Reflektor für Kennzeichen nötig?

  • Hey, ich habe mir eine KTM 690 SMC-R Baujahr 2016 gekauft und zudem ist unterhalb ein roter Reflektor (ca. so: https://www.abart-performance.…fo_images/ESTR-0824-3.png).


    Nun würde ich gerne wissen ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dieser Reflektor notwendig ist, oder ist dieser überflüssig?


    (Btw. bitte nur antworten, was laut Gesetz erlaubt ist. Ich weiß jeder macht unter der hand was er will)


    Vielen Dank :Daumen hoch:

  • Siciliano

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Siciliano

    Hat den Titel des Themas von „KTM 690 SMC-R 2016 Reflektor für Kennzeichen nötig?“ zu „Reflektor für Kennzeichen nötig?“ geändert.
  • Kann man ganz einfach googeln...

    Zitat

    § 53 StvZO (fehlender Rückstrahler)

    Bußgeld: nach 222.5 BKatV mindestens 15 Euro

    Ride hard or stay home :driften:

  • tach ock

    Katzenauge muß Hinten dran sein , wenn du es im Rückstrahler hast (gibt das auch ) dann brauchst keins unter dem Nummerschild haben

    gruß schmuddel

    Wer meint er hat alles unter Kontrolle der Fährt nicht schnell genug

  • tach ock

    Katzenauge muß Hinten dran sein , wenn du es im Rückstrahler hast (gibt das auch ) dann brauchst keins unter dem Nummerschild haben

    gruß schmuddel

    die 16'er SMC-R hat das nicht im Rückstrahler mit drin oder?

  • tach ock

    Das kann ich dir leider nicht Sagen . Abens mit einer Taschenlampe mal anleuchten.

    gruß schmuddel

    Wer meint er hat alles unter Kontrolle der Fährt nicht schnell genug