Auspuffklappenfunktion SDR 2018 Euro 4

  • Hallo zusammen,


    heute hatte ich das Erste mal Kontakt mit den Ordnungshütern, sprich: Allgemeine Verkehrkontrolle. Da meine SD weitgehend im Original Zustand ist hatte ich keine Sorgen...bis der Polizist meint das meine Abgasklappe nicht schließen würde und mir eine Mängelkarte verpasst hat. Leider habe ich trotz intensiver Suche keine offiziellen Informationen dazu gefunden ob die Klappe im Leerlauf zu oder offen sein muss. Beim Einschalten der Zündung hört man den Klappenstellmotor und die klappe bewegt sich ca. 45° in Richtung geschlossen, geht dann wieder komplett auf. Soweit ich das nachgelesen habe wird die Klappe nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsfenster geschlossen, damit das Fahrgeräusch nicht über die 79dB kommt. Hat jemand vielleicht noch weitere Dokumentation dazu?

  • Bei halber Nenndrehzahl schließt die Klappe um die entsprechende Geräuschreduzierung im Stand bei einer Messung zu erreichen. Aber nur wenn recht langsam gasgegeben wird. Bei schnellen Gasstößen bleibt die Klappe offen.

    Im Fahrbetrieb schließt die Klappe im 3. Gang zwischen 40 und 65 km/h... (meine Erfahrung - bitte nicht drauf festnageln)

    In allen anderen Situationen ist die Klappe offen.

    Gegen die Mängelkarte würde ich Einspruch einlegen.

    Gruß

    Norbert


  • Und was musst jetzt tun?

    Hast Strafe bekommen?

    Wenn ja, Einspruch einlegen!

    Wenn nein, zum Händler fahren.

    Er soll kurz bestätigen das dein bike io ist und mit dem Schreiben und der Mängelkarte ab auf die Polizei Station und vorzeigen.

    Dann sollte das schnell und kostenlos erledigt sein.

    Zumindest ging es früher so in D.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Hallo zusammen,


    heute hatte ich das Erste mal Kontakt mit den Ordnungshütern, sprich: Allgemeine Verkehrkontrolle. Da meine SD weitgehend im Original Zustand ist hatte ich keine Sorgen...bis der Polizist meint das meine Abgasklappe nicht schließen würde und mir eine Mängelkarte verpasst hat. Leider habe ich trotz intensiver Suche keine offiziellen Informationen dazu gefunden ob die Klappe im Leerlauf zu oder offen sein muss. Beim Einschalten der Zündung hört man den Klappenstellmotor und die klappe bewegt sich ca. 45° in Richtung geschlossen, geht dann wieder komplett auf. Soweit ich das nachgelesen habe wird die Klappe nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsfenster geschlossen, damit das Fahrgeräusch nicht über die 79dB kommt. Hat jemand vielleicht noch weitere Dokumentation dazu?

    Hähä ... genau wie bei mir. Du warst aber nicht in der Nähe von Mammolsheim unterwegs? Dann warst Du mein Vorgänger in der Kontrolle.


    Schau mal hier Achtung Defektgefahr Auspuffklappe! GT #122 :winke:

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Ich gehe davon aus, dass er, wie ich zu HM Motorrad fahren und die Karte abstempeln lassen muss.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Und dann einwerfen?

    Das wäre zwar immer noch unnötig, aber noch im Rahmen.

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  • Selten so einen Unsinn gehört! Dieser dümmliche Beamte sollte mal zuvor auf eine entsprechende Ausbildung gehen und nicht frei Schnauze so einen Quatsch behaupten. :rolleyes: Ich würde geradewegs zu dieser Dienststelle gehen und mich bei dessen Vorgesetzten beschweren! Wie kann dieser ohne Fachwissen eine Mängelanzeige erstellen. Da würde ich ja sofort Einspruch machen ... oder gleich zum Anwalt für ein böses Schreiben! :zorn:


    Im Neutral-Gang wird ab 4500 U/min bis 7500 U/min im Bereich 0% bis 5,6% Drosselklappe die Auspuffklappe angesteuert, ansonsten steht die immer offen.

