Ist hier jemand ganz besonders feinsinnig?
Ich sprach nicht von Sachbeschädigung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne des Zivilrechts. Von Delikt und von Vorsatz sprach ich gar nicht, sondern du. Im Zivilrecht gibt es ganz simpel eine Schadenersatzpflicht, wenn man fremdes Eigentum beschädigt. Glaubst du nicht? Ist aber so! Auf den Paragraphen verzichte ich hier, du wirst ihn schon finden...
juristisch bist du echt fit. Es gibt keine „Sachbeschädigung“ im Zivilrecht. Wenn du was anderes meinst, dann schreib es so. Ende und aus.
Gruß