Pendeln bei hoher Geschwindigkeit nach Abtransport ADAC

  • Naja der ADAC ist hier im Rahmen der Mobilitätsgarantie von KTM tätig geworden und wurde von KTM beauftragt. Insofern ist KTM hier der richtige Anspruchsgegner für mich. KTM und der ADAC können das dann im Innenverhältnis regeln wie es ihnen beliebt...

    Das die beiden das untersich regeln, könnte man ggf. so sehen.


    Nicht aber, daß es ein Garantiefall ist. Das ist ein Schadenfall. Ich sehe es so, daß der ADAC durch falsches Verzurren den KFZ beschädigt hat. Daraus hast du einen Schadenersatzanspruch, jedoch keinen Garantieanspruch.


    Insofern ist deine Rechtauffassung mitnichten "solide".

  • Das ist leider so nicht ganz korrekt.

    Da der Auftrag wohl über die KTM-Mobi-Garantie lief,hat der Havarist keinen Schadensersatzanspruch gegen den Abschleppdienst,da hier kein Vertragsverhältnis vorliegt.Auftraggeber ist die Mobigarantie und nur die kann gegenüber dem Abschleppdienst Ansprüche anmelden.

    Der Havarist kann sich nur an die Mobigarantie halten und muss seine Ansprüche gegenüber Dieser geltend machen.


    Gruß


    Martini

    "Nicht alles was zwei Backen hat,ist ein Gesicht." :arsch:

  • Das war jetzt die Theorie - in dieser jetzt müsste er ggü. der Mobilitätsgarantie noch beweisen, dass das Pendeln vom abschleppen kommt und nicht ein vorhandener Mangel ist, der nur dadurch zum Vorschein kam oder bereits vorher vorhanden war. Besonders da dieses Problem ja nicht unbekannt ist.

    Somit ist für ihn der einfachste und schnellste Weg das Teil zum Händler zu bringen und einen Garantieantrag wegen dem Pendeln zu stellen. Das Motorrad wurde scheinbar standardmäßig abtransportiert, und auch das gehört zum normalen Gebrauch - sollte es anders sein, wird die Werkstatt das im Zuge der Reparatur feststellen. Dann ist der Zeitpunkt sich an den Mobilitätsgarantiegeber zu wenden.


    Ich möchte noch anmerken, dass es sich immer sehr einfach moralisieren lässt wenn man nicht selbst betroffen ist.

  • Ich finde auch: das Moped pendelt, es ist innerhalb der Garantiezeit- also soll sich der Dealer darum kümmern. Der Rest ist nicht Sache des Kunden.

    DerGerry

  • Das war jetzt die Theorie - in dieser jetzt müsste er ggü. der Mobilitätsgarantie noch beweisen, dass das Pendeln vom abschleppen kommt und nicht ein vorhandener Mangel ist, der nur dadurch zum Vorschein kam oder bereits vorher vorhanden war. Besonders da dieses Problem ja nicht unbekannt ist.

    Somit ist für ihn der einfachste und schnellste Weg das Teil zum Händler zu bringen und einen Garantieantrag wegen dem Pendeln zu stellen...

    Ich möchte noch anmerken, dass es sich immer sehr einfach moralisieren lässt wenn man nicht selbst betroffen ist.

    Das mit dem "nicht vorhandenen Mangel" hast du sicher anders gemeint. :Kürbis:


    Die Garantie tritt ein, wenn das Bike beim Kauf einen Mangel hat bzw. wenn ein solcher Mangel innerhalb der Garantiezeit zu Tage tritt.


    Wenn ein Hansel das Bike durch falsches Verzurren beschädigt, so ist das kein Garantiefall, sondern eine Sachbeschädigung. Dafür haftet der Verursacher. Ganz anderer Sachverhalt, ganz anderer Anspruchsgegner.


    Der ADAC hat mir bei einer ähnlichen Aktion mal den Seitenständer angeknackst. Dafür haftet der ADAC. Hab ich gemeldet und Abwicklung war auch gar kein Problem.


    Ich möchte nur aufzeigen, was richtig ist. Es geht nicht um den einfachsten Weg. Es ist ja nur ein Zufall, dass a) Pendeln auch ein Garantiefall ist und b) KTM den ADAC beauftragt hat. Es geht auch nicht ums Moralisieren.


    Du kannst dem Händler auch einfach schildern, was du uns hier erzählst. Dann kann ER daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

  • Ich habs schon so gemeint wie geschrieben (..nicht ein vorhandener Mangel..).


    Das der Verursacher für den Schaden aufkommen muss ist auch vollkommen richtig. Nur leider ist die vermeintliche Ursache, gerade im Kfz-Bereich, manchmal gar nicht die Ursache - z. B. nach dem Kundendienst geht kurz darauf etwas nicht mehr, hatte aber letztendlich nichts mit dem Kundendienst zu tun (war glaub ich kürzlich Thema in irgend einem Thread hier).


    Das ganze ist ja eigentlich unproblematisch, wenn der Erste an den man sich wendet das Problem beseitigt. Ärgerlich wirds erst wenn einer dem anderen die Schuld zuschiebt.


    Aber jetzt zum eigentlichen Problem des Threaderstellers. Ich persönlich würde erst mal die Gabel "entspannen". Wie das geht wurde hier ja schon mehrfach geschrieben. Danach ist das Problem wahrscheinlich behoben. Das wäre für mich der geringste Aufwand und kostet am wenigsten Zeit.

  • Zitat

    s. Ich persönlich würde erst mal die Gabel "entspannen". Wie das geht wurde hier ja schon mehrfach geschrieben.

    und LKL prüfen, ist eh ein Schwachpunkt, unabhängig vom Abschlepper.

    Großen Aufriss kann man eh nicht machen, wenn die Fuhre nicht fotografiert wurde.

    beware of the mantis

  • Danke & eben.


    Wollte ja aber garnicht in die Jura-Ecke abdriften, sondern bloß klarstellen, dass ich mich in der Angelegenheit richtigerweise an "KTM" halte (und zwar entweder den Garantie-Geber oder den Mobilitäts-Garantie-Geber). Ob es dann im Ergebnis ein Garantiefall (Mangel bestand bereits / war angelegt) oder ein SE-Anspruch ist (Beschädigung durch Transport), ist mir natürlich aktuell völlig egal. Man könnte nur angesichts der Art und Weise des Verzurrens und der zeitlichen Koinzidenz von Transport und erstem Pendeln auf die Idee kommen, dass der Transport für das Problem (mit-)verantwortlich ist. Ich hoffe natürlich sehr, dass es "nur" eine verschränkte Gabel oder ein anderer auffindbarer (!) und behebbarer Mangel ist und nicht auch das LKL oder andere Bauteile etwas abbekommen haben.


    Von einer "Sachbeschädigung" ( @baui123) ist hier natürlich weit und breit rein gar nichts zu sehen (Erklärung spare ich mir an dieser Stelle erneut - ist ja wie gesagt kein Jura-Forum).


    Was mich jetzt zu einem "ängstlich-ignoranten Doppellinkshänder mit zehn Daumen" macht ( Kondos), erschließt sich mir auch noch nicht so ganz. Ich habe erst kürzlich eine Handy-Halterung erfolgreich montiert. Und auch die Sitzbank habe ich nach einigem werkeln schon einmal ab- und auch wieder dran bekommen!

    Und mal im Ernst: Freu dich doch einfach über deine mir so unglaublich überlegenen Fähigkeiten, die du in Sachen "an der Gabel schrauben" an den Tag legst anstatt hier den Dicken zu markieren. Von deiner wirklich lustigen, extrem geistreichen und gleichzeitig auch etwas beleidigend-provozierenden Formulierung (diese Kombination an Fähigkeiten!) war ich gleich derart angestachelt, dass ich mir direkt eine ausführliche Betriebsanleitung samt Bildern über die korrekte Verwendung des Kreuzschlitzschraubendrehers heruntergeladen habe und seitdem sogar über erste eigene Feldversuche nachdenke.


    Das war jetzt die Theorie - in dieser jetzt müsste er ggü. der Mobilitätsgarantie noch beweisen, dass das Pendeln vom abschleppen kommt und nicht ein vorhandener Mangel ist, der nur dadurch zum Vorschein kam oder bereits vorher vorhanden war. Besonders da dieses Problem ja nicht unbekannt ist.

    Somit ist für ihn der einfachste und schnellste Weg das Teil zum Händler zu bringen und einen Garantieantrag wegen dem Pendeln zu stellen. Das Motorrad wurde scheinbar standardmäßig abtransportiert, und auch das gehört zum normalen Gebrauch - sollte es anders sein, wird die Werkstatt das im Zuge der Reparatur feststellen. Dann ist der Zeitpunkt sich an den Mobilitätsgarantiegeber zu wenden.


    Ich möchte noch anmerken, dass es sich immer sehr einfach moralisieren lässt wenn man nicht selbst betroffen ist.

    Genau so mache ich das natürlich. Und danke auch für die moralische Unterstützung!! Ist schließlich wirklich extrem ärgerlich und noch dazu saudumm von mir, nicht auf mein ungutes Gefühl beim Abtransport zu hören, sondern völlig treudoof auf den Mann in Abschlepp-Uniform zu hören. Im Nachhinein war mir natürlich sofort klar, dass das eine dumme Idee war... :/


    VG!
    JP

  • @jp

    Ist jetzt für dich ärgerlich , aber beim nächsten mal weißt du es besser ..

    Es gibt Richtlinien wie Maschinen und Fahrzeuge zu sichern sind .

    In der Regel sind Abschlepper Subunternehmer für den ADAC und " Grobmotoriker “ die einfach machen ohne nachzudenken .

    Das reicht vom niederzurren bis die Heizgriffe defekt sind und der Lenker krumm ist

    bis zum Rangieren und den dann in den Tank rammen .

    Dies bei einer BMW Jubiläumsedition die bis dahin Jungfräulich war ....

    Der Ärger danach war mächtig und hat den Adac länger beschäftigt .

    Ich hoffe das es bei dir nur die verspannte Gabel ist und nicht die Felge, aber lass das die Werkstatt machen und probiere nicht selbst herum .

    Nachher heißt es nur du hast nicht sachgerecht daran herumgebastelt ...

    Wer eine Maschine über die Felgen verspannt , sollte normalerweise nicht nur etwas auf die Finger bekommen .

  • @baui123

    Was du bezüglich Sachbeschädigung schreibst, ist Unfug. Genanntes Delikt bedingt Vorsatz.
    Hier liegt ein rein zivilrechtlich relevantes und kein strafrechtliches Handeln vor.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Janis1290 ()

  • Genau so mache ich das natürlich. Und danke auch für die moralische Unterstützung!! Ist schließlich wirklich extrem ärgerlich und noch dazu saudumm von mir, nicht auf mein ungutes Gefühl beim Abtransport zu hören, sondern völlig treudoof auf den Mann in Abschlepp-Uniform zu hören. Im Nachhinein war mir natürlich sofort klar, dass das eine dumme Idee war... :/

    Auch nach nehrmaligem durchlesen meines Posts verstehe ich zwar nicht warum du mir gegenüber so einen sarkastischen Unterton anschlägst, aber wenn du meinst ??‍♂️.

  • Zitat von @Huskycrosser

    In der Regel sind Abschlepper Subunternehmer für den ADAC und " Grobmotoriker “ die einfach machen ohne nachzudenken .

    Und zack mal wieder ne ganze Berufsgruppe diffamiert, :Daumen hoch:ohne Ahnung von der Materie.:denk:

    Wie viele kennst du den,von den Tausenden in D ,die in dem Bereich arbeiten?

    Wie in jedem Beruf gibts sehr gute:knie nieder:,gute :applaus:u.weniger gute:motzki:,doch der größte Teil versteht sein Handwerk. So gut wie kein Unternehmer gibt Leuten Arbeitsgerät in die Hand das meist jenseits 100000 Euro kostet ,damit sie damit permanent Bruch produzieren.

    Das ist genauso, wie wenn ich behaupte ,alle User mit vorne einem H im Nickname,sind Arschlöscher:Daumen runter:.Is auch Fake News.

    Und ich hoffe der nächste "Grobmotoriker"lässt Dich dann einfach Nachts um 3 bei Regen und 5° mit deiner Karre einfach da ,wo du bist.:tröst:

    Wichtig ist natürlich auch nicht jedem der da als Hilfsdienst kommt blind zu vertrauen, das eigene Hirn einschalten und schauen was der Typ da mit meinem Moped macht ist auch weiterhin erlaubt.

    Und nur nochmal am Rande ,ein Schaden beim abschleppen ist ein Transportschaden,keine Sachbeschädigung,Haftplichtschaden o.ä.

    Dafür gelten eigene rechtliche Regelungen,auch Versicherungstechnisch.

    Der Unternehmer besitzt i.R. eine sogenannte "Hakenlastversichrung", die für solche Schäden aufkommt.


    Gruß


    Martini

    "Nicht alles was zwei Backen hat,ist ein Gesicht." :arsch:

    Einmal editiert, zuletzt von Martini950SE ()

  • @baui123

    Was du bezüglich Sachbeschädigung schreibst, ist Unfug. Genanntes Delikt bedingt Vorsatz.
    Hier liegt ein rein zivilrechtlich relevantes und kein strafrechtliches Handeln vor.


    Gruß

    Ist hier jemand ganz besonders feinsinnig?

    Ich sprach nicht von Sachbeschädigung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne des Zivilrechts. Von Delikt und von Vorsatz sprach ich gar nicht, sondern du. Im Zivilrecht gibt es ganz simpel eine Schadenersatzpflicht, wenn man fremdes Eigentum beschädigt. Glaubst du nicht? Ist aber so! Auf den Paragraphen verzichte ich hier, du wirst ihn schon finden...:lol:

    Einmal editiert, zuletzt von baui123 ()

  • H A L L O !!!!!

    Sagt mal geht's noch?

    Der hat mein Schäuffelchen geklaut, .....


    Für manch einen wird es Zeit, dass er mal wieder auf den Bock kommt... also ehrlich.
    Denke das Thema ist gelöst, mit dem Tipp, die Gabel mal zu entspannen, oder?

    Grüssle, der Richy

  • Auch nach nehrmaligem durchlesen meines Posts verstehe ich zwar nicht warum du mir gegenüber so einen sarkastischen Unterton anschlägst, aber wenn du meinst ??‍♂️.

    Der letzte Absatz meines Posts inkl. Dank an dich war ernst gemeint.

  • Dann sorry. Wird Zeit dass ich wieder raus komm, ich fang schon an zwischen den Zeilen zu lesen.

  • Kinners es ist doch Ostern

    Eierlikör entspannt ?