen neuer " Angepaster " Dimensionen war bei PKW Anhängern kein großes Ding denke das es da bei Motorrädern auch recht reibungslos abläuft.
wenn ich im März wieder unsere PKWs zum TÜV Prüfer bringen dann frage ich mal da nach obs da ne klare verlässliche Antwort drauf gibt
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Ich denke es wird einfacher für alle.
Lasst die neue große eintragen und zack, darfst du alles fahren was dem entspricht.
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Ich denke es wird einfacher für alle.
leider nicht, nur teuer
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So teuer wird das nicht müsste 30-40 Eur sein habe 2007 25.-€ bezahlt bei meiner 950er Dafür das man das Geschiss mit den Freigaben nicht mehr hat "wär des a Schnäpple"
Beim unserem PKW Anhänger im Zuge der Hauptuntersuchung wars dann eh ein Aufwasch, kann man ja beim Motorrad in der Karenzzeit dann auch mit der nächsten HU eintragen lassen muss ja da net unbedingt sofort handeln.
Nur zum Landratsamt den KFZ Schein/Brief ändern kommt eventuell auch noch dazu
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1 Zoll = 25,4 mm
Dann rechne damit doch mal die 4.25er um. -
Erklärungsvideo im Post #13 hinzugefügt:
Reifenfreigaben gelten nicht mehr! Müssen jetzt alle Reifen eingetragen werden? MOTORRAD NACHRICHTEN
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Dann rechne damit doch mal die 4.25er um. -
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Reifenfreigaben 2020 für Motorräder
Schon der Titel ist falsch....
Es gibt nur noch Serviceinformationen oder Empfehlungen
Solche Videos wie #1 auch noch weiter zu verteilen ist
Wie viele unsinnige Reifenthreads wollt ihr denn noch aufmachen ?
Muß man jedes unsinnige Video von YT Posten ?Schreibt doch mal exakt eindeutige Dokumente und Verordnungen und spekuliert nicht herum .
Und das Thema ist doch schon längst erschöpfend in unzähligen Beiträgen geschrieben und erklärt worden .... -
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Aber so was von
Und vielleicht sollte man dort auch das unsinnige Posten von VIDEOS aus YT und co UNTERBINDEN
und so nur sachliche Infos posten lassen .
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Bitte unterschreiben und weiterleiten!
Gut gemeint, die Petition. Leider schlecht gemacht.
Wenn man eine Petition aufsetzt, sollte man das schon professionell angehen und nicht so hemdsärmelig.
Es ist nicht 100% klar, was gefordert wird. Da sollte man im Überarbeitungsmodus das bisherige Gesetz durch den neuen Vorschlag ersetzen.
Und man muss das Ganze stichhaltig und fundiert begründen.
Da reicht es nicht aus zu sagen "weil der TÜV uns abzockt". Klar hat der TÜV einen Nutzen, aber die Gesetze macht der Gesetzgeber. Und hier steht wohl noch eine EU-Richtlinie dahinter.
Da mus man schon darlegen, warum das für (alle) Bürger von Nutzen ist und daß niemand einen Nachteil daraus hat.
Weiße Kittel, salopp, Abzocke - hat der Typ das im Suff verzapft? -
Da reicht es nicht aus zu sagen "weil der TÜV uns abzockt". Klar hat der TÜV einen Nutzen, aber die Gesetze macht der Gesetzgeber. Und hier steht wohl noch eine EU-Richtlinie dahinter.
Dann werden Autofahrer aber schon lange vom TÜV abgezockt.....die müssen andere Reifengrößen/Reifenbreiten schon lange eintragen lassen.... -
Und hier steht wohl noch eine EU-Richtlinie dahinter.
Weiße Kittel, salopp, Abzocke - hat der Typ das im Suff verzapft?Die Eu Richtlinie muß umgesetzt werden , die Lücke zum Pkw ( dort muß es auch schon lange eingetragen werden ) wird so geschlossen .
Ne Petition
Die ist aber schön publikumswirksam und sorgt für Aufmerksamkeit .
Auch angeblich gelesen das " der TÜV geklagt hat " bringt auflagensteigerung ...
Und alle die dort unterschreiben haben den Sachverhalt nicht gelesen / verstanden .
Der Mist geistert durch alle Foren ....
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Wenn die abweichende Größe bisher durch ner Herstellerfreigabe abgedeckt war, sollte es doch auch beim TÜV keinen Stress geben...?
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Die GT hat keine Reifenbindung eingetragen.
Da kann man ohne Freigabe alles fahren was den Dimensionen entspricht.
Bis du dir sicher? Ich wurde letztes Jahr im Bayrischenwald angehalten und der freundlicher wollte die Freigabe von Road 5 sehen.
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Wenn in deinen Papieren nichts steht, dann hat ihn das nicht zu interessieren, ob es eine Freigabe gibt oder nicht.
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Laut der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) vom 28.06.2019 dürfen zukünftig auf Motor- rädern mit EU-Typgenehmigung alle pas- senden, bauartgenehmigten Motorrad- reifen gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Fahrzeug entspricht dem Serienzu- stand, d.h. es weist ansonsten keine Ver- änderungen auf, die „Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.“
2. Die zu montierenden Reifen verfügen
über eine Bauteilgenehmigung entsprechend der UNECE-R 75 (oder früher RiLi 97/24/EG). Zu erkennen ist dies an der E-Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Grundsätzlich dürfen in der EU nur solche mit einem E gekennzeichneten Reifen verkauft werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzung bei regulär im Handel erstandene Reifen generell erfüllt ist. (Siehe auch ADAC Dokument IN 26637)
3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU- Übereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letz- tere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.
4. Der Reifen wurde frühestens im Jahr 2020 gefertigt. Zu erkennen ist das Herstellungsdatum an der DOT-Nummer.
Letzteres dürfte in 2019 schwerlich zutreffend gewesen sein. Deshalb hatte der Gendarm berechtigterweise nach der Freigabe gefragt.