890R zieht von Anfang an, KTM verweigert Mangelbehebung

  • Bernhard, es kann doch nicht sein, dass du bei KTM selbst keinen Ansprechpartner findest. Da hast du vielleicht noch nicht den richtigen Kontakt gefunden. Schreib doch mal direkt an die Geschäftsleitung, natürlich höflich und sachlich. So blöd kann kein Hersteller sein, dass er nicht versucht, den Kunden zufriedenzustellen.

  • So blöd kann kein Hersteller sein, dass er nicht versucht, den Kunden zufriedenzustellen.

    Original Zitat vom KTM Kundendienst (via E-Mail, auszugsweise):

    Zitat

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir investieren viel in ein qualifiziertes Händlernetz, um unsere Kunden bestmöglich beraten und informieren zu können. Die KTM-Händler sind daher unsere Schnittstelle zum Kunden. Die Entscheidung, ob es sich bei Schäden/Problemen um eine Garantieleistung handelt oder nicht, trifft immer der Händler bzw. der Mechaniker nach Begutachtung des Fahrzeuges vor Ort. Sollte der Händler nach Schadensbegutachtung der Meinung sein, dass hier ein Mangel vorliegt, wird dieser einen Garantieantrag mit allen erforderlichen Daten über unser internes System stellen. Aus diesem Grund würden wir Sie bitten, sich in erster Linie mit allen Anfragen, Problemen etc. immer an einen KTM-Vertragshändler zu wenden. Unsere Techniker stehen dem Händler bei Fragen oder einer Problemlösung jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung!


    Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr KTM Händler jederzeit gerne zur Verfügung.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

    Einmal editiert, zuletzt von Timzed ()

  • Original Zitat vom KTM Kundendienst (via E-Mail, auszugsweise):

    Da hast Du aber eh schon die Luxusversion bekommen. Ich habe mehrfach diese Antwort erhalten:
    "

    vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie unten stehend von Ihnen erhalten haben.

    Leider können wir Ihr Anliegen nicht direkt bearbeiten und bitten Sie daher sich diesbezüglich mit einem autorisierten KTM Händler in Verbindung zu setzen. Er wird sich gerne darum kümmern und sich bei Bedarf mit uns in Verbindung setzen.

    Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie unter:

    "

    Aber wie gesagt, bezügl. der aktuellen Problematik, trotz Urgenz, bis jetzt kein Wort.

  • Da hast Du aber eh schon die Luxusversion bekommen. Ich habe mehrfach diese Antwort erhalten:

    ...

    Vermutlich haben die mittlerweile die E-Mail-Vorlage angepasst :grins:

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

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  • Empfinde ich als prinzipiell ja auch ok. Es passiert nur nicht. Sprich, dass sich KTM mit dem Händler unterstützend in Verbindung setzt.. Damit wäre ich ja schon glücklich.

  • Glaube nicht, dass es viel Sinn macht, sich an KTM zu wenden. Selbst werden sie es net beheben können und der Zugriff auf die Händler ist nur eingeschränkt möglich. Wenn der Händler es untersucht hat und nichts gefunden hat, wird er KTM genau das gleiche sagen wie dir. Wenn es nicht schon mehrere Fälle gibt und es damit ein größeres, händlerunabhängiges Thema wird, werden die nichts tun.


    Weiterhin ist die Frage, wie das rein juristisch betrachtet eingestuft werden kann. Ist es tatsächlich ein Mangel, wenn das Bike fahrbar ist und kein Fehler gefunden wird? Oder noch normale Serienstreuung? Da bräuchte es vermutlich wirklich einen Gutachter.


    Nicht falsch verstehen: deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Aber mit nem unwilligen Händler hast du schlechte Karten. Wenn du nicht damit leben kannst, würde ich den Rechtsweg in Betracht ziehen oder das Bike gegen was anderes tauschen. Letzteres könnte billiger sein.

  • Glaube nicht, dass es viel Sinn macht, sich an KTM zu wenden. Selbst werden sie es net beheben können und der Zugriff auf die Händler ist nur eingeschränkt möglich. Wenn der Händler es untersucht hat und nichts gefunden hat, wird er KTM genau das gleiche sagen wie dir. Wenn es nicht schon mehrere Fälle gibt und es damit ein größeres, händlerunabhängiges Thema wird, werden die nichts tun.


    Weiterhin ist die Frage, wie das rein juristisch betrachtet eingestuft werden kann. Ist es tatsächlich ein Mangel, wenn das Bike fahrbar ist und kein Fehler gefunden wird? Oder noch normale Serienstreuung? Da bräuchte es vermutlich wirklich einen Gutachter.


    Nicht falsch verstehen: deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Aber mit nem unwilligen Händler hast du schlechte Karten. Wenn du nicht damit leben kannst, würde ich den Rechtsweg in Betracht ziehen oder das Bike gegen was anderes tauschen. Letzteres könnte billiger sein.

    Ja, genau so ist das - gut zusammengefasst..

    Wobei genau solche nicht ganz einfach einzuordnenden Fälle eben gerne unter den Tisch wandern - eben weil sie ein Problem sind und nicht so einfach zu handhaben sind wie ein gebrochenes Teil XY. Da die überwiegende Mehrheit der 890R anscheinend gerade fahren, halte ich ein deutliches Ziehen nach rechts für einen Mangel. Da die Ursachenfindung und Behebung offensichtlich schwierig und vermutlich kostenintensiv ist, wird natürlich mal versucht das zu dementieren.


    Und ja, vermutlich läuft es auf einen Streit mit Gutachter hinaus. Das wäre natürlich für alle Beteiligten deutlich einfacher und leichter, würde KTM hier die Initiative ergreifen und den Händler in der Ursachenfindung unterstützen und nicht im Regen stehen (sprich auf seine Kosten sitzen) lassen. Und man könnte einen glücklichen Kunden produzieren, der zur Abwechslung mal von gutem KTM Support spricht. Oder eben das Gegenteil machen - auf direktes Anschreiben nicht reagieren, den Händler nicht unterstützen und Imageschaden in Kauf nehmen, weil es eh nur einen Kunden betrifft.. Naja, vielleicht hängt der Kunde das aber an die große Glocke und dann betrifft das doch mehr..

  • Scheibner-Rahmenvermessung


    Weder hier noch von KTM direkt wird dir geholfen werden.


    Hör auf zu jammern und Packs an. :Tempo:

    Mir wurde hier schon geholfen, indem ich inzwischen von mehreren 890Rs weiß die gerade laufen.

    Und ich habe es bereits mehrfach "angepackt" und warte momentan auf den vereinbarten Termin beim Händler. Kann ja nichts dafür, dass KTM Monate für eine Reaktion, bzw. einen Termin benötigt.

    Rahmenvermessung durch Drittanbieter scheint aber noch ein Problem zu sein, da die Solldaten noch nicht vorhanden sind - habe ich nämlich auch schon angefragt..

  • Könntest du bitte mal "KTM" mit dem Händlernamen tauschen.


    :respekt::nein::nein::nein:

    Gruß Charly


    PK50S 138ccm

    Suzuki VS1400 Intruder 49000km

    Gts300 12000km

    Ktm 790Duke 25000km

    Ktm 890Duke R 14000km

  • Gehberger:

    Da Du das erste Posting am 2. August geschrieben hast, nehme ich mal an, Du hast das Moped im Juli übernommen...


    Du musst unbedingt -um nicht missverstanden zu werden: unbedingt(!)- innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf Deine Gewährleistungsansprüche beim Händler (=> Vertragspartner) geltend machen.


    Dieser müsste dann beweisen, dass ein Mangel oder der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war (die berühmte Beweislastumkehr), was der de facto nicht kann. Anschliessend (nach den 6 Monaten) dreht es sich um - Du bist in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel sehr wohl bei Übergabe schon existiert hat (was Du defacto auch nicht kannst).


    Also am besten ein paar Hunderter investieren (falls keine Rechtsschutzdeckung vorhanden ist) einen halbwegs vernünftigen Anwalt konsultieren, der Dir den Brief korrekt aufsetzt oder schreibt (ev. auch via ÖAMTC). Anschliessend wird es wohl mit einem Gutachter weitergehen (ob Zeugenaussagen bez. Fahrverhalten,etc. auch zulässig sind, wird Dir der Anwalt sagen...). Das Fahrzeug muß dem Händler dann natürlich zur Fehlerbehebung zur Verfügung stehen...


    Aber fast am Wichtigsten: Schnell(!) sein (ähnlich wie beim Mopedfahren :grins:)... Du darfst jetzt keine Zeit mehr versäumen ...

    Derzeit befindest Du Dich in einer 'Zeit-schinden-Spirale' zugunsten des Händlers (will niemand persönlich zu Nahe treten).

    Wenn 6 Monate um sind, bist Du dann zweiter Sieger ...

    (Vergiß nicht: es ist Anfang November - in etwa zwei Monaten kannst Du Dich mit Deinen Ansprüchen weitgehend brausen gehen ).


    Sorry für die deutlichen Worte, aber ich habe das mit unterschiedlichen Fahrzeugen (Auto + Motorrad) schon einige Male erlebt (und bin beim ersten Mal auf die Schnauze geflogen) und darum würde ich im Anlassfall nicht einen Bruchteil der Geduld aufbringen, welche Du anscheinend hast :knie nieder:.

