Bridgestone AX 41

  • Schei.................

    Schlankes Mädel ohne :titten:


    Obs die 25 fehlenden Kilos reißen ?? :denk:

  • Noch mal einen Hinweis für die geänderte Zulassungs prozedere Reifen Freigabe zu Reifenempfehlung .


    https://shop.heidenau.com/de/a…ationvehicles/front/tire/

    Bei besuch der Heidenau seite wird dies exakt als Hinweis gersetzt und jeder erklärt sich damit als einverstanden .

    Ohne " Ich habe den Haftungshinweis gelesen " zu bestätigen gehts nicht weiter .

    Damit stellt Heidenau als erster die Sachlage ganz klar dar :Daumen hoch:


    Zitat "


    Haftungsausschluss

    Die nachfolgenden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen und Bereifungsempfehlungen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund von Informationen der Motorradhersteller und Importeure auf den aktuellen Stand gebracht worden. Auch bei größter Sorgfalt können wir Fehler nicht ausschließen. Daher können wir Sie nicht von der Pflicht entbinden, sich vor der Montage über die gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Zulässigkeit der entsprechenden Bereifung zu informieren. Die Reifenwerk Heidenau GmbH & Co. KG haftet nicht für fehlerhafte oder fehlende Informationen und Schäden, die durch die Wahl der vorgeschlagenen Bereifung entstehen.


    Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad


    Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.

    Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.

    Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.

    Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

    Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:

    1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und

    2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen

    Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.

    Zitat Ende "


    den musst du bestätigen um weiter zu komen .


    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

    Aber Herr Wachtmeister , so bin ich doch schon 10 jahre gefahren :zwinker:



    Ruhig mal den Link ausprobiern .................................

  • Danke fürs Update @Huskycrosser

    Bin gespannt ob da noch was offizielles von Bridgestone zurück kommt.

    Weil gerade die Nachricht von Bridgeston eintrudelte

    -------------------

    Zitat


    Diese E-Mail stammt von Bridgestone Europe NV/SA, Eingetragener Firmensitz in Kleine Kloosterstraat 10, 1932 Zaventem, Belgium – RPR (Brussels) 441.192.820


    Sehr geehrte Damen und Herren

    Bitte in Ihre COC Papiere schauen, ob diese Bauart dort eingetragen ist


    Wenn ja , keine Freigabe erforderlich


    Wenn nicht, muss die Bauartänderung vom TÜV etc. eingetragen werden



    Mit freundlichen Grüßen


    Zitat Ende


    Den Namen des Herren setze ich bewußt nicht rein


    Diese Nachricht zeigt das dort scheinbar geschlafen wird ............

    DENN SEIT EINIGER ZEIT IST GENAU DAS NUN NICHT MEHR DER FALL

    und sogar der Tüv Nord ist da up to Date .............

  • Jetzt fehlt mir (und anderen Leuten mit "B" Gummies) also nur noch etwas, was dem Wachtmeister vor die Nase gehalten werden kann?!

  • Das hatte ich " ausdruck und vorlagereif " schon geschrieben .

    Die komplette Verordnung wird noch kommen , momentan ist es ein interna Dokument und es gibt stress wenns vorher publik wird .

    Der Tüv Nord steht zu dem Statement und den Nachfragen dazu ..............

  • Hast du eine Info wann man mit der Verordnung rechnen kann/darf?


    Weil...naja...

    "Aber Herr Wachtmeister, der im Forum hat gesagt, dass dem sein Bekannter beim TÜV gesagt hat..."

  • Hast du eine Info wann man mit der Verordnung rechnen kann/darf?

    Momentan kannst du nur den Wortlaut aus #32 ausdrucken und dich darauf beziehen .

    Die sollen dort explizit nachfragen .

    Ich bekomme wenn das öffentlich ist Nachricht, wann kann ich nicht sagen und melde mich dann .

    Mit Bridgestone hat’s ja auch länger gedauert und dann kam noch eine überalterte Info dazu ..


    Du kannst schreiben

    Laut TÜV Nord vom ( Datum meiner Nachricht ) sind B Reifen .....

    Und den Text in 32 .

    Man muss nur sicher und standhaft bleiben .

    Das sind nur Menschen und die machen bekanntlich auch Fehler ...


    Ich bearbeite gerade einen anderen" Bürokratischen Wahnsinn " eines anderen Themas

    ?

  • Auf der BMT habe ich gestern gesehen, dass auch der Vorderreifen des AX41 eine B Kennzeichnung hat, jedenfalls beim 19" Exponat. Beim 21" ist dies nicht, wie bei meinen MotoZ? :denk:

    Naja, vielleicht gibt es ja bald eine brauchbare Lösung.

  • Man ( also nicht ich ) hat doch hier mehrfach geschrieben

    "
    Wen juckt ne Verordnung die keiner kennt

    Ihr macht euch viel zu viele Gedanken ,

    und wenn ich So was im Gemüse fahre interessiert das doch keinen . "


    Einfach locker bleiben und die Infos nutzen , mehr geht im Moment halt nicht .


    Apropo Infos :

    Dazu fangen ganz aktuell wieder gewisse online Zeitungen an und verbreiten

    ihre aufgeschnappten halbwahrheiten zu Reifenthemen und sorgen so wieder für Verwirung.

    Man merkt so ganz deutlich wer von wem letztendlich ohne sachliche Prüfung der Tatsachen abschreibt .

    Dies ohne jegliche Quellenangabe ....


    BMT

    Hast du dort bei Bridgestone mal nachgefragt was die zum Thema von sich geben ?

  • So, kann nun zum OP Thema auch meinen Senf dazu geben, bzgl. Erfahrungen mit dem AX41 ;) .


    Habe den nun seit etwas über 1000km auf der 1190T drauf und bin damit Saisonbedingt bei Temperaturen -2 bis +18°C gefahren, von Asphalt über Naturstrassen, Kieswege bis Wald-Trails und Wiese/Matsch sowohl trocken wie nass.


    Gleich vorweg der grösste Negativ-Punkt: Nach den 1000km ist von ursprünglich ca 10mm Profil noch etwa 7mm übrig - also bereits 1/3 runter (vom legalen Bereich sogar etwas mehr)! Das lässt nicht auf Langstrecken-Qualitäten hoffen. Sollte vielleicht etwas sanfter ans Gas und auf die Bremse gehen :crazy:.


    Hatte davor den K60 drauf (mit dem Mittelsteg hinten), der mit vorne über 10Tsd km hielt, hinten gegen 6Tsd. Ist natürlich immer abhängig vom Moped, Beladung und Fahrweise.

    Im Vergleich hat der AX41 vorallem abseits der Strasse deutlich mehr Grip und schiebt auch bei Matsch oder nasser Wiese noch, wo der Scout nur noch durchdrehte. Seitenführung ist ok , schlingert halt etwas aber gut kontrollierbar. Vorallem vorne ist der Scout etwa ähnlich - überlege sogar Mischbereigung vorne K60, hinten AX41 (sofern hier in der Schweiz zulässig). Der AX41 reinigt sich top dank dem grossen negativ Profil. Für's Gelände passt mir der Reifen prima!


    Auf der Strasse singt er schon lauter als der Scout. Zwischen 80 und 100kmh heult es deutlich, vorallem im Tunnel :) . Vibration am Lenker ist aber ähnlich wie beim Scout, da gewöhnt man sich dran. Für die groben Stollen hält er aber trotzdem erstaunlich gut auf der (trockenen) Strasse! Natürlich mit gebotenem Feingefühl sind da ordentliche Schräglagen möglich. Auf nassem Asphalt rutscht der Reifen aber doch deutlich früher und unberechenbarer als der Scout. Da ist Vorsicht geboten.


    Mein Fazit: Würde er länger halten, wäre es der ideale 50/50 Reifen für gemässigtes Gelände und zwangsläufige Anfahrt dahin sowie gelegentliche Landstrassen-Touren dazu. Bei Nässe fahr ich eh möglichst selten. Für lange Touren rein auf Asphalt würde ich aber was anderes wählen. Laufleistung von vermutlich unter 4000km ist mir aber zu knapp. Evtl. hält der mit anderem Moped/Fahrer/Fahrweise länger... So schau ich evtl doch mal noch den alten TKC80 oder ein Mitas an...

  • überlege sogar Mischbereigung vorne K60, hinten AX41 (sofern hier in der Schweiz zulässig).

    ja Marken-Mischmasch ist zulässig, kein Problem. Du darfst nur nicht Diagonal und Radial mischen.

    VTS Kap 5 Art 58

    3 Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen) aufweisen.


    Der AX41 hat ein "B" , sprich Bias Belted was der bauart eines Diagonalreifens entspricht ...also kein Problem K60 und AX41 zu mischen:Daumen hoch:

  • ...

    Mein Fazit: Würde er länger halten, wäre es der ideale 50/50 Reifen für gemässigtes Gelände und zwangsläufige Anfahrt dahin sowie gelegentliche Landstrassen-Touren dazu. Bei Nässe fahr ich eh möglichst selten. Für lange Touren rein auf Asphalt würde ich aber was anderes wählen. Laufleistung von vermutlich unter 4000km ist mir aber zu knapp. Evtl. hält der mit anderem Moped/Fahrer/Fahrweise länger... So schau ich evtl doch mal noch den alten TKC80 oder ein Mitas an...

    Der Reifen ist ein klassischer 70/30 Reifen und sollte eben wohl auch so verwendet werden. Und klar, sollte man für reine Asphaltfahrten einen anderen Reifen wählen. Versteht sich eigentlich von selbst. Der Schwerpunkt des AX41 liegt eben im Gelände, wo er eben wohl auch sehr gut funktioniert. :zwinker: