Was ist eure Traumbereifung ???

  • Hallo Leute,

    wenn ich das alles richtig verstanden habe, dürfen wir ab 2020 nur noch die Reifengrößen fahren, die im Schein eingetragen sind.

    Ausnahme sind nur Reifen, die vor 01.01.2020 produziert worden sind, - die können also mit mitgeführter Reifenfreigabe noch runtergerubbelt werden (oder schnell noch in der passenden Größe kaufen.) Alles spätere muss eingetragen werden. Also auf der älteren R1 den 190/55er etc., - weil das einfach besser funktioniert.

    Der TÜV- oder Dekra-Fred fährt also mit seinem Jethelm eine Runde um die Halle und bescheinigt uns für 70 Euro das das so passt ...

    What the Fuck !!! :kacke:

    —-


    ABER:

    Eigentlich dürfen wir dann doch auf unseren SDRs Mischbereifungen fahren, - da es je keine Reífenfreigaben mehr gibt und wir nur auf das Format beschränkt sind,- korrekt soweit?


    Was wäre unter diesen Umständen eure Traumbereifung?


    —-

    Ich denke für mich erst einmal an Michelin PowerRS vorn und Road5 hinten, freue mich aber ganz unglaublich auf eure Vorschläge.

    Danke

    enjoy your ride


    Greetings

    Petersen


    —————-

    Kauft euch eine SDR 1.0 oder 2.0 oder 3.0 bevor es zum spät ist.


    PX80 XT500 XJ650 TRX850 YZFR1 MSX125 SDR1290

  • Grundsätzlich sind Motorradreifen immer paarweise (paarweise bedeutet nicht nur die Marke sondern auch der Typ) zu montieren, natürlich in der Richtigen Größe.

    :peace: Wer später bremst ist länger schnell. :Daumen hoch:

  • Es gibt keine Markenbindung mehr, also kann man da schon mal drauf machen was man will.

    Und soweit ich weiß , kann man vorne und hinten unterschiedliche Reifen fahren ( auch unterschiedliche Marken )

    Dafür gibt es die Größenbindung ( irgend wie müssen sie ja an unser Geld kommen )

    Und Reifenfreigaben vom Hersteller sind jetzt wertlos ( da es ja eh keine Markenbindung mehr gibt und da man keine abweichende Größen fahren darf, ausser sie sind eingetragen )

    Dumm ist das bei alten Mopeten, mein Bobber hat zB für den Hinterreifen eine Größe in den Papieren, die keiner mehr produziert--ich fahre seit 10 Jahren eine andere Größe ( mit Freigabe des Herstellers ) und das darf ich jetzt nicht mehr--also reine Geldmacherei

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Wenn ein Motorrad Fabrikatsbindung hat gilt das auch weiterhin. Hat es keine darf gefahren werden was man möchte Hauptsache die Größe Tragfähigkeit und Speedindex stimmen mit den eingetragenen Werten überein. Was sich ändert ist, dass Freigaben für abweichende Größen nicht mehr ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere gültig sind. Übrigens war das schon immer möglich und wurde auch gemacht bei Umbauten für die es keine Freigaben geben konnte. Ob die neue Regelung Sinnvoll ist sei mal dahingestellt. Andererseits wurde auch früher nicht jede Freigabe vom Profirennfahrer des Reifenherstellers „erfahren“. Das aber nur am Rande

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • meiner Info nach wird die "Reifenbindung" auch hinfällig ;)

    Kannst also alles was großen mäßig passt auch drauf ziehen.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Für EG Tygenehmigte serienmäßige Motorräder und für Reifen ab Herstellung 1/2020 ist die Reifenbindung tatsächlich hinfällig. Aber die allermeisten Motorräder mit EG Genehmigung hatten eh keine Reifenbindung mehr ? Wobei eine solche Reifenbindung, wenn es denn eine gab, schon Sinnvoll und technisch begründet war. Ist halt jetzt nicht mehr. Dafür reicht halt die Freigabe bei geänderter Reifengröße nicht mehr aus. Da wird im Grunde mit den PKW gleich gezogen. Finde ich jetzt nicht so dramatisch.

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Den durfte man mit Freigabe schon letztes Jahr fahren.

    Auch auf der 1290 SD-R 1.0, Baujahr 2014 ?


    Hast Du so eine entsprechende Conti-Freigabe ?

    Bei Conti ist da nichts mehr zu finden, nur die von mir verlinkte Service-Information für alle Baujahre bis 2016.


    Gruß D69

    KTMs: Fuhrpark, siehe mein -> Profil

  • Wenn der Reifen 2020 hergestellt ist, entfällt die Reifenbindung der SDR 1.0.


    Bei Reifen mit Herstellung vor 2020 muss die Freigabe noch mitgeführt werden.

  • Wenn der Reifen 2020 hergestellt ist, entfällt die Reifenbindung der SDR 1.0.


    Bei Reifen mit Herstellung vor 2020 muss die Freigabe noch mitgeführt werden.

    Genau so ist das zu verstehen.

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Wenn ich mir jetzt einen Satz Contis kaufen würde, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit min. einer der beiden Reifen noch vor dem 01.01.2020 hergestellt worden.

    Wäre nicht das erste mal, daß mir ein zwei Jahre alter Reifen als neu verkauft würde.

    In dem Fall wäre die alte Freigabe schon ganz nett zu haben. :zwinker:


    Gruß D69

    KTMs: Fuhrpark, siehe mein -> Profil

  • Es steht da, das bei allen Fahrzeugen mit EU Zulassung die Markenbindung entfällt--egal wann der Reifen hergestellt wurde.

    Das Datum ist nur wichtig bei abweichenden Größen in Verbindung mit ner Freigabe des Herstellers.

    Also kann man abweichende Größen in Verbindung mit ner Freigabe vor Herstellungsdatum 2020 fahren.

    Ab Herstellung 2020 muß man sie eintragen lassen und ab dem Jahre 2025 muß man auch Reifen dir vor 2020 hergestellt wurden eintragen lassen--puh, hab für den Bobber noch einen Satz 2019er--also hab ich bis 2025 Ruhe.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Es steht da, das bei allen Fahrzeugen mit EU Zulassung die Markenbindung entfällt--egal wann der Reifen hergestellt wurde.

    Nein, es steht explizit drin, dass die neue Verfahrensweise nur Reifen mit Herstellungsdatum ab 2020 betrifft.


    Einfach mal bin zum Schluss lesen und verstehen.