--Rückruf-- Kupplungsnehmerzylinder (KNZ) 2016-2020

  • Hoffe dass die nicht meckern weil ich jetzt 1 1/2 Monate über das Jahr drüber bin für die Inspektion...


    aber bin ja noch nicht über die 10 tsd gefahren ?

    Ich denke in diesen Corona Zeiten, dürfte das nicht so streng genommen werden. Falls doch, würde ich es juristisch prüfen lassen, ich kann mir schwer vorstellen, das sowas bei höherer Gewalt juristisch haltbar ist...

  • Bei der Menge an bekannten Fällen müsste man das KBA drauf aufmerksam machen. Es ist ja wirklich nicht ohne. Aber es ist halt billiger für KTM vll. 25% der KNZ einfach zu tauschen, als einen allgemeinen Rückruf raus zu hauen:Daumen runter:

  • Bei der Menge an bekannten Fällen müsste man das KBA drauf aufmerksam machen. Es ist ja wirklich nicht ohne. Aber es ist halt billiger für KTM vll. 25% der KNZ einfach zu tauschen, als einen allgemeinen Rückruf raus zu hauen:Daumen runter:

    Wenn Du einen Serienfehler dem KBA meldest, musst Du einige "interpretationsfähige" Sachverhalte nachweisen (unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr für den Fahrer und die "Menschheit"). Das kann ein langer schwieriger Prozess sein. Behörden stehen da nicht reflexhaftig auf Verdacht hinter dem Konsumenten.


    Cheers

    Einmal editiert, zuletzt von Wurstair () aus folgendem Grund: Korrektur: anwendbare->abwendbare

  • Wenn Du einen Serienfehler dem KBA meldest, musst Du einige "interpretationsfähige" Sachverhalte nachweisen (unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr für den Fahrer und die "Menschheit"). Das kann ein langer schwieriger Prozess sein. Behörden stehen da nicht reflexhaftig auf Verdacht hinter dem Konsumenten.


    Cheers

    Der Melder muss gar nichts nachweisen. Er macht nur darauf aufmerksam. Und eine Kupplung die plötzlich nicht mehr trennt ist auch eine unmittelbare Gefahr für Fahrer und z.b. Sozia. Ausserdem ist es ja beileibe kein Einzelfall...

  • Der Melder muss gar nichts nachweisen. Er macht nur darauf aufmerksam. Und eine Kupplung die plötzlich nicht mehr trennt ist auch eine unmittelbare Gefahr für Fahrer und z.b. Sozia. Ausserdem ist es ja beileibe kein Einzelfall...

    Hallo FranzAM,


    vielleicht habe ich mich für dich missverständlich ausgedrückt. Natürlich hat der Melder zumindest im Rechtsraum des KBA keine Nachweispflicht im formaljuristischem prozessualem Sinne.


    Du kannst Dich gerne in das Thema einlesen:


    https://www.kba.de/DE/Marktueb…n/mangel_melden_node.html


    Du hast als Melder doch einige Informationen beizutragen (und das meinte ich mit nachweisen, du nennst es aufmerksam machen), die deinen Fall der aus deiner Perspektive wie ein "Serienfehler" im Sinne des ProdSG aussehen mag, qualifizieren.


    Sei dir gewahr, dass Behörden und Sachverständige nicht zwangsläufig zum selben Schluss kommen, was die Gefährdung und die Gefährdungsabwehr des Mangels sowie die Beurteilung über die Häufigkeit, deren Ursache und damit die Beurteilung als Serienfehler betrifft.


    Lassen wir mal die formalen Schritte weg und nehmen eine andere Perspektive ein, wenn Du folgen magst.


    Korrigiere mich bitte, wenn ich dich falsch interpretiere. Ich nehme an, dass Du erbost zumindest angefressen bist, dass ein Mangel am bspw. KNZ aus deiner Perspektive immer mal auftritt und Du möchtest, dass KTM eine Lösung erarbeitet oder umsetzt, die Dich oder andere von zukünftigen Mängeln befreit.


    Das der Mangel, sollte er auftreten, eine mögliche Gefahr darstellt, ist zwar probleminhärent aber nicht alleinige Handlungsmotivation. Das ist nachvollziehbar und legitim.


    Sollte nun KTM als Hersteller, das Problem nicht nur erkennen, sondern auch in dem Sinne ernst nehmen, dass es eine Untersuchung über Ursache des Mangels und die Entwicklung einer Abstellmaßnahme startet, ist trotz allem ungewiss, ob und wann eine wirksame Maßnahme verfügbar ist.


    Bis dahin musst Du für dich entscheiden, ob und wie du dein Motorrad weiterbetreiben möchtest. Sei dir aber auch bewußt, dass es schwer sein wird Schadensersatz zu erklagen, wenn Du als Melder dein Bike weiterbetreibst, einen Schaden erleidest und Gewahr über den potentiellen Schaden warst.


    Auch das ProdSG hat seine Grenzen.


    Cheers

  • -KTM könnte auch z.B. bei den Serviceterminen nachbessern ohne einen extra Rückruf zu machen. Geht ja bei anderen Herstellern genauso. Mir drängt sich nur der Verdacht auf, dass es speziell bei KTM keine großen Ansätze zu Problemlösungen gibt


    -Es gab in der Autoindustrie schon Rückrufe wegen weniger sicherheitsrelevanten Dingen.


    -Wenn ich Deinen Ausführungen folge, hieße das ja, dass nur Unwissende oder sich dumm stellende die Chance auf Schadensersatz hätten....


    -und ich weiß durchaus dass Gesetze nicht unbedingt was mit Rechtsempfinden und Moral zu tun haben...