    Und keine Sorge, die können Dir rein gar nichts anhaben ....


    Wünsche Dir noch viel Glück (und vor allem die Energie es ernsthaft anzugehen :zwinker:).

    Josef


    Ps.: Es gibt (in Ö) übrigens auch die Möglichkeit (ab einem bestimmten Streitwert - früher mal € 5.000,--) selbst beim zuständigen Bezirksgericht die Klage einzubringen: Du machst Dir telefonisch eine Termin mit dem zuständigen Richter für einen der folgenden (einmal pro Wochen stattfindenden) sogenannten Gerichtstage aus.

    Dort bringst Du Dein Anliegen vor (alle Unterlagen, Rechnungen, Gutachten, Schriftverkehr, etc) mitbringen.

    Der Richter wird dann versuchen Dich von Deinem Vorhaben abzubringen - was irgendwo auch sein Aufgabe ist (wegen Gerichtsüberlastungen).

    Wenn Du Dich nicht 'beirren' lässt, nimmt er alles auf und dem Kontrahenten wird in weiterer Folge die Klagsschrift zugestellt (die wirkt manchmal schon Wunder :Daumen hoch:).

    (Ach ja - und Gerichtsstandort definiert sich über den Wohnsitz des Verbrauchers - war zumindest in meinem Fall noch so).

    Einmal editiert, zuletzt von jopper ()

  • Du musst unbedingt -um nicht missverstanden zu werden: unbedingt(!)- innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf Deine Gewährleistungsansprüche beim Händler (=> Vertragspartner) geltend machen.

    Sicher ist es immer besser, sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche abzuklopfen.


    In der Praxis ist, wie es jopper im Satz mit dem Anwalt geschrieben hat, dann auch unbedingt darauf zu achten, dass der Händler das Ganze von dir schriftlich erhält, da du ansonsten später nichts gerichtsfest beweisen kannst. Falls du das selbst wagen willst, schicke das Schreiben mit der Mängelbeschreibung entweder als Einschreiben (Einwurf reicht - heb' die Sendungsnummer gut auf) oder als Fax - heb' dann die Sendebestätigung gut auf :zwinker:

    Was auch immer gut ist: um auf Nummer Sicher zu gehen, unterschreibe das Dokument handschriftlich.

    Eine Kopie des Schreibens solltest du natürlich auch behalten, denn falls später doch noch ein Anwalt hinzugezogen wird, möchte der die sicher gerne sehen.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

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    Einmal editiert, zuletzt von Timzed ()


  • Vielen Dank Jopper für die Infos und Erinnerung! Das ist sicher gut, da ich in der Tat dazu tendiere eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden und dabei ggfs. harte Fristen aus den Augen verliere, welche in Folge dann unschöne juristische Folgen nach sich ziehen können. Der Termin ist defakto sogar noch knapper, da ich vor diesem Thread und der Auseinandersetzung mit dem Ziehen, mit der Abklärung und Behebung einer defekten Kupplung beschäftigt war. Was leider ebenfalls eine unschöne Diskussion darstellte..

  • Vielen Dank Jopper für die Infos und Erinnerung! Das ist sicher gut, da ich in der Tat dazu tendiere eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden und dabei ggfs. harte Fristen aus den Augen verliere, welche in Folge dann unschöne juristische Folgen nach sich ziehen können. Der Termin ist defakto sogar noch knapper, da ich vor diesem Thread und der Auseinandersetzung mit dem Ziehen, mit der Abklärung und Behebung einer defekten Kupplung beschäftigt war. Was leider ebenfalls eine unschöne Diskussion darstellte..

    Na dann schnellstens zum Anwalt: wenn Du Deine Ansprüche schriftlich eingebracht hast (Anwaltsbrief oder Klage) hast Du dann eh Zeit 'ohne Ende'.


    Anmerkung: Früher (bei meinem letzten diesbezüglichen Verfahren) musste sogar innerhalb der ersten sechs Monate bereits die Klage rechtsgültig eingebracht worden sein (Brief hat nicht genügt) - k.A. ob sich das geändert hat ... (=> ÖAMTC und/oder Anwalt fragen).


    Alles Gute

  • Vielen Dank Jopper für die Infos und Erinnerung! Das ist sicher gut, da ich in der Tat dazu tendiere eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden und dabei ggfs. harte Fristen aus den Augen verliere, welche in Folge dann unschöne juristische Folgen nach sich ziehen können.

    Viel Spaß beim finden der einvernehmlichen Lösung, die dürfte ziemlich einseitig werden.

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • Und - is was passiert seit dem "Update" ?


    Oder hast die Alternative schon besucht ?

    :winke:
    Grüßle Marie