Reifenbindung – "Ja!" "Nein!" – Ja, was denn jetzt…

  • meine TÜVerin und mein reifenhändler : freigabe brauch man nicht mehr,wichtig ist das die größen und der geschwinigkeitsindex in den papiern übereinstimmen.mir wurde gesagt ich kann hinten ein sport reifen und vorne stollen fahren ist latte.das seid 2020

    es wird noch böse enden :grins:

  • War auch vorher schon Latte. Nur seid 2020 sind die Freigaben von Herstellern für vom Schein abweichenden Dimensionen dem Tüv eben auch latte...

  • Bin gerade vom TÜV mit erheblichen Mängeln nach Hause geschickt worden....

    "D5.2.3 Reifen -Kennzeichnung 1. Achse Hersteller/ Fabrikatsbindung nicht eingehalten EM"

    Es handelt sich um eine 350er EXC BJ2015 mit Markenbindung. Ich habe statt dem Metzeler SIXdays extreme einen gleichartigen strassenzugelassenen Mitas C19 Reifen in der richtigen Größe montiert.


    Angeblich wird die neue (2019) nationale Richtlinie des Bundesverkehrministeriums,


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html


    die die Markenbindung nach meinem Verständnis aufhebt, nach Aussage eines Fachreferenten des TÜV überschrieben von einer alten EU Verordnung.


    Zitat TüV:"


    Bei Motorradtypgenehmigungen sind die noch immer möglich. Mit Erscheinen der EU-Verordnung 168/2013 und der Vorordnung 3/2014 dürfen die Motorradhersteller nach wie vor Reifenbindungen festlegen. Das ist dort in Anhang XV, Ziff. 2 so beschrieben: „Der Fahrzeughersteller darf die Verwendungsart von Original- und Ersatzreifen, die am Fahrzeug montiert werden können, beschränken. In diesem Fall sind die Verwendungsarten von Reifen, die am Fahrzeug montiert werden können, eindeutig im Fahrzeughandbuch anzugeben.“



    Das Verkehrsblatt ist eine nationale Regelung, die EU-Verordnungen übersteuern das.



    Wer kann da rechtssicher helfen?

    Ich fühle mich verschaukelt und habe keine Lust sinnlos meinen (neuen) Reifen gegen einen gleichartigen mit einer anderen Beschriftung zu tauschen.



    Viele Grüße und schönes WE