    Ähnlich im Gang 3 und 4 ... also im Messbereich der Homologation. Ansonsten steht die Klappe offen! :ja:


    Wer es nicht glauben mag ... anbei ein Screenshot aus dem 616er Map KM616EU18I0802 (SDR 1290 2.0). :zwinker:

  • Ich lasse das abstempeln und fahre dann mal nach Usingen zur Polizei.

    Dann mache ich sie darauf aufmerksam.

    Fehler machen alle mal. Aber das muss korrigiert werden.

    Ist ja nix passiert.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Und dann einwerfen?

    Das wäre zwar immer noch unnötig, aber noch im Rahmen.

    Auch wenn ich im Recht bin. Dadurch löst sich die Aufforderung zum Prüfen lassen ja nicht in Luft auf.

    Einwerfen oder besser hinfahren und klären.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Na zum Händler fahren und so wäre ja noch vom Aufwand her im Rahmen.

    Aber da ja alles im technischen Rahmen richtig funktioniert ist es an sich unnötig, aber halt angeordnet.

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  • Danke für die Antwort, versuche vom Händler eine Bestätigung dieser Funktionsweise zu bekommen und schicke dann beides zur Behörde. Ich war auf dem nach Hause weg von Königstein in Richtung Schmitten. Meiner Meinung nach war der Beamte etwas übereifrig :-D

  • Das gibt doch nur unnötig Ärger und Aufwand. Auch wenn ich im Recht bin.

    Warum sollte man sich wochenlang mit so etwas herumärgern?

    Nur weil die Polizei einen Fehler gemacht hat?

    Aufklären müsste ich es doch sowieso.

    Der einzige zusätzliche Aufwand ist die offizielle Bescheinigung des Händlers, dass das System ok ist. Damit kann ich „das Missverständnis“ aufklären und erreichen, dass so etwas im Zukunft nicht passiert.


    Ist jetzt keine Anarchie aber in meinen Augen eine sinnvollere Vorgehensweise.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Mich ärgert nur das der Begriff "Stilllegung" gefallen war...mir kam es so vor als ob absichtlich in den Krümeln gesucht wurde um den Feldberg Motorrad frei zu bekommen.

  • Das war sicher nur zum Angst machen.

    Was natürlich total daneben ist.


    Und sollte Stilllegung wirklich passieren und zb der tüv keinen Mangel findet kannst richtig Regress fordern und der wo unrechtmäßig stillgelegt hat hat große Probleme. Deshalb ist das normal nur eine leere Drohung.

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  • Mich ärgert nur das der Begriff "Stilllegung" gefallen war...mir kam es so vor als ob absichtlich in den Krümeln gesucht wurde um den Feldberg Motorrad frei zu bekommen.

    Dieses Wort ist in meinem Fall nicht gefallen. Nur Mängelkarte und „Sie können natürlich weiterfahren“. Ich würde da mal nicht zu viel reininterpretieren. Die waren einfach nicht mit dem entsprechenden know how ausgestattet. Warum man da nicht erfahrene Kolleg*Innen mit beistellt ist allerdings eine Frage.

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Ist es nicht so, daß bei uns die Schuld bewiesen werden muß? Der genannte Fall ist da aber eher anders rum. Da muß nun die Unschuld durch den Halter bewiesen werden. Diese Mängelkarte würde ich unbearbeitet und dazu noch unfrei an die Behörde zurückschicken.

    Hobby ist mit dem größtmöglichen Aufwand den geringsten Nutzen zu erzielen.

  • Die Konfrontation zu suchen ist bestimmt das Mittel der Wahl. Wenn man es einfach lösen kann ist der aufwändige Weg der Richtige :achtung ironie::applaus:


    Danke Harald, dass du den vielen „guten“ Vorschlägen hier widerstehst:grins: