Die Kupplung ist ein Verschleißteil. Bei Verschleiß greift keine Garantie.
Auch bei Verschleißteile ist, unter Voraussetzung sachgemäßer Verwendung, Einhaltung der Serviceintervalle und Unterschreitung der max. Laufleistung ein Garantieanspruch zu gewährleisten.
Die Gabelsimmeringe meiner 1290S (Mod. 2018) wurde bereits 3x auf Garantie getauscht wegen Undichtheit (rechte Seite) und folglich Ölaustritt (derzeitige Laufleistung knapp 15.000) ........und der Dichtring ist auch ein Verschleißteil.