Reifenfreigaben 2020 für Motorräder

  • :grins:
    Es gibt nen 190er Rollerreifen?
    :grins:

    Aber ja, ich verstehe was du meinst.
    Ich bin ganz froh das die Bindung jetzt weg ist....der TA2 ist eingetragen, war aber einer der schlechtestes Reifen (direkt nach dem alten Metzeler Lasertec)
    den ich je hatte. Jetzt darf man wenigstens auch was anderes aufziehen...
    (nicht das es viel Auswahl geben würde... :nein:)


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Mir persönlich sagts auch zu, wer weiß wie lange es für meine noch freigaben geben wird. Von daher freu ich mich ohne darauf zu achten Reifen auswählen zu können.

  • Es geht darum, dass man sich auch nen roller reifen drauf packen kann und mit 250 über die bahn peitscht....überspitzt gesagt.

    Nur wenn du einen Rollerreifen mit dem richtigen Geschwindigkeitsindex findest.

    Und warum sollte ein "Rollerreifen" oder "irgendein Schrottreifen" mit Geschwindigkeitsindex Z nicht halten?

  • Also so wie ich den ADAC verstehe ist es in D endlich so wie un der gesamten EU auch.

    In A ist es schon immer so gewesen. Du kannst jeden Reifen Montieren solange die Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex wie eingetragen oder besser ist.


    Das man eintragen lassen muss wenn man die Dimension ändert ist doch logisch.

    Es haben genug gejammert mit der vorherigen Art der Freigaben. Also was wollt ihr eigentlich.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Ist doch immer so. Egal was geändert wird, es wird immer gemeckert.

    Klar ist das doof wenn man ne andere Größe Fahren will/muss aber es gibt immer eine negative Seite an allem

  • Für die alten Mopeds mit ABE ist es halt blöd. Ich habe auch noch so eins. Da muss ich jetzt jeden Reifen eintragen lassen. Super...

    Ne gilt erst ab Reifenproduktion 2020. also wenn du neue Brauchst ja dann schon. kaufst halt welche vom letzten Jahr.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Wenn dann im nächsten Schritt vielleicht die Hersteller noch anfangen, mehrere Dimensionen für die Serie freizugeben, ist es wie beim Auto auch...

    dann zeigt mir mal welcher Reifenhersteller seine Reifen extra für PKW freigibt

    Sorry ich roll mich grad vor lachen ......


    Es gibt keinerlei Einschränkung und endlich kann jeder draufziehen was er will wenn’s mit den Eintragungen im Schein passt .

    Und du willst wiederum Freigaben die nicht mehr zulässig sind ???


    Sei doch mal so nett und lies dir solche aktuellen " Pseudo Freigaben " bitte mal durch .

    Service oder Reifenempfehlung steht dort .

    Und immer schön die Fußnote beachten .

    Kurzform :

    Wir haften nicht wenn das Moped nicht Original und andere nicht eingetragene Größen sind...

    Selbst dann schön den Hintern an der Wand ...

  • Ich habe Pietklokke so verstanden, das die Zweiradhersteller mehrere Größen von vornherein zulassen sollten, so wie bei den Automobilen.

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • Ich habe Pietklokke so verstanden, das die Zweiradhersteller mehrere Größen von vornherein zulassen sollten, so wie bei den Automobilen.

    hab ich auch so verstanden...


    Aber ob das mal so kommen wird wage ich zu bezweifeln....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?


    MZ ETZ 150

    Triumph Trident 750

    KTM 990 SM-T

    Kawasaki Z1000J (BJ‘83)

    KTM 1290 Super Adventure S

  • Short-Neck


    alle Reifen unterliegen einer festgelegten einheitlichen Prüfnorm ...bedürfen also grundsätzlich keinerlei Freigabe


    Die Hersteller auch für Motorräder haben meist mehrere Größen für ihre Modelle , es werden jedoch nur noch eine aus dieser in der Coc genannten Größen in die Fahrzeug Papiere eingetragen .

    In den Fahrzeugpapieren werden schon lange nicht mehr alle vermerkt.


    Wem das nicht " gefällt " kann also darauf bestehen das seine dementsprechend neu ausgestellt werden oder montiert die andere Größe aus dem COC Paier

    .

    Selbst die Zulassungsstellen arbeiten nicht korrekt , trotz vorliegen des explizit für das zuzulassende Fahrzeug gültige COC Papier wird irgend etwas was sie gerade für die als Moped passend ansehen eingetragen .


    Auch dazu gibts hier etliche Beiträge die das Beschreiben.

    Polizei / TÜV und Dekra können in die Datenbank einsehen wo diese anderen Größen auch stehen .


    Weiteres / genaueres steht in den zuständigen Typen Prüf und Zulassungsdokumenten des betreffenden Fahrzeuges

    Da kommt aber der 0815 Juser nicht so schnell dran .

    Also hier vorab pauschal " herumzujammern " wie schlecht doch diese " neue " Regelung ist, ohne die für jedes Fahrzeug exakt entsprechenden Infos zu haben ist nicht sachgerecht.


    Und

    Bei jedem Modell und Baujahr kann es anders geregelt sein .

  • ich meinte sowas hier...:

    https://www.tuev-hessen.de/383…ekataloge-der-hersteller/


    Du darfst aber gern weiterlachen :gute besserung:

  • Du vermischt hier Reifenfreigaben der Hersteller mit Zulässigkeit beim Umrüsten.


    Zitat :

    Hinweise für den Fahrzeughalter bei Umbereifung nach der Liste

    Begutachtung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO:

    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges!

    Für die Wiedererteilung ist eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich!

    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Berufung der im Umrüstkatalog beschriebenen Möglichkeit unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle vorzuführen.


    Die Serien Bereifungstabelle von Skoda und co. Zeigt genau das was ich ebenfalls beschrieben habe .


    Und zu guter Letzt , es sind die PKW Hersteller die diese Reifengrößen benannt haben
    Ich schrieb aber

    " dann zeigt mir mal welcher Reifenhersteller seine Reifen extra für PKW freigibt "

    Das ist aber etwas ganz anderes ...

  • Ich habe auch nicht vom Reifenhersteller gesprochen... ich sagte Hersteller und meinte Fahrzeughersteller. In der verlinkten Liste von Seat steht z. B. auf der ersten Seite, dass eine Änderung der Papiere bei Umbereifung gemäß Liste nicht erforderlich ist. Von wo stammt dein Zitat?

  • Da diese neue :kacke: und ihre unterschiedlichen Auslegungen uns ja nun aktuell betrifft [:ja: ich weiß, nicht alle:zwinker:], hab ich mich nun doch mal knapp 6h:sehe sterne: drangesetzt, um alles akribisch und mit Quellen unterlegt in Einzelteile zu sezieren.:gute besserung::prost:



    :guckst du hier:Reifenbindung – "Ja!" "Nein!" – Ja, was denn jetzt… [Gedanken zum FAHR-Alltag + bürokratische Ärgernisse]