    LG

  • 1. Ich denke KTM würde bei Verfügbarkeit einer Abstelllösung im Rahmen der Services sofort nachbessern. Wo liegt der Sinn auf eigene Kosten (Garantie) bewußt einen erneuten Garantiefall zu provozieren?


    2. Ja, das gab es und wird es sicher zukünftig vermehrt geben. Wir müssen nur stark differenzieren zwischen behördlich angeordneten Rückrufen, behördlich angeordneten und überwachten Rückrufen, freiwilligen Rückrufen und Verbesserungen die im Rahmen von Servicearbeiten umgesetzt werden. Wo Du nun das Thema KNZ verorten würdest, ist sicher auch subjektiv.


    3. Nicht jede Logik lässt sicher fehlerfrei umdrehen.

    Folgender Fall: Du weißt, dass dein Fahrzeug eine Gefahr darstellt (Kupplungsfunktion versagt plötzlich). Du weißt, dass weil KTM hier einen angeordneten (evtl. überwachten) Rückruf am Laufen hat, weil du als Halter vom Hersteller darüber mit der Aufforderung des "Nichtweiterbetreibens" deines Bikes informiert worden bist. Du ignorierst diese Aufforderung und in der Folge hast Du einen Schaden für dich, dein Bike und Dritte. Woraus leitest Du hier zunächste das Bestehen eines Schadensersatzanspruches ab?


    4. Moral und Empfinden sind "irrationalbehaftete" Emotionen. Das passt schwer eindeutig in den Guss eines sachlich objektiven Gesetzes.


    Cheers

  • Das Unverständliche dabei ist ja, dass die KNZ seit über 10 Jahren regelmäßig undicht werden.:Daumen runter:

    AAAAlso meine freundin hat sich gestern eine KTM SMCR 2020 gekauft.


    Als ich den Werkstatt Techniker für KTM auf diese Problematik angesprochen habe hat er ganz offen und ehrlich gesagt jo es gibt da Probleme und jo wir wissen dass. Ich war zwar etwas schockiert allerdings hat er mir auch gleich gesagt dass sie eine Hauseigene Nachrüstlösung haben die zu 100% auf langfristig ausgelegt ist. Er hat gesagt mit allen KTMS die sie umrüsten (auf Kulanz über Garantie zumindest bei neukauf) rüsten sie diese knz für mich bzw. uns kostenfrei um, auf einen qualitativ höherwertigen kolben mit anderer nut wodurch dass gummi keine beschädigung nehmen kann und der knz nicht mehr undicht wird.


    bei fragen----> PN

  • habe ich nicht hier gelernt, dass durch den defekten KNZ die Bremsflüssigkeit ins Motoröl läuft...?

    Bei einem etwa 1 Jahr alten Moped? Und dann weigert sich der Händler ernsthaft, das Öl zu tauschen, obwohl du ihm fast 10.000€ für dem Konstruktionsfehler auf den Tisch gelegt hast?

    Schon unglaublich, dass sich die Händler so einen "Service" erlauben können ... :respekt:

    Manchmal frage ich mich, ob ich mehr hier im Forum hätte lesen sollen, bevor ich mich für das Moped entschieden habe...:denk:

  • 690 SMC R (2019)

    km 2900: Kupplungsnehmerzylinder defekt.


    Dichtung verabschiedet sich (eingerissen und ausgefranst). Nehmerzylinderkolben auf Garantie getauscht. Ist zum Glück in der Garage beim Losfahren passiert (Der Moment in dem man trotz gezogener Kupplung einfach anfährt und sich erstmal fragt welcher Film hier gerade läuft :sensationell:). Motorölwechsel wollte die Werkstatt trotz Nachfrage nicht auf Garantie/Kulanz machen (scheint von KTM nicht so vorgeschrieben), so dass ich es dann lieber umgehend selbst gemacht hab.

    Vielleicht sollte mal ein Foren Member aus Austria ein Hinweis an den östereichischen Verbraucherschutz bzw. dem östereichischen Pendant zum deutschen Kraftfahrt Bundesamt KBA machen.


    Ausfall der Kupplung bei eingelegtem Gang bzw bei der Fahrt ist erheblich Sicherheitsrelevant.


    Das KTM hier keinen weltweiten Rückruf bzw. Händleraktion durch führt ist, gelinde gesagt mehr als fragwürdig.


    Die Gesundheit der Nutzer ihrer Fahrzeuge sollte bei jedem verantwortungsvollen Fahrzeughersteller vor Kosten/Profit an erster Stelle stehen.

  • Ist doch seit Jahren so das der KNZ den KTM verbaut der letzte Dreck ist, besser gleich selber auf sigutech etc umrüsten, dann gibt's keinen Ärger.

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • Ich finde das, was momentan gerade bei den KNZ welche mit Bremsflüssigkeit gefüllt sind, abgeht, auch schon sehr grenzwertig von KTM, dass sie da keinen Rückruf machen.


    Stell dir vor du bretterst Vollgas auf eine 180° Kehre zu, willst die Kupplung ziehen um runterschalten und nichts passiert...


    Was machst du in den 3 Sekunden die dir bis zum Aufschlag noch bleiben?

  • Was machst du in den 3 Sekunden die dir bis zum Aufschlag noch bleiben?

    Dich über den vollkommen unjapanischen Charakter freuen.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung! :crazy:

    Yamaha MT-07 2014 | BMW S1000XR 2016 | KTM 390 Duke 2015 | Husqvarna 701 Supermoto 2017 | Yamaha MT-07 2014 | KTM 990 SuperDuke 2008

  • Ja stimmt, dann stirbt man zumindest mit einem Lächeln im Gesicht :grins: